Mietrecht

Mietvertrag

Der Mietvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, durch den der Vermieter dem Mieter den Gebrauch einer Sache auf Zeit gewährt und der Mieter hierfür ein Entgelt zahlt.

Definition und Erklärung

Der Mietvertrag ist in §§ 535 ff. BGB geregelt. Für Wohnraummietverträge gelten besondere Schutzvorschriften zugunsten des Mieters. Der Mietvertrag kann mündlich geschlossen werden, sollte aber aus Beweisgründen schriftlich abgefasst werden. Befristete Mietverträge über Wohnraum bedürfen der Schriftform und eines gesetzlich anerkannten Befristungsgrundes. Viele AGB-Klauseln in Mietverträgen sind nach der BGH-Rechtsprechung unwirksam.

Rechtliche Grundlagen

  • § 535 BGB - Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
  • §§ 549-577a BGB - Mietverhältnisse über Wohnraum
  • § 550 BGB - Schriftform bei längerfristiger Miete
  • § 575 BGB - Zeitmietvertrag

Praktische Beispiele

1
Unbefristeter Wohnraummietvertrag
2
Gewerbemietvertrag für Büroräume
3
Zeitmietvertrag mit Eigenbedarfsvorbehalt
4
Untermietvertrag mit Erlaubnis des Vermieters

Praxistipps

  • Prüfen Sie Mietverträge auf unwirksame Klauseln vor Unterschrift
  • Dokumentieren Sie den Zustand der Wohnung bei Einzug mit Fotos
  • Achten Sie auf die Betriebskostenvereinbarung und welche Kosten umgelegt werden
  • Mündliche Nebenabreden sollten schriftlich fixiert werden

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