Amtliche Rechtsquellen
Über 6.000 Bundesgesetze und -verordnungen und mehr als 80.000 Gerichtsentscheidungen – live recherchiert und mit Fundstellen belegt. Alle Quellen im Detail
So funktioniert AnwaltGPT
Nicht nur Analyse. Ein Arbeitsraum für juristische Aufgaben.
AnwaltGPT bündelt Recherche, Fallkontext, Dokumentenarbeit, Kanzleiwissen und Integrationen in einer Plattform. Die KI arbeitet nicht isoliert auf einer Datei, sondern mit dem Kontext, den Ihre Kanzlei für saubere juristische Arbeit braucht.
Rechtsfragen fundiert bearbeiten
Deep Research, juristischer KI-Chat und Quellenbezug helfen dabei, Rechtsfragen zu strukturieren, Argumente zu prüfen und Ergebnisse nachvollziehbar weiterzuverwenden.
Mandate, Akten und Wissen verbinden
Fälle, Wissensdatenbanken, Vorlagen und Kanzleidokumente werden zu einem Arbeitskontext, auf den spezialisierte KI-Assistenten zugreifen können.
Entwürfe erstellen und prüfen
Vertragsgenerator, Gap-Analyse und Word Add-in unterstützen bei Entwürfen, Risikoprüfungen, Klauseln, Schreiben und Schriftsatzarbeit.
Wiederkehrende Abläufe standardisieren
Mit dem Workflow Builder lassen sich mehrstufige Aufgaben, Checklisten und interne Qualitätsstandards als wiederholbare Kanzleiprozesse abbilden.
Importieren
Akten, E-Mails, Vorlagen und Daten
Verstehen
Quellen, Risiken und Fallkontext
Bearbeiten
Recherche, Entwurf und Prüfung
Weitergeben
Word, Outlook, Portal oder Workflow
Produktüberblick
Die wichtigsten KI-Werkzeuge für den Kanzleialltag
Der Überblick zeigt die wichtigsten Module visuell, bleibt aber als Hub strukturiert: Für Details, Funktionen und SEO-Tiefe führen die Karten auf eigene Produktseiten.
Juristischer KI-Chat
Rechtsfragen strukturiert klären, Dokumente einordnen und Antworten mit Quellenbezug weiterverwenden.
Deep Research
Mehrstufige Rechtsrecherche mit Bericht, Fundstellen und nachvollziehbarer Argumentationslinie.
Vertragsgenerator
Verträge, Schreiben und Vorlagen schneller entwerfen und an den konkreten Fall anpassen.
Wissensdatenbanken
Kanzleidokumente, Vorlagen und interne Leitfäden zentral speichern und per KI abrufen.
Mandantenportal
Dokumente, Nachrichten und Workflows sicher mit Mandanten teilen, ohne Login-Hürde.
Workflow Builder
Wiederkehrende juristische Aufgaben als mehrstufige KI-Workflows standardisieren.
KI-Assistenten
Spezialisierte Assistenten für Rechtsgebiete, Teams und wiederkehrende Kanzleiabläufe konfigurieren.
Fälle
Mandate, Dokumente und KI-Kontext in digitalen Fallbereichen zusammenführen.
Gap-Analyse
Verträge und Dokumente automatisch auf Lücken, Risiken und Abweichungen prüfen.
Vorlagen
Kanzlei-Templates zentral nutzen und schneller in passende Entwürfe überführen.
Transkription
Audio- und Videoinhalte für Termine, Besprechungen und Diktate automatisch verschriftlichen.
Handelsregister
Unternehmensdaten recherchieren und relevante Registerinformationen in die Arbeit einbinden.
Legal Watchlist
Rechtsprechung, Gesetzesänderungen und relevante Entwicklungen kontinuierlich im Blick behalten.
Outlook Add-in
E-Mails direkt im Postfach analysieren, beantworten und in juristische Workflows übernehmen.
Word Add-in
Juristische Texte dort bearbeiten, prüfen und verbessern, wo Schriftsätze entstehen.
iOS App
Juristische KI-Unterstützung unterwegs für Recherche, Dokumente und schnelle Rückfragen nutzen.
E-Mail KI
Eingehende Nachrichten einordnen und Antwortentwürfe mit juristischem Kontext vorbereiten.
Datenschutz &
Datensicherheit.
AnwaltGPT arbeitet nach höchsten Datenschutzstandards. Optionale Funktionen wie gespeicherte Erinnerungen bleiben verschlüsselt, kontrollierbar und ausschließlich in Ihrem Konto sichtbar.
Kein Training mit Ihren Mandatsdaten
Ihre Eingaben und Dokumente werden nicht zum Training von KI-Modellen verwendet, sondern dienen ausschließlich der Bearbeitung Ihrer Anfragen. Die zentrale Datenverarbeitung erfolgt auf Servern in Frankfurt am Main (EU).
Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) inklusive
Wir stellen jeder Kanzlei einen AVV nach Art. 28 DSGVO zur Verfügung, konform mit den Anforderungen der BRAK und der Berufsordnung für Rechtsanwälte (§ 2 BORA).
DSGVO-konform und sicher
AnwaltGPT arbeitet nach höchsten Datenschutzstandards. Unsere Systeme entsprechen den Anforderungen der DSGVO, inklusive transparenter und kontrollierbarer Datenverarbeitung für optionale Speicherfunktionen.
Optionale Erinnerungen mit Kontrolle
Standardmäßig arbeitet AnwaltGPT sitzungsbezogen. Wenn Sie die Erinnerungsfunktion aktivieren, werden relevante Fakten verschlüsselt in Ihrem Konto gespeichert, nicht zum KI-Training genutzt und können jederzeit eingesehen oder gelöscht werden.
Anonymisierung & Pseudonymisierung
Mit einem Klick können Sie personenbezogene Daten in Texten oder Dokumenten automatisch schwärzen. Das Feature entfernt oder ersetzt Namen, Adressen und sensible Informationen.
Kundenstimmen &
Erfahrungsberichte.
Fallstudie: Dirk Semper steigert Qualität & Effizienz mit AnwaltGPT"Als Seniorpartnerin war ich zunächst skeptisch gegenüber KI-Tools im juristischen Umfeld. Doch mit AnwaltGPT hat sich das geändert: Der Vertragsgenerator liefert uns automatisch personalisierte Entwürfe, und die Tiefenrecherche bringt uns Argumente mit Quellen in Minuten statt Stunden."
"Ich bin Rechtsreferendar und nutze AnwaltGPT als meine tägliche Assistenz: ob komplexe Fragen im Arbeitsrecht oder Verkehrsrecht, die KI liefert strukturierte, nachvollziehbare Antworten, die ich selbst weiterverwenden kann."
"Wir testeten AnwaltGPT in unserer Kanzlei über einen halben Monat: Die Tiefenrecherche hat uns mehrfach auf unerwartete Rechtsprechung hingewiesen, und der Vertragsgenerator war überraschend genau. Für uns ein wichtiger Baustein in der digitalen Transformation."
Erfolg aus der Praxis
Wie AnwaltGPT den Arbeitsalltag in der Kanzlei und im Alltag transformiert
„Insgesamt bin ich jedoch froh, diese KI gefunden zu haben, und nutze sie gerne. Sie erleichtert meine Arbeit erheblich und ist im Vergleich zu ChatGPT für die anwaltliche Unterstützung absolut empfehlenswert."
„Ich vertraue grundsätzlich den Dokumentenauswertungen und konnte bislang keinen Fehler feststellen."
Einsatzbereiche
„Das, was rauskommt […] bringt mich nach vorne und ich habe das Gefühl, ich habe eine relevante strukturelle Zeitersparnis."
„Für mich klingt das, was die KI letzten Endes auswirft, immer genial."
„Das ist einfach ein Tool, das dem [...] Otto Normalverbraucher hilft oder helfen kann, rechtliche Themen besser einzuordnen [...] also juristisches Empowerment vielleicht."
„Im Unterschied zu ChatGPT sind die Verweise auf die Literatur und auf die Rechtsprechung eigentlich fast immer richtig. In irgendwie neunundneunzig Prozent der Fälle hat es bei AnwaltGPT gestimmt."
„Grundsätzlich sehe ich in der Lösung [...], die KI bietet, [...] eine unfassbar große Arbeitserleichterung bei der Formulierung von Schriftsätzen [und] bei der strukturierten Subsumtion der jeweiligen Fragestellungen."
„Ich kann als Unternehmensberater heute eine Stunde abrechnen, und die KI nimmt mir im Prinzip eine Dreiviertelstunde Arbeit ab."
Preise & Pakete
Wählen Sie das passende Modell für Ihre Kanzlei oder Rechtsabteilung.
Nur was die KI tatsächlich rechnen lässt: eine Chat-Nachricht, eine Vertragsprüfung, ein generiertes Dokument. Alles andere zählt nicht.
Alles rund um die KI-Anfrage: Dokumente hochladen, Fälle und Mandate anlegen, Akten verwalten, Antworten nachlesen, als PDF oder Word exportieren — ohne Limit.
Statt selbst ein KI-Modell zu wählen, lassen Sie AnwaltGPT für jede Frage automatisch das passende wählen — einfache Fragen laufen auf kleineren Modellen. Deshalb reicht Ihr Kontingent 50 % weiter.
Free
Einmaliges Test-Kontingent, keine Kreditkarte nötig
30 Anfragen einmalig
1 Anfrage = 1 Frage an die KI · je Nutzerkonto
45 Anfragen einmalig
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Uploads, Fälle, Akten & Exporte unbegrenzt
- Alle Premium-Funktionen testen
- KI JURA Chatbot
- Dynamischer KI Vertragsgenerator
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- Eigene Dokumente als Quelle
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inkl. MwSt., monatlich kündbar · Preis gilt je Nutzerkonto
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30 Anfragen pro Tag
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50 Anfragen pro Tag · 500 pro Monat
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100 Anfragen pro Tag · 1.000 pro Monat
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150 Anfragen pro Tag · 1.500 pro Monat
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- E-Mail-Postfach: Outlook live lesen und KI-Antwortentwürfe erstellen
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Enterprise
Für individuelle Kanzlei- und Rechtsabteilungs-Setups
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- Freie Auswahl der LLMs
- Individuelle Integrationen
- Team-Onboarding
- Schulungen für Kanzlei und Rechtsabteilung
Der Auto-Modus lässt sich jederzeit im Chat ein- und ausschalten. Die höheren Limits gelten automatisch, solange er aktiv ist — ein Wechsel des Tarifs ist dafür nicht nötig.
Bereit für die Zukunft
der juristischen Arbeit?
Starten Sie noch heute mit AnwaltGPT und erleben Sie, wie künstliche Intelligenz Ihre juristische Arbeit revolutionieren kann.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ist AnwaltGPT eine Rechtsberatung?
Nein, Anwaltgpt.de ist keine Rechtsberatung. Unsere KI bietet Unterstützung bei juristischen Prozessen, ersetzt jedoch nicht die individuelle Beratung durch einen Anwalt.
Welche Daten nutzt die KI?
Unsere Jura KI greift auf aktuelle Gesetzestexte, Vorschriften und Rechtsprechungen zu, um Ihnen präzise Informationen zu liefern.
Ist meine Arbeit mit AnwaltGPT sicher?
Ja, wir garantieren höchste Sicherheitsstandards und schützen Ihre sensiblen Daten.
Wie funktioniert die AI-Erinnerungsfunktion?
Optional kann AnwaltGPT wichtige Informationen aus Ihren Gesprächen als Erinnerungen speichern, etwa zu Ihrer Kanzlei, laufenden Fällen oder Arbeitspräferenzen. Diese Erinnerungen sind verschlüsselt, nur für Sie sichtbar, jederzeit in den Einstellungen löschbar und werden genutzt, damit Sie Kontext in neuen Sitzungen nicht erneut erklären müssen.
Wie funktioniert das Mandantenportal?
Sie erstellen pro Mandant ein gebrandetes Portal und teilen einen sicheren Link. Mandanten greifen ohne Login im Browser zu, können Dokumente einsehen, Dateien hochladen und direkt mit Ihrer Kanzlei kommunizieren.
Was ist die Vermögensauskunft?
Die Vermögensauskunft ist die Pflicht des Schuldners, zum Zwecke der Vollstreckung einer Geldforderung auf Verlangen des Gerichtsvollziehers Auskunft über sein Vermögen zu erteilen (§ 802c Abs. 1 ZPO). Die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben hat der Schuldner an Eides statt zu versichern (§ 802c Abs. 3 ZPO) – umgangssprachlich wird die Vermögensauskunft daher noch oft als „eidesstattliche Versicherung“ bezeichnet. Der Gerichtsvollzieher hält die Angaben in einem elektronischen Vermögensverzeichnis fest, das beim zentralen Vollstreckungsgericht hinterlegt wird; der Gläubiger erhält einen Ausdruck (§ 802f Abs. 5 und 6 ZPO).
Voraussetzungen und Vollstreckungsauftrag
- Vollstreckungstitel: Erforderlich sind die allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen – Titel, Klausel und Zustellung –, etwa ein Urteil oder ein Vollstreckungsbescheid.
- Geldforderung: Die Vermögensauskunft dient der Vollstreckung wegen Geldforderungen (§ 802c Abs. 1 ZPO).
- Auftrag an den Gerichtsvollzieher: Der Gläubiger beauftragt den Gerichtsvollzieher; die Einholung der Vermögensauskunft gehört zu dessen Regelbefugnissen (§ 802a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO). Für den Vollstreckungsauftrag ist das amtliche Formular nach der Gerichtsvollzieherformular-Verordnung zu verwenden.
- Elektronische Einreichung: Rechtsanwälte übermitteln den Auftrag als elektronisches Dokument (§ 753 Abs. 5 i. V. m. § 130d ZPO).
- Sperrfrist: Hat der Schuldner in den letzten zwei Jahren bereits eine Vermögensauskunft abgegeben, ist er zu einer erneuten Auskunft nur verpflichtet, wenn der Gläubiger Tatsachen glaubhaft macht, die auf eine wesentliche Veränderung der Vermögensverhältnisse schließen lassen (§ 802d Abs. 1 ZPO). Sonst erhält der Gläubiger einen Ausdruck des letzten Vermögensverzeichnisses.
Ablauf der Vermögensauskunft
Zahlungsfrist und Ladung
Der Gerichtsvollzieher setzt dem Schuldner eine Frist von zwei Wochen zur Begleichung der Forderung und bestimmt zugleich einen Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft alsbald nach Fristablauf (§ 802f Abs. 1 ZPO). Die Ladung wird dem Schuldner selbst zugestellt.
Termin
Der Termin findet grundsätzlich in den Geschäftsräumen des Gerichtsvollziehers statt, auf Anordnung auch in der Wohnung des Schuldners, sofern dieser nicht widerspricht (§ 802f Abs. 2 ZPO). Der Schuldner hat die zur Auskunft erforderlichen Unterlagen mitzubringen.
Sofortabnahme
Hat der Gläubiger die Pfändung beantragt und verweigert der Schuldner die Durchsuchung oder ergibt der Pfändungsversuch, dass eine Pfändung voraussichtlich nicht zur vollständigen Befriedigung führt, kann der Gerichtsvollzieher die Vermögensauskunft sofort abnehmen (§ 807 Abs. 1 ZPO). Der Schuldner kann der sofortigen Abnahme widersprechen (§ 807 Abs. 2 ZPO).
Was der Schuldner angeben muss
- Alle ihm gehörenden Vermögensgegenstände, bei Forderungen auch Grund und Beweismittel (§ 802c Abs. 2 Satz 1 ZPO) – etwa Konten, Arbeitseinkommen, Renten, Fahrzeuge und Grundstücke.
- Geburtsname, Geburtsdatum und Geburtsort; bei juristischen Personen und Personenvereinigungen Firma, Registernummer und Sitz (§ 802c Abs. 1 Satz 2 ZPO).
- Entgeltliche Veräußerungen an nahestehende Personen in den letzten zwei Jahren und unentgeltliche Leistungen in den letzten vier Jahren vor dem Termin, soweit es sich nicht um gebräuchliche Gelegenheitsgeschenke geringen Werts handelt (§ 802c Abs. 2 ZPO).
- Falsche oder unvollständige Angaben können als falsche Versicherung an Eides statt strafbar sein (§ 156 StGB).
Wenn der Schuldner nicht mitwirkt
- Bleibt der Schuldner dem Termin unentschuldigt fern oder verweigert er die Auskunft ohne Grund, erlässt das Gericht auf Antrag des Gläubigers einen Haftbefehl (§ 802g Abs. 1 ZPO).
- Die Haft darf sechs Monate nicht übersteigen (§ 802j Abs. 1 ZPO); der verhaftete Schuldner kann die Auskunft jederzeit abgeben (§ 802i ZPO).
- Der Gerichtsvollzieher kann unter den Voraussetzungen des § 802l ZPO Fremdauskünfte einholen – bei den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung (Arbeitgeber), beim Bundeszentralamt für Steuern (Konten) und beim Kraftfahrt-Bundesamt (Fahrzeuge).
- Zusätzlich kommt die Eintragung in das Schuldnerverzeichnis in Betracht (§ 882c Abs. 1 Nr. 1 ZPO).
Schuldnerverzeichnis: Eintragung, Widerspruch und Löschung
Der Gerichtsvollzieher ordnet die Eintragung des Schuldners in das Schuldnerverzeichnis an, wenn der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachkommt, wenn eine Vollstreckung nach dem Inhalt des Vermögensverzeichnisses offensichtlich nicht zur vollständigen Befriedigung des Gläubigers führen würde oder wenn der Schuldner die vollständige Befriedigung nicht innerhalb eines Monats nachweist (§ 882c Abs. 1 ZPO).
- Widerspruch: Gegen die Eintragungsanordnung kann der Schuldner binnen zwei Wochen seit Bekanntgabe beim zuständigen Vollstreckungsgericht Widerspruch einlegen; er hemmt die Eintragung nicht (§ 882d Abs. 1 ZPO).
- Löschung: Eine Eintragung wird nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintragungsanordnung gelöscht (§ 882e Abs. 1 ZPO), vorzeitig etwa dann, wenn die vollständige Befriedigung des Gläubigers nachgewiesen ist (§ 882e Abs. 3 ZPO).
- Einsicht: Einsicht in das Schuldnerverzeichnis erhält, wer darlegt, die Angaben für einen der in § 882f ZPO genannten Zwecke zu benötigen, etwa für Zwecke der Zwangsvollstreckung.
Nach der Vermögensauskunft: die nächsten Vollstreckungsschritte
Das Vermögensverzeichnis ist kein Selbstzweck, sondern Grundlage für gezielte Vollstreckungsmaßnahmen. Typische Anschlussschritte:
- Konto- und Lohnpfändung: Sind Bankverbindung oder Arbeitgeber bekannt, folgt in der Regel ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beim Vollstreckungsgericht.
- Sachpfändung: Pfändbare bewegliche Sachen, etwa ein Fahrzeug, kann der Gerichtsvollzieher pfänden.
- Anfechtung: Angaben zu Veräußerungen an nahestehende Personen oder Schenkungen können Anlass geben, eine Anfechtung nach dem Anfechtungsgesetz zu prüfen.
- Einwendungen des Schuldners: Materielle Einwendungen gegen den titulierten Anspruch macht der Schuldner mit der Vollstreckungsabwehrklage geltend, nicht im Termin zur Vermögensauskunft.
Häufige Fehler
- Sperrfrist übersehen: Liegt die letzte Vermögensauskunft weniger als zwei Jahre zurück, verlangt eine erneute Auskunft eine glaubhaft gemachte wesentliche Veränderung (§ 802d ZPO).
- Falsches oder kein Formular: Der Vollstreckungsauftrag ist mit dem amtlichen Formular zu stellen.
- Vollstreckungsvoraussetzungen unvollständig: Ohne vollstreckbare Ausfertigung und Zustellungsnachweis wird der Gerichtsvollzieher nicht tätig.
- Haftbefehl nicht beantragt: Der Haftbefehl ergeht nur auf Antrag des Gläubigers (§ 802g Abs. 1 ZPO); er kann bereits im Vollstreckungsauftrag vorsorglich gestellt werden.
- Verzeichnis nicht ausgewertet: Ohne zeitnahe Auswertung bleiben bekannt gewordene Vermögenswerte ungenutzt.
Vermögensauskunft mit AnwaltGPT vorbereiten und auswerten
AnwaltGPT ist ein KI-Assistent für das deutsche Recht. In der Zwangsvollstreckung unterstützt er Recherche, Auswertung und Entwurf – die anwaltliche Prüfung und Verantwortung ersetzt er nicht. Formulare füllt AnwaltGPT nicht aus, und die Einreichung beim Gerichtsvollzieher nimmt es nicht vor:
1. Fristen und Wiedervorlagen notieren
Die Kanzlei-Organisation enthält einen Fristenrechner nach §§ 187–193 BGB mit Feiertagen Ihres Bundeslands und automatischer Vorfrist. Wiedervorlagen – etwa zum Ablauf der Zwei-Jahres-Sperrfrist – sehen Sie im Fristen-Cockpit kanzleiweit auf einen Blick.
2. Vermögensverzeichnis auswerten
Laden Sie Titel und den Ausdruck des Vermögensverzeichnisses in einen Fall und lassen Sie Konten, Arbeitgeber, Fahrzeuge und Vermögensverschiebungen strukturiert herausarbeiten. Der Fallkontext wird bei weiteren Chat-Anfragen berücksichtigt.
3. Vollstreckungsrecht recherchieren
Der KI-Chat antwortet mit Verweisen auf Normen und Urteile, etwa zur Glaubhaftmachung einer Vermögensveränderung nach § 802d ZPO oder zu den Voraussetzungen von Fremdauskünften. Für ausführliche Berichte gibt es Deep Research (ab Premium). Prüfen Sie jede Fundstelle vor der Verwendung.
4. Schreiben und Anträge entwerfen
Lassen Sie Begleitschreiben, eine Begründung zur Glaubhaftmachung oder ein Mandantenschreiben zum Ergebnis der Auskunft entwerfen und bearbeiten Sie den Text im Dokumenten-Editor oder mit dem Word Add-in weiter. Das Ergebnis exportieren Sie als Word- oder PDF-Datei.
5. Schuldnerdaten schützen
Ist die Pseudonymisierung aktiv, werden erkannte personenbezogene Angaben durch Platzhalter ersetzt, bevor die Anfrage an das KI-Modell geht. AnwaltGPT wird im EWR gehostet; ein AVV nach Art. 28 DSGVO ist verfügbar.
Wichtiger Hinweis
Diese Seite bietet allgemeine Informationen zur Vermögensauskunft und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Formulare und Gebühren werden regelmäßig geändert; maßgeblich ist stets die aktuelle Fassung. KI-generierte Entwürfe können unvollständig oder fehlerhaft sein und müssen vor der Verwendung fachlich geprüft werden.
Vermögensauskunft: Häufige Fragen
Wer nimmt die Vermögensauskunft ab?
Der Gerichtsvollzieher, im Auftrag des Gläubigers (§ 802c Abs. 1, § 802e ZPO).
Wie oft muss ein Schuldner die Vermögensauskunft abgeben?
Innerhalb von zwei Jahren nach Abgabe grundsätzlich nur einmal. Eine erneute Auskunft setzt voraus, dass der Gläubiger eine wesentliche Veränderung der Vermögensverhältnisse glaubhaft macht (§ 802d Abs. 1 ZPO).
Was passiert, wenn der Schuldner nicht zum Termin erscheint?
Auf Antrag des Gläubigers erlässt das Gericht einen Haftbefehl (§ 802g ZPO). Außerdem kann die Eintragung in das Schuldnerverzeichnis angeordnet werden (§ 882c ZPO).
Wie lange bleibt ein Eintrag im Schuldnerverzeichnis?
Grundsätzlich drei Jahre ab dem Tag der Eintragungsanordnung (§ 882e Abs. 1 ZPO). Wird die vollständige Befriedigung des Gläubigers nachgewiesen, wird die Eintragung vorzeitig gelöscht.
Was kostet AnwaltGPT?
Mit dem kostenlosen Test-Kontingent von 30 Anfragen können Sie AnwaltGPT ohne Kreditkarte ausprobieren. Bezahlte Tarife beginnen bei €19 pro Monat. Alle Details auf der Preisseite.
Die nächste Vermögensauskunft mit KI-Unterstützung auswerten
Prüfen Sie Voraussetzungen und Sperrfrist, werten Sie das Vermögensverzeichnis strukturiert aus und bereiten Sie die nächsten Vollstreckungsschritte vor – mit Wiedervorlagen sicher in der Akte. Der Einstieg ist kostenlos – mit 30 Anfragen, ohne Kreditkarte und ohne Vertragsbindung.