Scheidung
Die Scheidung ist die gerichtliche Auflösung einer Ehe auf Antrag eines oder beider Ehegatten.
Definition und Erklärung
Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Das Scheitern wird vermutet, wenn die Ehegatten seit mindestens einem Jahr getrennt leben und beide die Scheidung wollen, oder wenn sie seit drei Jahren getrennt leben (dann auch gegen den Willen eines Partners). Die Scheidung wird vom Familiengericht ausgesprochen. Im Scheidungsverbund werden automatisch der Versorgungsausgleich und auf Antrag Unterhalt, Zugewinn, Sorgerecht und Hausrat geregelt.
Rechtliche Grundlagen
- § 1564 BGB - Scheidung durch Richterspruch
- § 1565 BGB - Scheitern der Ehe
- § 1566 BGB - Vermutung des Scheiterns
- § 137 FamFG - Scheidungsverbund
Praktische Beispiele
Praxistipps
- Eine Scheidungsfolgenvereinbarung kann Zeit und Kosten sparen
- Dokumentieren Sie das Trennungsdatum
- Der Versorgungsausgleich sollte frühzeitig vorbereitet werden
- Eine anwaltliche Beratung ist auch bei einvernehmlicher Scheidung empfehlenswert
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Alle anzeigenUnterhalt
Unterhalt bezeichnet die gesetzliche Verpflichtung, für den Lebensbedarf eines Berechtigten durch Geldzahlung oder Naturalleistungen aufzukommen.
Sorgerecht
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Zugewinnausgleich
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Ehevertrag
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