Fahrlässigkeit
Fahrlässigkeit liegt vor, wenn jemand die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt.
Definition und Erklärung
Im Strafrecht wird nur bestraft, wer vorsätzlich handelt, es sei denn, das Gesetz bedroht auch fahrlässiges Handeln mit Strafe (§ 15 StGB). Man unterscheidet bewusste Fahrlässigkeit (der Täter erkennt die Möglichkeit der Tatbestandsverwirklichung, vertraut aber auf deren Ausbleiben) und unbewusste Fahrlässigkeit (der Täter erkennt die Gefahr nicht, obwohl er sie hätte erkennen müssen). Im Zivilrecht definiert § 276 Abs. 2 BGB Fahrlässigkeit als das Außerachtlassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt.
Rechtliche Grundlagen
- § 15 StGB - Vorsätzliches und fahrlässiges Handeln
- § 276 Abs. 2 BGB - Definition der Fahrlässigkeit
- § 222 StGB - Fahrlässige Tötung
- § 229 StGB - Fahrlässige Körperverletzung
Praktische Beispiele
Praxistipps
- Die Abgrenzung zwischen bewusster Fahrlässigkeit und bedingtem Vorsatz ist oft streitentscheidend
- Bei bewusster Fahrlässigkeit vertraut der Täter darauf, dass der Erfolg nicht eintritt
- Der Sorgfaltsmaßstab richtet sich nach dem Verkehrskreis des Handelnden
- Fahrlässigkeitsdelikte erfordern objektive und subjektive Sorgfaltspflichtverletzung
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