Untersuchungshaft

Haftprüfung: Antrag nach § 117 StPO und Haftbeschwerde

Wer in Untersuchungshaft sitzt, kann jederzeit die gerichtliche Haftprüfung beantragen. Dieser Leitfaden erklärt Haftprüfung nach §§ 117, 118 StPO, die Abgrenzung zur Haftbeschwerde, die Prüfung von Tatverdacht, Haftgründen und Verhältnismäßigkeit sowie die Haftfortdauerprüfung nach § 121 StPO – und zeigt, wie AnwaltGPT Verteidiger bei der Vorbereitung unterstützt.

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So funktioniert AnwaltGPT

Nicht nur Analyse. Ein Arbeitsraum für juristische Aufgaben.

AnwaltGPT bündelt Recherche, Fallkontext, Dokumentenarbeit, Kanzleiwissen und Integrationen in einer Plattform. Die KI arbeitet nicht isoliert auf einer Datei, sondern mit dem Kontext, den Ihre Kanzlei für saubere juristische Arbeit braucht.

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Rechtsfragen fundiert bearbeiten

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1

Importieren

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2

Verstehen

Quellen, Risiken und Fallkontext

3

Bearbeiten

Recherche, Entwurf und Prüfung

4

Weitergeben

Word, Outlook, Portal oder Workflow

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Die wichtigsten KI-Werkzeuge für den Kanzleialltag

Der Überblick zeigt die wichtigsten Module visuell, bleibt aber als Hub strukturiert: Für Details, Funktionen und SEO-Tiefe führen die Karten auf eigene Produktseiten.

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AnwaltGPT arbeitet nach höchsten Datenschutzstandards. Optionale Funktionen wie gespeicherte Erinnerungen bleiben verschlüsselt, kontrollierbar und ausschließlich in Ihrem Konto sichtbar.

Kein Training mit Ihren Mandatsdaten

Ihre Eingaben und Dokumente werden nicht zum Training von KI-Modellen verwendet, sondern dienen ausschließlich der Bearbeitung Ihrer Anfragen. Die zentrale Datenverarbeitung erfolgt auf Servern in Frankfurt am Main (EU).

Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) inklusive

Wir stellen jeder Kanzlei einen AVV nach Art. 28 DSGVO zur Verfügung, konform mit den Anforderungen der BRAK und der Berufsordnung für Rechtsanwälte (§ 2 BORA).

DSGVO-konform und sicher

AnwaltGPT arbeitet nach höchsten Datenschutzstandards. Unsere Systeme entsprechen den Anforderungen der DSGVO, inklusive transparenter und kontrollierbarer Datenverarbeitung für optionale Speicherfunktionen.

Optionale Erinnerungen mit Kontrolle

Standardmäßig arbeitet AnwaltGPT sitzungsbezogen. Wenn Sie die Erinnerungsfunktion aktivieren, werden relevante Fakten verschlüsselt in Ihrem Konto gespeichert, nicht zum KI-Training genutzt und können jederzeit eingesehen oder gelöscht werden.

Anonymisierung & Pseudonymisierung

Mit einem Klick können Sie personenbezogene Daten in Texten oder Dokumenten automatisch schwärzen. Das Feature entfernt oder ersetzt Namen, Adressen und sensible Informationen.

"Als Seniorpartnerin war ich zunächst skeptisch gegenüber KI-Tools im juristischen Umfeld. Doch mit AnwaltGPT hat sich das geändert: Der Vertragsgenerator liefert uns automatisch personalisierte Entwürfe, und die Tiefenrecherche bringt uns Argumente mit Quellen in Minuten statt Stunden."

"Ich bin Rechtsreferendar und nutze AnwaltGPT als meine tägliche Assistenz: ob komplexe Fragen im Arbeitsrecht oder Verkehrsrecht, die KI liefert strukturierte, nachvollziehbare Antworten, die ich selbst weiterverwenden kann."

"Wir testeten AnwaltGPT in unserer Kanzlei über einen halben Monat: Die Tiefenrecherche hat uns mehrfach auf unerwartete Rechtsprechung hingewiesen, und der Vertragsgenerator war überraschend genau. Für uns ein wichtiger Baustein in der digitalen Transformation."

Fallstudien

Erfolg aus der Praxis

Wie AnwaltGPT den Arbeitsalltag in der Kanzlei und im Alltag transformiert

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„Insgesamt bin ich jedoch froh, diese KI gefunden zu haben, und nutze sie gerne. Sie erleichtert meine Arbeit erheblich und ist im Vergleich zu ChatGPT für die anwaltliche Unterstützung absolut empfehlenswert."

„Ich vertraue grundsätzlich den Dokumentenauswertungen und konnte bislang keinen Fehler feststellen."

DS
Dirk Semper
Case Manager

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Alles rund um die KI-Anfrage: Dokumente hochladen, Fälle und Mandate anlegen, Akten verwalten, Antworten nachlesen, als PDF oder Word exportieren — ohne Limit.

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Statt selbst ein KI-Modell zu wählen, lassen Sie AnwaltGPT für jede Frage automatisch das passende wählen — einfache Fragen laufen auf kleineren Modellen. Deshalb reicht Ihr Kontingent 50 % weiter.

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Starten Sie noch heute mit AnwaltGPT und erleben Sie, wie künstliche Intelligenz Ihre juristische Arbeit revolutionieren kann.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ist AnwaltGPT eine Rechtsberatung?

Nein, Anwaltgpt.de ist keine Rechtsberatung. Unsere KI bietet Unterstützung bei juristischen Prozessen, ersetzt jedoch nicht die individuelle Beratung durch einen Anwalt.

Welche Daten nutzt die KI?

Unsere Jura KI greift auf aktuelle Gesetzestexte, Vorschriften und Rechtsprechungen zu, um Ihnen präzise Informationen zu liefern.

Ist meine Arbeit mit AnwaltGPT sicher?

Ja, wir garantieren höchste Sicherheitsstandards und schützen Ihre sensiblen Daten.

Wie funktioniert die AI-Erinnerungsfunktion?

Optional kann AnwaltGPT wichtige Informationen aus Ihren Gesprächen als Erinnerungen speichern, etwa zu Ihrer Kanzlei, laufenden Fällen oder Arbeitspräferenzen. Diese Erinnerungen sind verschlüsselt, nur für Sie sichtbar, jederzeit in den Einstellungen löschbar und werden genutzt, damit Sie Kontext in neuen Sitzungen nicht erneut erklären müssen.

Wie funktioniert das Mandantenportal?

Sie erstellen pro Mandant ein gebrandetes Portal und teilen einen sicheren Link. Mandanten greifen ohne Login im Browser zu, können Dokumente einsehen, Dateien hochladen und direkt mit Ihrer Kanzlei kommunizieren.

Was ist eine Haftprüfung?

Solange sich der Beschuldigte in Untersuchungshaft befindet, kann er nach § 117 Abs. 1 StPO jederzeit die gerichtliche Prüfung beantragen, ob der Haftbefehl aufzuheben oder sein Vollzug nach § 116 StPO auszusetzen ist. Diese Haftprüfung ist der zentrale Rechtsbehelf gegen die Untersuchungshaft. Auf Antrag des Beschuldigten – oder nach Ermessen des Gerichts von Amts wegen – wird nach mündlicher Verhandlung entschieden (§ 118 Abs. 1 StPO). Daneben gibt es die schriftliche Haftprüfung und als Alternative die Haftbeschwerde.

Voraussetzungen der Untersuchungshaft (§ 112 StPO)

  • Dringender Tatverdacht: Der Beschuldigte muss der Tat dringend verdächtig sein, d. h. nach dem aktuellen Ermittlungsstand muss eine hohe Wahrscheinlichkeit für seine Täterschaft oder Teilnahme sprechen.
  • Haftgrund: Flucht, Fluchtgefahr oder Verdunkelungsgefahr (§ 112 Abs. 2 StPO), bei bestimmten schweren Taten die Haft nach § 112 Abs. 3 StPO sowie Wiederholungsgefahr nach § 112a StPO.
  • Verhältnismäßigkeit: Die Untersuchungshaft darf nicht angeordnet werden, wenn sie zu der Bedeutung der Sache und der zu erwartenden Strafe oder Maßregel außer Verhältnis steht (§ 112 Abs. 1 Satz 2 StPO).
  • Aussetzung des Vollzugs: Reichen weniger einschneidende Maßnahmen aus – etwa Meldeauflagen, Aufenthaltsbeschränkungen oder eine Sicherheitsleistung –, ist der Vollzug des Haftbefehls nach § 116 StPO auszusetzen.
  • Aufhebung: Der Haftbefehl ist aufzuheben, sobald die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen oder die weitere Haft unverhältnismäßig wäre (§ 120 Abs. 1 StPO).

Haftprüfung oder Haftbeschwerde?

Mündliche Haftprüfung

Auf Antrag findet eine mündliche Verhandlung statt (§ 118 Abs. 1 StPO). Sie ist unverzüglich durchzuführen und darf ohne Zustimmung des Beschuldigten nicht über zwei Wochen nach Eingang des Antrags anberaumt werden (§ 118 Abs. 5 StPO). Der Beschuldigte kann sich persönlich äußern.

Schriftliche Haftprüfung

Wird keine mündliche Verhandlung beantragt, entscheidet das zuständige Gericht (§ 126 StPO) nach Aktenlage. Das kann sinnvoll sein, wenn sich die Lage schriftlich gut darstellen lässt oder der Anspruch auf eine weitere mündliche Verhandlung nach § 118 Abs. 3 StPO noch nicht besteht.

Haftbeschwerde

Beschwerde nach § 304 StPO zum übergeordneten Gericht. Neben einem Antrag auf Haftprüfung ist sie unzulässig (§ 117 Abs. 2 Satz 1 StPO); gegen die auf den Haftprüfungsantrag ergehende Entscheidung bleibt sie möglich. Gegen die Beschwerdeentscheidung ist die weitere Beschwerde statthaft (§ 310 Abs. 1 Nr. 1 StPO).

Ablauf der Haftprüfung

  • Antrag: Formlos beim zuständigen Gericht – vor Erhebung der öffentlichen Klage grundsätzlich beim Gericht, das den Haftbefehl erlassen hat, danach beim mit der Sache befassten Gericht (§ 126 StPO).
  • Akteneinsicht: Dem Verteidiger sind die für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Freiheitsentziehung wesentlichen Informationen in geeigneter Weise zugänglich zu machen, in der Regel durch Akteneinsicht (§ 147 Abs. 2 Satz 2 StPO). Mehr unter Akteneinsicht.
  • Ermittlungen: Das Gericht kann einzelne Ermittlungen anordnen, die für die Entscheidung von Bedeutung sind (§ 117 Abs. 3 StPO).
  • Mündliche Verhandlung: Beschuldigter und Verteidiger sind anwesend; die Staatsanwaltschaft wird benachrichtigt. Die Entscheidung ergeht am Schluss der Verhandlung oder spätestens binnen einer Woche (§ 118a StPO).
  • Pflichtverteidigung: Wird der Beschuldigte einem Gericht zur Entscheidung über Haft vorgeführt, liegt ein Fall der notwendigen Verteidigung vor (§ 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO).

Wiederholte Haftprüfung und Haftfortdauer

  • Weitere mündliche Verhandlung: Wurde die Untersuchungshaft nach mündlicher Verhandlung aufrechterhalten, besteht ein Anspruch auf eine weitere nur, wenn die Haft mindestens drei Monate und seit der letzten mündlichen Verhandlung mindestens zwei Monate gedauert hat (§ 118 Abs. 3 StPO).
  • Hauptverhandlung und Urteil: Kein Anspruch auf mündliche Haftprüfung, solange die Hauptverhandlung andauert oder nachdem ein Urteil auf eine freiheitsentziehende Sanktion ergangen ist (§ 118 Abs. 4 StPO).
  • Sechs-Monats-Grenze: Über sechs Monate hinaus darf der Vollzug wegen derselben Tat nur aufrechterhalten werden, wenn die besondere Schwierigkeit oder der besondere Umfang der Ermittlungen oder ein anderer wichtiger Grund das Urteil noch nicht zulassen und die Fortdauer rechtfertigen (§ 121 Abs. 1 StPO).
  • Haftprüfung durch das OLG: In diesen Fällen entscheidet das Oberlandesgericht über die Haftfortdauer (§§ 121, 122 StPO). Maßstab ist auch das Beschleunigungsgebot in Haftsachen.

Ansatzpunkte für den Antrag

  • Tatverdacht: Hat sich der Ermittlungsstand seit Erlass des Haftbefehls verändert, etwa durch entlastende Zeugenaussagen oder Gutachten?
  • Fluchtgefahr: Ist sie auf konkrete Tatsachen gestützt? Feste Wohnung, Arbeitsstelle, familiäre Bindungen und das bisherige Verhalten im Verfahren sind darzulegen und zu belegen.
  • Verdunkelungsgefahr: Sind Beweise bereits gesichert, sodass eine Einwirkung auf Beweismittel kaum noch möglich ist?
  • Aussetzungsangebot: Konkrete Vorschläge für Maßnahmen nach § 116 StPO – Meldeauflage, Abgabe der Ausweispapiere, Sicherheitsleistung – zeigen dem Gericht mildere Mittel auf.
  • Verhältnismäßigkeit und Beschleunigung: Verfahrensverzögerungen, die nicht dem Beschuldigten zuzurechnen sind, können die weitere Haft unverhältnismäßig machen.

Häufige Fehler

  • Zu früh ohne Akte: Eine mündliche Haftprüfung ohne ausreichende Aktenkenntnis kann den Anspruch auf eine weitere mündliche Verhandlung für Monate verbrauchen (§ 118 Abs. 3 StPO).
  • Haftprüfung und Beschwerde parallel: Neben dem Haftprüfungsantrag ist die Beschwerde unzulässig (§ 117 Abs. 2 StPO).
  • Behauptungen ohne Belege: Wohnsitz, Arbeitsvertrag oder Bereitschaft zur Sicherheitsleistung sollten mit Unterlagen untermauert werden.
  • Formelhafte Haftgründe nicht angegriffen: Ein Haftbefehl, der Fluchtgefahr nur mit der Straferwartung begründet, bietet Angriffsfläche.
  • Fristen übersehen: Die Zwei-Wochen-Grenze des § 118 Abs. 5 StPO und die Sechs-Monats-Grenze des § 121 StPO sollten im Kalender stehen.

Haftprüfung mit AnwaltGPT vorbereiten

AnwaltGPT ist ein KI-Assistent für das deutsche Recht. Bei der Haftprüfung unterstützt er Analyse, Recherche und Entwurf – die anwaltliche Prüfung und Verantwortung ersetzt er nicht. Die Einreichung bei Gericht und die Vertretung im Haftprüfungstermin übernimmt AnwaltGPT nicht:

1. Haftbefehl und Akte analysieren

Laden Sie Haftbefehl, Vernehmungsprotokolle und Ermittlungsberichte in einen Fall und lassen Sie Tatverdacht, Haftgründe und Begründungslücken herausarbeiten. Der Fallkontext wird bei weiteren Chat-Anfragen berücksichtigt.

2. Rechtsprechung recherchieren

Der KI-Chat antwortet mit Verweisen auf Normen und Urteile, etwa zur Fluchtgefahr, zur Verhältnismäßigkeit oder zum Beschleunigungsgebot. Für ausführliche Berichte gibt es Deep Research (ab Premium). Prüfen Sie jede Fundstelle vor der Verwendung.

3. Antrag entwerfen

Lassen Sie einen Antrag auf Haftprüfung oder eine Haftbeschwerde mit Vorschlägen für Maßnahmen nach § 116 StPO entwerfen. Den Text bearbeiten Sie im Dokumenten-Editor oder mit dem Word Add-in weiter und exportieren ihn als Word- oder PDF-Datei.

4. Termine und Fristen im Blick behalten

Mit dem Fristenrechner nach §§ 187–193 BGB berechnen Sie Fristen samt automatischer Vorfrist und speichern beide mit einem Klick in der Akte. Im Fristen-Cockpit der Kanzlei-Organisation sehen Sie alle offenen Fristen und Gerichtstermine kanzleiweit auf einen Blick.

5. Mandantendaten schützen

Ist die Pseudonymisierung aktiv, werden erkannte personenbezogene Angaben durch Platzhalter ersetzt, bevor die Anfrage an das KI-Modell geht. AnwaltGPT wird im EWR gehostet; ein AVV nach Art. 28 DSGVO ist verfügbar. Mehr zur KI-Unterstützung im Strafrecht unter KI im Strafrecht.

Wichtiger Hinweis

Diese Seite bietet allgemeine Informationen zur Haftprüfung und Haftbeschwerde in der Untersuchungshaft und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für Jugendliche (§ 72 JGG), die Sicherungshaft und andere Formen der Freiheitsentziehung gelten Besonderheiten. Maßgeblich ist stets die aktuelle Fassung der Gesetze sowie die aktuelle Rechtsprechung. KI-generierte Entwürfe können unvollständig oder fehlerhaft sein und müssen vor der Verwendung fachlich geprüft werden.

Haftprüfung: Häufige Fragen

Wann kann eine Haftprüfung beantragt werden?

Jederzeit, solange sich der Beschuldigte in Untersuchungshaft befindet (§ 117 Abs. 1 StPO). Einen Anspruch auf eine erneute mündliche Verhandlung gibt es nach einer bereits durchgeführten mündlichen Haftprüfung allerdings nur unter den Voraussetzungen des § 118 Abs. 3 StPO.

Wie schnell muss der Haftprüfungstermin stattfinden?

Die mündliche Verhandlung ist unverzüglich durchzuführen. Ohne Zustimmung des Beschuldigten darf sie nicht über zwei Wochen nach Eingang des Antrags anberaumt werden (§ 118 Abs. 5 StPO).

Was ist der Unterschied zwischen Haftprüfung und Haftbeschwerde?

Bei der Haftprüfung entscheidet das für die Haftentscheidung zuständige Gericht erneut, auf Antrag nach mündlicher Verhandlung. Die Haftbeschwerde nach § 304 StPO führt zum übergeordneten Gericht. Beide können nicht gleichzeitig verfolgt werden (§ 117 Abs. 2 StPO).

Was passiert nach sechs Monaten Untersuchungshaft?

Ist noch kein Urteil auf Freiheitsstrafe oder eine freiheitsentziehende Maßregel ergangen, darf die Haft wegen derselben Tat nur unter den Voraussetzungen des § 121 Abs. 1 StPO fortdauern. Darüber entscheidet das Oberlandesgericht.

Was kostet AnwaltGPT?

Mit dem kostenlosen Test-Kontingent von 30 Anfragen können Sie AnwaltGPT ohne Kreditkarte ausprobieren. Bezahlte Tarife beginnen bei €19 pro Monat. Alle Details auf der Preisseite.

Die nächste Haftprüfung mit KI-Unterstützung vorbereiten

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