Vertragsrecht

Schadensersatz

Schadensersatz ist der Ausgleich eines Schadens, den eine Person einer anderen widerrechtlich zugefügt hat.

Definition und Erklärung

Schadensersatz kann aus Vertrag (§ 280 BGB – Schadensersatz wegen Pflichtverletzung) oder aus unerlaubter Handlung (§ 823 BGB – deliktische Haftung) geschuldet sein. Der Geschädigte ist so zu stellen, wie er ohne das schädigende Ereignis stünde (§ 249 BGB). Der Schadensersatz umfasst den materiellen Schaden; immaterieller Schadensersatz (Schmerzensgeld) wird nur in gesetzlich bestimmten Fällen gewährt (§ 253 BGB).

Rechtliche Grundlagen

  • § 249 BGB - Art und Umfang des Schadensersatzes
  • § 280 BGB - Schadensersatz wegen Pflichtverletzung
  • § 823 BGB - Schadensersatzpflicht (Deliktsrecht)
  • § 253 BGB - Immaterieller Schaden (Schmerzensgeld)

Praktische Beispiele

1
Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Vertrags
2
Schadensersatz nach Verkehrsunfall (§ 823 BGB)
3
Schmerzensgeld bei Körperverletzung
4
Schadensersatz wegen Verzug (§ 286 BGB)

Praxistipps

  • Der Geschädigte trägt die Beweislast für den Schaden und die Kausalität
  • Mitverschulden des Geschädigten mindert den Anspruch (§ 254 BGB)
  • Schadensersatzansprüche verjähren grundsätzlich in drei Jahren
  • Naturalrestitution (Wiederherstellung) hat Vorrang vor Geldersatz

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Verwandte Begriffe

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