Zwangsvollstreckung

Vermögensauskunft: Ablauf, Pflichten und Schuldnerverzeichnis nach §§ 802c ff. ZPO

Mit der Vermögensauskunft verschafft sich der Gläubiger über den Gerichtsvollzieher einen Überblick über das Vermögen des Schuldners – als Grundlage für die weitere Vollstreckung. Dieser Leitfaden erklärt Voraussetzungen, Vollstreckungsauftrag, Termin, Inhalt des Vermögensverzeichnisses, Sperrfrist, Haftbefehl und Schuldnerverzeichnis und zeigt, wie AnwaltGPT Kanzleien bei Recherche und Vorbereitung unterstützt.

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So funktioniert AnwaltGPT

Nicht nur Analyse. Ein Arbeitsraum für juristische Aufgaben.

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1

Importieren

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2

Verstehen

Quellen, Risiken und Fallkontext

3

Bearbeiten

Recherche, Entwurf und Prüfung

4

Weitergeben

Word, Outlook, Portal oder Workflow

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Die wichtigsten KI-Werkzeuge für den Kanzleialltag

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Ihre Eingaben und Dokumente werden nicht zum Training von KI-Modellen verwendet, sondern dienen ausschließlich der Bearbeitung Ihrer Anfragen. Die zentrale Datenverarbeitung erfolgt auf Servern in Frankfurt am Main (EU).

Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) inklusive

Wir stellen jeder Kanzlei einen AVV nach Art. 28 DSGVO zur Verfügung, konform mit den Anforderungen der BRAK und der Berufsordnung für Rechtsanwälte (§ 2 BORA).

DSGVO-konform und sicher

AnwaltGPT arbeitet nach höchsten Datenschutzstandards. Unsere Systeme entsprechen den Anforderungen der DSGVO, inklusive transparenter und kontrollierbarer Datenverarbeitung für optionale Speicherfunktionen.

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Mit einem Klick können Sie personenbezogene Daten in Texten oder Dokumenten automatisch schwärzen. Das Feature entfernt oder ersetzt Namen, Adressen und sensible Informationen.

"Als Seniorpartnerin war ich zunächst skeptisch gegenüber KI-Tools im juristischen Umfeld. Doch mit AnwaltGPT hat sich das geändert: Der Vertragsgenerator liefert uns automatisch personalisierte Entwürfe, und die Tiefenrecherche bringt uns Argumente mit Quellen in Minuten statt Stunden."

"Ich bin Rechtsreferendar und nutze AnwaltGPT als meine tägliche Assistenz: ob komplexe Fragen im Arbeitsrecht oder Verkehrsrecht, die KI liefert strukturierte, nachvollziehbare Antworten, die ich selbst weiterverwenden kann."

"Wir testeten AnwaltGPT in unserer Kanzlei über einen halben Monat: Die Tiefenrecherche hat uns mehrfach auf unerwartete Rechtsprechung hingewiesen, und der Vertragsgenerator war überraschend genau. Für uns ein wichtiger Baustein in der digitalen Transformation."

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Erfolg aus der Praxis

Wie AnwaltGPT den Arbeitsalltag in der Kanzlei und im Alltag transformiert

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„Insgesamt bin ich jedoch froh, diese KI gefunden zu haben, und nutze sie gerne. Sie erleichtert meine Arbeit erheblich und ist im Vergleich zu ChatGPT für die anwaltliche Unterstützung absolut empfehlenswert."

„Ich vertraue grundsätzlich den Dokumentenauswertungen und konnte bislang keinen Fehler feststellen."

DS
Dirk Semper
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Alles rund um die KI-Anfrage: Dokumente hochladen, Fälle und Mandate anlegen, Akten verwalten, Antworten nachlesen, als PDF oder Word exportieren — ohne Limit.

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Statt selbst ein KI-Modell zu wählen, lassen Sie AnwaltGPT für jede Frage automatisch das passende wählen — einfache Fragen laufen auf kleineren Modellen. Deshalb reicht Ihr Kontingent 50 % weiter.

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Starten Sie noch heute mit AnwaltGPT und erleben Sie, wie künstliche Intelligenz Ihre juristische Arbeit revolutionieren kann.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ist AnwaltGPT eine Rechtsberatung?

Nein, Anwaltgpt.de ist keine Rechtsberatung. Unsere KI bietet Unterstützung bei juristischen Prozessen, ersetzt jedoch nicht die individuelle Beratung durch einen Anwalt.

Welche Daten nutzt die KI?

Unsere Jura KI greift auf aktuelle Gesetzestexte, Vorschriften und Rechtsprechungen zu, um Ihnen präzise Informationen zu liefern.

Ist meine Arbeit mit AnwaltGPT sicher?

Ja, wir garantieren höchste Sicherheitsstandards und schützen Ihre sensiblen Daten.

Wie funktioniert die AI-Erinnerungsfunktion?

Optional kann AnwaltGPT wichtige Informationen aus Ihren Gesprächen als Erinnerungen speichern, etwa zu Ihrer Kanzlei, laufenden Fällen oder Arbeitspräferenzen. Diese Erinnerungen sind verschlüsselt, nur für Sie sichtbar, jederzeit in den Einstellungen löschbar und werden genutzt, damit Sie Kontext in neuen Sitzungen nicht erneut erklären müssen.

Wie funktioniert das Mandantenportal?

Sie erstellen pro Mandant ein gebrandetes Portal und teilen einen sicheren Link. Mandanten greifen ohne Login im Browser zu, können Dokumente einsehen, Dateien hochladen und direkt mit Ihrer Kanzlei kommunizieren.

Was ist die Vermögensauskunft?

Die Vermögensauskunft ist die Pflicht des Schuldners, zum Zwecke der Vollstreckung einer Geldforderung auf Verlangen des Gerichtsvollziehers Auskunft über sein Vermögen zu erteilen (§ 802c Abs. 1 ZPO). Die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben hat der Schuldner an Eides statt zu versichern (§ 802c Abs. 3 ZPO) – umgangssprachlich wird die Vermögensauskunft daher noch oft als „eidesstattliche Versicherung“ bezeichnet. Der Gerichtsvollzieher hält die Angaben in einem elektronischen Vermögensverzeichnis fest, das beim zentralen Vollstreckungsgericht hinterlegt wird; der Gläubiger erhält einen Ausdruck (§ 802f Abs. 5 und 6 ZPO).

Voraussetzungen und Vollstreckungsauftrag

  • Vollstreckungstitel: Erforderlich sind die allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen – Titel, Klausel und Zustellung –, etwa ein Urteil oder ein Vollstreckungsbescheid.
  • Geldforderung: Die Vermögensauskunft dient der Vollstreckung wegen Geldforderungen (§ 802c Abs. 1 ZPO).
  • Auftrag an den Gerichtsvollzieher: Der Gläubiger beauftragt den Gerichtsvollzieher; die Einholung der Vermögensauskunft gehört zu dessen Regelbefugnissen (§ 802a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO). Für den Vollstreckungsauftrag ist das amtliche Formular nach der Gerichtsvollzieherformular-Verordnung zu verwenden.
  • Elektronische Einreichung: Rechtsanwälte übermitteln den Auftrag als elektronisches Dokument (§ 753 Abs. 5 i. V. m. § 130d ZPO).
  • Sperrfrist: Hat der Schuldner in den letzten zwei Jahren bereits eine Vermögensauskunft abgegeben, ist er zu einer erneuten Auskunft nur verpflichtet, wenn der Gläubiger Tatsachen glaubhaft macht, die auf eine wesentliche Veränderung der Vermögensverhältnisse schließen lassen (§ 802d Abs. 1 ZPO). Sonst erhält der Gläubiger einen Ausdruck des letzten Vermögensverzeichnisses.

Ablauf der Vermögensauskunft

Zahlungsfrist und Ladung

Der Gerichtsvollzieher setzt dem Schuldner eine Frist von zwei Wochen zur Begleichung der Forderung und bestimmt zugleich einen Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft alsbald nach Fristablauf (§ 802f Abs. 1 ZPO). Die Ladung wird dem Schuldner selbst zugestellt.

Termin

Der Termin findet grundsätzlich in den Geschäftsräumen des Gerichtsvollziehers statt, auf Anordnung auch in der Wohnung des Schuldners, sofern dieser nicht widerspricht (§ 802f Abs. 2 ZPO). Der Schuldner hat die zur Auskunft erforderlichen Unterlagen mitzubringen.

Sofortabnahme

Hat der Gläubiger die Pfändung beantragt und verweigert der Schuldner die Durchsuchung oder ergibt der Pfändungsversuch, dass eine Pfändung voraussichtlich nicht zur vollständigen Befriedigung führt, kann der Gerichtsvollzieher die Vermögensauskunft sofort abnehmen (§ 807 Abs. 1 ZPO). Der Schuldner kann der sofortigen Abnahme widersprechen (§ 807 Abs. 2 ZPO).

Was der Schuldner angeben muss

  • Alle ihm gehörenden Vermögensgegenstände, bei Forderungen auch Grund und Beweismittel (§ 802c Abs. 2 Satz 1 ZPO) – etwa Konten, Arbeitseinkommen, Renten, Fahrzeuge und Grundstücke.
  • Geburtsname, Geburtsdatum und Geburtsort; bei juristischen Personen und Personenvereinigungen Firma, Registernummer und Sitz (§ 802c Abs. 1 Satz 2 ZPO).
  • Entgeltliche Veräußerungen an nahestehende Personen in den letzten zwei Jahren und unentgeltliche Leistungen in den letzten vier Jahren vor dem Termin, soweit es sich nicht um gebräuchliche Gelegenheitsgeschenke geringen Werts handelt (§ 802c Abs. 2 ZPO).
  • Falsche oder unvollständige Angaben können als falsche Versicherung an Eides statt strafbar sein (§ 156 StGB).

Wenn der Schuldner nicht mitwirkt

  • Bleibt der Schuldner dem Termin unentschuldigt fern oder verweigert er die Auskunft ohne Grund, erlässt das Gericht auf Antrag des Gläubigers einen Haftbefehl (§ 802g Abs. 1 ZPO).
  • Die Haft darf sechs Monate nicht übersteigen (§ 802j Abs. 1 ZPO); der verhaftete Schuldner kann die Auskunft jederzeit abgeben (§ 802i ZPO).
  • Der Gerichtsvollzieher kann unter den Voraussetzungen des § 802l ZPO Fremdauskünfte einholen – bei den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung (Arbeitgeber), beim Bundeszentralamt für Steuern (Konten) und beim Kraftfahrt-Bundesamt (Fahrzeuge).
  • Zusätzlich kommt die Eintragung in das Schuldnerverzeichnis in Betracht (§ 882c Abs. 1 Nr. 1 ZPO).

Schuldnerverzeichnis: Eintragung, Widerspruch und Löschung

Der Gerichtsvollzieher ordnet die Eintragung des Schuldners in das Schuldnerverzeichnis an, wenn der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachkommt, wenn eine Vollstreckung nach dem Inhalt des Vermögensverzeichnisses offensichtlich nicht zur vollständigen Befriedigung des Gläubigers führen würde oder wenn der Schuldner die vollständige Befriedigung nicht innerhalb eines Monats nachweist (§ 882c Abs. 1 ZPO).

  • Widerspruch: Gegen die Eintragungsanordnung kann der Schuldner binnen zwei Wochen seit Bekanntgabe beim zuständigen Vollstreckungsgericht Widerspruch einlegen; er hemmt die Eintragung nicht (§ 882d Abs. 1 ZPO).
  • Löschung: Eine Eintragung wird nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintragungsanordnung gelöscht (§ 882e Abs. 1 ZPO), vorzeitig etwa dann, wenn die vollständige Befriedigung des Gläubigers nachgewiesen ist (§ 882e Abs. 3 ZPO).
  • Einsicht: Einsicht in das Schuldnerverzeichnis erhält, wer darlegt, die Angaben für einen der in § 882f ZPO genannten Zwecke zu benötigen, etwa für Zwecke der Zwangsvollstreckung.

Nach der Vermögensauskunft: die nächsten Vollstreckungsschritte

Das Vermögensverzeichnis ist kein Selbstzweck, sondern Grundlage für gezielte Vollstreckungsmaßnahmen. Typische Anschlussschritte:

  • Konto- und Lohnpfändung: Sind Bankverbindung oder Arbeitgeber bekannt, folgt in der Regel ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beim Vollstreckungsgericht.
  • Sachpfändung: Pfändbare bewegliche Sachen, etwa ein Fahrzeug, kann der Gerichtsvollzieher pfänden.
  • Anfechtung: Angaben zu Veräußerungen an nahestehende Personen oder Schenkungen können Anlass geben, eine Anfechtung nach dem Anfechtungsgesetz zu prüfen.
  • Einwendungen des Schuldners: Materielle Einwendungen gegen den titulierten Anspruch macht der Schuldner mit der Vollstreckungsabwehrklage geltend, nicht im Termin zur Vermögensauskunft.

Häufige Fehler

  • Sperrfrist übersehen: Liegt die letzte Vermögensauskunft weniger als zwei Jahre zurück, verlangt eine erneute Auskunft eine glaubhaft gemachte wesentliche Veränderung (§ 802d ZPO).
  • Falsches oder kein Formular: Der Vollstreckungsauftrag ist mit dem amtlichen Formular zu stellen.
  • Vollstreckungsvoraussetzungen unvollständig: Ohne vollstreckbare Ausfertigung und Zustellungsnachweis wird der Gerichtsvollzieher nicht tätig.
  • Haftbefehl nicht beantragt: Der Haftbefehl ergeht nur auf Antrag des Gläubigers (§ 802g Abs. 1 ZPO); er kann bereits im Vollstreckungsauftrag vorsorglich gestellt werden.
  • Verzeichnis nicht ausgewertet: Ohne zeitnahe Auswertung bleiben bekannt gewordene Vermögenswerte ungenutzt.

Vermögensauskunft mit AnwaltGPT vorbereiten und auswerten

AnwaltGPT ist ein KI-Assistent für das deutsche Recht. In der Zwangsvollstreckung unterstützt er Recherche, Auswertung und Entwurf – die anwaltliche Prüfung und Verantwortung ersetzt er nicht. Formulare füllt AnwaltGPT nicht aus, und die Einreichung beim Gerichtsvollzieher nimmt es nicht vor:

1. Fristen und Wiedervorlagen notieren

Die Kanzlei-Organisation enthält einen Fristenrechner nach §§ 187–193 BGB mit Feiertagen Ihres Bundeslands und automatischer Vorfrist. Wiedervorlagen – etwa zum Ablauf der Zwei-Jahres-Sperrfrist – sehen Sie im Fristen-Cockpit kanzleiweit auf einen Blick.

2. Vermögensverzeichnis auswerten

Laden Sie Titel und den Ausdruck des Vermögensverzeichnisses in einen Fall und lassen Sie Konten, Arbeitgeber, Fahrzeuge und Vermögensverschiebungen strukturiert herausarbeiten. Der Fallkontext wird bei weiteren Chat-Anfragen berücksichtigt.

3. Vollstreckungsrecht recherchieren

Der KI-Chat antwortet mit Verweisen auf Normen und Urteile, etwa zur Glaubhaftmachung einer Vermögensveränderung nach § 802d ZPO oder zu den Voraussetzungen von Fremdauskünften. Für ausführliche Berichte gibt es Deep Research (ab Premium). Prüfen Sie jede Fundstelle vor der Verwendung.

4. Schreiben und Anträge entwerfen

Lassen Sie Begleitschreiben, eine Begründung zur Glaubhaftmachung oder ein Mandantenschreiben zum Ergebnis der Auskunft entwerfen und bearbeiten Sie den Text im Dokumenten-Editor oder mit dem Word Add-in weiter. Das Ergebnis exportieren Sie als Word- oder PDF-Datei.

5. Schuldnerdaten schützen

Ist die Pseudonymisierung aktiv, werden erkannte personenbezogene Angaben durch Platzhalter ersetzt, bevor die Anfrage an das KI-Modell geht. AnwaltGPT wird im EWR gehostet; ein AVV nach Art. 28 DSGVO ist verfügbar.

Wichtiger Hinweis

Diese Seite bietet allgemeine Informationen zur Vermögensauskunft und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Formulare und Gebühren werden regelmäßig geändert; maßgeblich ist stets die aktuelle Fassung. KI-generierte Entwürfe können unvollständig oder fehlerhaft sein und müssen vor der Verwendung fachlich geprüft werden.

Vermögensauskunft: Häufige Fragen

Wer nimmt die Vermögensauskunft ab?

Der Gerichtsvollzieher, im Auftrag des Gläubigers (§ 802c Abs. 1, § 802e ZPO).

Wie oft muss ein Schuldner die Vermögensauskunft abgeben?

Innerhalb von zwei Jahren nach Abgabe grundsätzlich nur einmal. Eine erneute Auskunft setzt voraus, dass der Gläubiger eine wesentliche Veränderung der Vermögensverhältnisse glaubhaft macht (§ 802d Abs. 1 ZPO).

Was passiert, wenn der Schuldner nicht zum Termin erscheint?

Auf Antrag des Gläubigers erlässt das Gericht einen Haftbefehl (§ 802g ZPO). Außerdem kann die Eintragung in das Schuldnerverzeichnis angeordnet werden (§ 882c ZPO).

Wie lange bleibt ein Eintrag im Schuldnerverzeichnis?

Grundsätzlich drei Jahre ab dem Tag der Eintragungsanordnung (§ 882e Abs. 1 ZPO). Wird die vollständige Befriedigung des Gläubigers nachgewiesen, wird die Eintragung vorzeitig gelöscht.

Was kostet AnwaltGPT?

Mit dem kostenlosen Test-Kontingent von 30 Anfragen können Sie AnwaltGPT ohne Kreditkarte ausprobieren. Bezahlte Tarife beginnen bei €19 pro Monat. Alle Details auf der Preisseite.

Die nächste Vermögensauskunft mit KI-Unterstützung auswerten

Prüfen Sie Voraussetzungen und Sperrfrist, werten Sie das Vermögensverzeichnis strukturiert aus und bereiten Sie die nächsten Vollstreckungsschritte vor – mit Wiedervorlagen sicher in der Akte. Der Einstieg ist kostenlos – mit 30 Anfragen, ohne Kreditkarte und ohne Vertragsbindung.