Familienrecht

Ehevertrag

Der Ehevertrag ist ein notariell beurkundeter Vertrag, mit dem Ehegatten oder Verlobte ihre güterrechtlichen Verhältnisse und weitere Scheidungsfolgen regeln.

Definition und Erklärung

Durch einen Ehevertrag können Ehegatten insbesondere den Güterstand wählen (z. B. Gütertrennung statt Zugewinngemeinschaft), Regelungen zum nachehelichen Unterhalt treffen und den Versorgungsausgleich modifizieren (§ 1408 BGB). Der Ehevertrag bedarf der notariellen Beurkundung (§ 1410 BGB). Die Vertragsfreiheit wird durch die Rechtsprechung des BGH begrenzt: Ein Ehevertrag kann sittenwidrig und damit nichtig sein, wenn er einseitig zulasten eines Ehegatten in den Kernbereich des Scheidungsfolgenrechts eingreift.

Rechtliche Grundlagen

  • § 1408 BGB - Ehevertrag, Vertragsfreiheit
  • § 1410 BGB - Notarielle Form
  • § 138 BGB - Sittenwidrigkeit
  • § 1585c BGB - Vereinbarungen über den Unterhalt

Praktische Beispiele

1
Ehevertrag mit Gütertrennung bei Unternehmern
2
Modifizierte Zugewinngemeinschaft
3
Regelung des nachehelichen Unterhalts
4
Ehevertrag mit Ausschluss des Versorgungsausgleichs

Praxistipps

  • Ein Ehevertrag muss notariell beurkundet werden
  • Ein vollständiger Verzicht auf nachehelichen Unterhalt kann sittenwidrig sein, insbesondere wenn Kinder betreut werden
  • Der Ehevertrag kann vor oder während der Ehe geschlossen werden
  • Eine anwaltliche Beratung beider Seiten ist dringend empfehlenswert

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