Unterhalt
Unterhalt bezeichnet die gesetzliche Verpflichtung, für den Lebensbedarf eines Berechtigten durch Geldzahlung oder Naturalleistungen aufzukommen.
Definition und Erklärung
Das Unterhaltsrecht unterscheidet zwischen Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt. Minderjährige Kinder haben einen vorrangigen Unterhaltsanspruch gegen ihre Eltern. Die Höhe des Kindesunterhalts richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle. Ehegattenunterhalt kann als Trennungsunterhalt während der Trennung oder als nachehelicher Unterhalt nach der Scheidung geschuldet sein. Die Unterhaltspflicht setzt Leistungsfähigkeit des Verpflichteten voraus.
Rechtliche Grundlagen
- § 1601 BGB - Unterhaltsverpflichtete
- § 1602 BGB - Bedürftigkeit
- § 1603 BGB - Leistungsfähigkeit
- § 1612a BGB - Mindestunterhalt minderjähriger Kinder
Praktische Beispiele
Praxistipps
- Der Mindestunterhalt für Kinder richtet sich nach dem Existenzminimum
- Unterhaltsansprüche sollten schriftlich tituliert werden
- Einkommensänderungen können zur Abänderung führen
- Verwirkung ist bei grobem Fehlverhalten möglich
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