Aufhebungsvertrag
Ein Aufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Definition und Erklärung
Der Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen. Er bedarf nach § 623 BGB der Schriftform. Im Gegensatz zur Kündigung müssen keine Kündigungsfristen eingehalten und kein Kündigungsgrund vorliegen. Der Aufhebungsvertrag kann jedoch sozialrechtliche Folgen haben: Insbesondere kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld nach § 159 SGB III eintreten, wenn der Arbeitnehmer das Beschäftigungsverhältnis durch den Aufhebungsvertrag gelöst hat.
Rechtliche Grundlagen
- § 623 BGB - Schriftform der Beendigung
- § 311 Abs. 1 BGB - Vertragsfreiheit
- § 159 SGB III - Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe
- § 305 ff. BGB - AGB-Kontrolle bei vorformulierten Verträgen
Praktische Beispiele
Praxistipps
- Der Aufhebungsvertrag muss schriftlich geschlossen werden – eine E-Mail oder mündliche Vereinbarung genügt nicht
- Prüfen Sie die Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld vor Unterzeichnung
- Eine Bedenkzeit oder Widerrufsfrist kann vereinbart werden
- Abfindungen im Aufhebungsvertrag sind frei verhandelbar
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