Gesellschaftsrecht

GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)

Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, bei der die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist.

Definition und Erklärung

Die GmbH ist die häufigste Gesellschaftsform in Deutschland und wird durch das GmbH-Gesetz (GmbHG) geregelt. Sie ist eine juristische Person (§ 13 GmbHG) und haftet für ihre Verbindlichkeiten nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Das Mindeststammkapital beträgt 25.000 Euro (§ 5 GmbHG). Die Gründung erfordert einen notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrag und die Eintragung ins Handelsregister. Die GmbH wird durch einen oder mehrere Geschäftsführer vertreten.

Rechtliche Grundlagen

  • § 1 GmbHG - Zweck und Rechtsfähigkeit
  • § 5 GmbHG - Stammkapital (mindestens 25.000 EUR)
  • § 13 GmbHG - Juristische Person, Haftungsbeschränkung
  • § 35 GmbHG - Vertretung durch Geschäftsführer

Praktische Beispiele

1
Gründung einer GmbH mit Musterprotokoll
2
Geschäftsführerhaftung bei Pflichtverletzung
3
Gesellschafterversammlung und Beschlussfassung
4
Durchgriffshaftung bei Vermögensvermischung

Praxistipps

  • Das Stammkapital muss mindestens zur Hälfte vor Anmeldung eingezahlt sein
  • Die UG (haftungsbeschränkt) ist eine Variante mit geringerem Stammkapital (ab 1 EUR)
  • Geschäftsführer haften persönlich bei Verletzung ihrer Sorgfaltspflichten
  • Änderungen des Gesellschaftsvertrags bedürfen der notariellen Beurkundung

Detaillierte Recherche zu „GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)"

Nutzen Sie AnwaltGPT für tiefgehende Recherchen zu GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) mit Rechtsprechung und Fachliteratur.

Jetzt recherchieren

Bereit für die Zukunft
der juristischen Arbeit?

Starten Sie noch heute mit AnwaltGPT und erleben Sie, wie künstliche Intelligenz Ihre juristische Arbeit revolutionieren kann.