GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, bei der die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist.
Definition und Erklärung
Die GmbH ist die häufigste Gesellschaftsform in Deutschland und wird durch das GmbH-Gesetz (GmbHG) geregelt. Sie ist eine juristische Person (§ 13 GmbHG) und haftet für ihre Verbindlichkeiten nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Das Mindeststammkapital beträgt 25.000 Euro (§ 5 GmbHG). Die Gründung erfordert einen notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrag und die Eintragung ins Handelsregister. Die GmbH wird durch einen oder mehrere Geschäftsführer vertreten.
Rechtliche Grundlagen
- § 1 GmbHG - Zweck und Rechtsfähigkeit
- § 5 GmbHG - Stammkapital (mindestens 25.000 EUR)
- § 13 GmbHG - Juristische Person, Haftungsbeschränkung
- § 35 GmbHG - Vertretung durch Geschäftsführer
Praktische Beispiele
Praxistipps
- Das Stammkapital muss mindestens zur Hälfte vor Anmeldung eingezahlt sein
- Die UG (haftungsbeschränkt) ist eine Variante mit geringerem Stammkapital (ab 1 EUR)
- Geschäftsführer haften persönlich bei Verletzung ihrer Sorgfaltspflichten
- Änderungen des Gesellschaftsvertrags bedürfen der notariellen Beurkundung
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