Verkehrsrecht

Fahrverbot

Das Fahrverbot ist ein zeitlich begrenztes Verbot, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge zu führen.

Definition und Erklärung

Das Fahrverbot kann als Nebenfolge einer Ordnungswidrigkeit (§ 25 StVG) oder als Nebenstrafe bei einer Straftat (§ 44 StGB) verhängt werden. Bei Ordnungswidrigkeiten beträgt das Fahrverbot ein bis drei Monate. Bei Straftaten kann es bis zu sechs Monate dauern. Der Führerschein muss abgegeben werden. Im Unterschied zur Entziehung der Fahrerlaubnis erhält der Betroffene den Führerschein nach Ablauf des Fahrverbots automatisch zurück.

Rechtliche Grundlagen

  • § 25 StVG - Fahrverbot bei Ordnungswidrigkeiten
  • § 44 StGB - Fahrverbot als Nebenstrafe
  • § 25 Abs. 2a StVG - Verrechnung bei langer Verfahrensdauer
  • § 69 StGB - Entziehung der Fahrerlaubnis (Abgrenzung)

Praktische Beispiele

1
Fahrverbot wegen Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 30 km/h innerorts
2
Fahrverbot wegen Rotlichtverstoß bei über einer Sekunde Rotphase
3
Fahrverbot als Nebenstrafe bei Trunkenheit im Verkehr
4
Absehen vom Fahrverbot bei beruflicher Härte

Praxistipps

  • Bei einem Fahrverbot wegen einer Ordnungswidrigkeit kann der Betroffene den Zeitpunkt des Antritts innerhalb von vier Monaten wählen
  • Ein Absehen vom Fahrverbot ist bei außergewöhnlicher Härte (z. B. Arbeitsplatzverlust) möglich
  • Das Fahrverbot ist vom Entzug der Fahrerlaubnis zu unterscheiden – beim Fahrverbot bleibt die Fahrerlaubnis bestehen
  • Wer trotz Fahrverbot fährt, begeht eine Straftat (Fahren ohne Fahrerlaubnis)

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