Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
AGB sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei der anderen bei Vertragsschluss stellt.
Definition und Erklärung
Allgemeine Geschäftsbedingungen unterliegen einer besonderen Inhaltskontrolle nach §§ 305 ff. BGB. Sie werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie wirksam einbezogen wurden. Überraschende Klauseln werden nicht Vertragsinhalt. Die Inhaltskontrolle prüft, ob Klauseln den Vertragspartner unangemessen benachteiligen. Dabei gelten gegenüber Verbrauchern strengere Maßstäbe als im B2B-Bereich. Unwirksame Klauseln fallen ersatzlos weg, der Vertrag bleibt im Übrigen wirksam.
Rechtliche Grundlagen
- § 305 BGB - Einbeziehung von AGB
- § 305c BGB - Überraschende Klauseln
- § 307 BGB - Generalklausel zur Inhaltskontrolle
- §§ 308, 309 BGB - Klauselverbote
Praktische Beispiele
Praxistipps
- AGB müssen vor Vertragsschluss zur Kenntnis gegeben werden
- Im E-Commerce müssen AGB durch Scrollen oder Klick bestätigt werden können
- Individualvereinbarungen haben Vorrang vor AGB
- Lassen Sie Ihre AGB regelmäßig auf Aktualität prüfen
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