Arbeitsrecht

Aufhebungsvertrag

Ein Aufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Definition und Erklärung

Der Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen. Er bedarf nach § 623 BGB der Schriftform. Im Gegensatz zur Kündigung müssen keine Kündigungsfristen eingehalten und kein Kündigungsgrund vorliegen. Der Aufhebungsvertrag kann jedoch sozialrechtliche Folgen haben: Insbesondere kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld nach § 159 SGB III eintreten, wenn der Arbeitnehmer das Beschäftigungsverhältnis durch den Aufhebungsvertrag gelöst hat.

Rechtliche Grundlagen

  • § 623 BGB - Schriftform der Beendigung
  • § 311 Abs. 1 BGB - Vertragsfreiheit
  • § 159 SGB III - Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe
  • § 305 ff. BGB - AGB-Kontrolle bei vorformulierten Verträgen

Praktische Beispiele

1
Aufhebungsvertrag mit Abfindungszahlung
2
Einvernehmliche Beendigung mit Freistellung
3
Aufhebungsvertrag zur Vermeidung einer betriebsbedingten Kündigung
4
Aufhebungsvertrag mit Turboklausel bei vorzeitigem Ausscheiden

Praxistipps

  • Der Aufhebungsvertrag muss schriftlich geschlossen werden – eine E-Mail oder mündliche Vereinbarung genügt nicht
  • Prüfen Sie die Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld vor Unterzeichnung
  • Eine Bedenkzeit oder Widerrufsfrist kann vereinbart werden
  • Abfindungen im Aufhebungsvertrag sind frei verhandelbar

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