Schadensersatz
Schadensersatz ist der Ausgleich eines Schadens, den eine Person einer anderen widerrechtlich zugefügt hat.
Definition und Erklärung
Schadensersatz kann aus Vertrag (§ 280 BGB – Schadensersatz wegen Pflichtverletzung) oder aus unerlaubter Handlung (§ 823 BGB – deliktische Haftung) geschuldet sein. Der Geschädigte ist so zu stellen, wie er ohne das schädigende Ereignis stünde (§ 249 BGB). Der Schadensersatz umfasst den materiellen Schaden; immaterieller Schadensersatz (Schmerzensgeld) wird nur in gesetzlich bestimmten Fällen gewährt (§ 253 BGB).
Rechtliche Grundlagen
- § 249 BGB - Art und Umfang des Schadensersatzes
- § 280 BGB - Schadensersatz wegen Pflichtverletzung
- § 823 BGB - Schadensersatzpflicht (Deliktsrecht)
- § 253 BGB - Immaterieller Schaden (Schmerzensgeld)
Praktische Beispiele
Praxistipps
- Der Geschädigte trägt die Beweislast für den Schaden und die Kausalität
- Mitverschulden des Geschädigten mindert den Anspruch (§ 254 BGB)
- Schadensersatzansprüche verjähren grundsätzlich in drei Jahren
- Naturalrestitution (Wiederherstellung) hat Vorrang vor Geldersatz
Detaillierte Recherche zu „Schadensersatz"
Nutzen Sie AnwaltGPT für tiefgehende Recherchen zu Schadensersatz mit Rechtsprechung und Fachliteratur.
Jetzt recherchierenVerwandte Begriffe
Mehr zum Vertragsrecht
Alle anzeigenAllgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
AGB sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei der anderen bei Vertragsschluss stellt.
Widerrufsrecht
Das Widerrufsrecht ermöglicht es Verbrauchern, bestimmte Verträge innerhalb einer Frist ohne Angabe von Gründen rückgängig zu machen.
Gewährleistung
Die Gewährleistung ist die gesetzliche Pflicht des Verkäufers, für die Mangelfreiheit der verkauften Sache zum Zeitpunkt der Übergabe einzustehen.
Bereit für die Zukunft
der juristischen Arbeit?
Starten Sie noch heute mit AnwaltGPT und erleben Sie, wie künstliche Intelligenz Ihre juristische Arbeit revolutionieren kann.