Arbeitsrecht

Kündigung

Eine Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, die ein Arbeitsverhältnis beenden soll.

Definition und Erklärung

Die Kündigung ist das wichtigste Instrument zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Sie muss schriftlich erfolgen (§ 623 BGB) und dem Empfänger zugehen. Man unterscheidet zwischen ordentlicher Kündigung (mit Kündigungsfrist) und außerordentlicher Kündigung (fristlos aus wichtigem Grund). Der Arbeitgeber benötigt bei Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes einen Kündigungsgrund: personenbedingt, verhaltensbedingt oder betriebsbedingt.

Rechtliche Grundlagen

  • § 623 BGB - Schriftform der Kündigung
  • § 622 BGB - Kündigungsfristen
  • § 1 KSchG - Sozial ungerechtfertigte Kündigung
  • § 626 BGB - Fristlose Kündigung

Praktische Beispiele

1
Betriebsbedingte Kündigung wegen Stellenabbau
2
Verhaltensbedingte Kündigung nach Abmahnung wegen wiederholten Zuspätkommens
3
Personenbedingte Kündigung bei langandauernder Krankheit
4
Fristlose Kündigung wegen Diebstahls

Praxistipps

  • Kündigungsschutzklage muss innerhalb von 3 Wochen erhoben werden
  • Vor verhaltensbedingter Kündigung ist regelmäßig eine Abmahnung erforderlich
  • Bei Betriebsratspflicht ist der Betriebsrat vor jeder Kündigung anzuhören
  • Die Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen ist sorgfältig durchzuführen

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