Amtliche Rechtsquellen
Über 6.000 Bundesgesetze und -verordnungen und mehr als 80.000 Gerichtsentscheidungen – live recherchiert und mit Fundstellen belegt. Alle Quellen im Detail
So funktioniert AnwaltGPT
Nicht nur Analyse. Ein Arbeitsraum für juristische Aufgaben.
AnwaltGPT bündelt Recherche, Fallkontext, Dokumentenarbeit, Kanzleiwissen und Integrationen in einer Plattform. Die KI arbeitet nicht isoliert auf einer Datei, sondern mit dem Kontext, den Ihre Kanzlei für saubere juristische Arbeit braucht.
Rechtsfragen fundiert bearbeiten
Deep Research, juristischer KI-Chat und Quellenbezug helfen dabei, Rechtsfragen zu strukturieren, Argumente zu prüfen und Ergebnisse nachvollziehbar weiterzuverwenden.
Mandate, Akten und Wissen verbinden
Fälle, Wissensdatenbanken, Vorlagen und Kanzleidokumente werden zu einem Arbeitskontext, auf den spezialisierte KI-Assistenten zugreifen können.
Entwürfe erstellen und prüfen
Vertragsgenerator, Gap-Analyse und Word Add-in unterstützen bei Entwürfen, Risikoprüfungen, Klauseln, Schreiben und Schriftsatzarbeit.
Wiederkehrende Abläufe standardisieren
Mit dem Workflow Builder lassen sich mehrstufige Aufgaben, Checklisten und interne Qualitätsstandards als wiederholbare Kanzleiprozesse abbilden.
Importieren
Akten, E-Mails, Vorlagen und Daten
Verstehen
Quellen, Risiken und Fallkontext
Bearbeiten
Recherche, Entwurf und Prüfung
Weitergeben
Word, Outlook, Portal oder Workflow
Produktüberblick
Die wichtigsten KI-Werkzeuge für den Kanzleialltag
Der Überblick zeigt die wichtigsten Module visuell, bleibt aber als Hub strukturiert: Für Details, Funktionen und SEO-Tiefe führen die Karten auf eigene Produktseiten.
Juristischer KI-Chat
Rechtsfragen strukturiert klären, Dokumente einordnen und Antworten mit Quellenbezug weiterverwenden.
Deep Research
Mehrstufige Rechtsrecherche mit Bericht, Fundstellen und nachvollziehbarer Argumentationslinie.
Vertragsgenerator
Verträge, Schreiben und Vorlagen schneller entwerfen und an den konkreten Fall anpassen.
Wissensdatenbanken
Kanzleidokumente, Vorlagen und interne Leitfäden zentral speichern und per KI abrufen.
Mandantenportal
Dokumente, Nachrichten und Workflows sicher mit Mandanten teilen, ohne Login-Hürde.
Workflow Builder
Wiederkehrende juristische Aufgaben als mehrstufige KI-Workflows standardisieren.
KI-Assistenten
Spezialisierte Assistenten für Rechtsgebiete, Teams und wiederkehrende Kanzleiabläufe konfigurieren.
Fälle
Mandate, Dokumente und KI-Kontext in digitalen Fallbereichen zusammenführen.
Gap-Analyse
Verträge und Dokumente automatisch auf Lücken, Risiken und Abweichungen prüfen.
Vorlagen
Kanzlei-Templates zentral nutzen und schneller in passende Entwürfe überführen.
Transkription
Audio- und Videoinhalte für Termine, Besprechungen und Diktate automatisch verschriftlichen.
Handelsregister
Unternehmensdaten recherchieren und relevante Registerinformationen in die Arbeit einbinden.
Legal Watchlist
Rechtsprechung, Gesetzesänderungen und relevante Entwicklungen kontinuierlich im Blick behalten.
Outlook Add-in
E-Mails direkt im Postfach analysieren, beantworten und in juristische Workflows übernehmen.
Word Add-in
Juristische Texte dort bearbeiten, prüfen und verbessern, wo Schriftsätze entstehen.
iOS App
Juristische KI-Unterstützung unterwegs für Recherche, Dokumente und schnelle Rückfragen nutzen.
E-Mail KI
Eingehende Nachrichten einordnen und Antwortentwürfe mit juristischem Kontext vorbereiten.
Datenschutz &
Datensicherheit.
AnwaltGPT arbeitet nach höchsten Datenschutzstandards. Optionale Funktionen wie gespeicherte Erinnerungen bleiben verschlüsselt, kontrollierbar und ausschließlich in Ihrem Konto sichtbar.
Kein Training mit Ihren Mandatsdaten
Ihre Eingaben und Dokumente werden nicht zum Training von KI-Modellen verwendet, sondern dienen ausschließlich der Bearbeitung Ihrer Anfragen. Die zentrale Datenverarbeitung erfolgt auf Servern in Frankfurt am Main (EU).
Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) inklusive
Wir stellen jeder Kanzlei einen AVV nach Art. 28 DSGVO zur Verfügung, konform mit den Anforderungen der BRAK und der Berufsordnung für Rechtsanwälte (§ 2 BORA).
DSGVO-konform und sicher
AnwaltGPT arbeitet nach höchsten Datenschutzstandards. Unsere Systeme entsprechen den Anforderungen der DSGVO, inklusive transparenter und kontrollierbarer Datenverarbeitung für optionale Speicherfunktionen.
Optionale Erinnerungen mit Kontrolle
Standardmäßig arbeitet AnwaltGPT sitzungsbezogen. Wenn Sie die Erinnerungsfunktion aktivieren, werden relevante Fakten verschlüsselt in Ihrem Konto gespeichert, nicht zum KI-Training genutzt und können jederzeit eingesehen oder gelöscht werden.
Anonymisierung & Pseudonymisierung
Mit einem Klick können Sie personenbezogene Daten in Texten oder Dokumenten automatisch schwärzen. Das Feature entfernt oder ersetzt Namen, Adressen und sensible Informationen.
Kundenstimmen &
Erfahrungsberichte.
Fallstudie: Dirk Semper steigert Qualität & Effizienz mit AnwaltGPT"Als Seniorpartnerin war ich zunächst skeptisch gegenüber KI-Tools im juristischen Umfeld. Doch mit AnwaltGPT hat sich das geändert: Der Vertragsgenerator liefert uns automatisch personalisierte Entwürfe, und die Tiefenrecherche bringt uns Argumente mit Quellen in Minuten statt Stunden."
"Ich bin Rechtsreferendar und nutze AnwaltGPT als meine tägliche Assistenz: ob komplexe Fragen im Arbeitsrecht oder Verkehrsrecht, die KI liefert strukturierte, nachvollziehbare Antworten, die ich selbst weiterverwenden kann."
"Wir testeten AnwaltGPT in unserer Kanzlei über einen halben Monat: Die Tiefenrecherche hat uns mehrfach auf unerwartete Rechtsprechung hingewiesen, und der Vertragsgenerator war überraschend genau. Für uns ein wichtiger Baustein in der digitalen Transformation."
Erfolg aus der Praxis
Wie AnwaltGPT den Arbeitsalltag in der Kanzlei und im Alltag transformiert
„Insgesamt bin ich jedoch froh, diese KI gefunden zu haben, und nutze sie gerne. Sie erleichtert meine Arbeit erheblich und ist im Vergleich zu ChatGPT für die anwaltliche Unterstützung absolut empfehlenswert."
„Ich vertraue grundsätzlich den Dokumentenauswertungen und konnte bislang keinen Fehler feststellen."
Einsatzbereiche
„Das, was rauskommt […] bringt mich nach vorne und ich habe das Gefühl, ich habe eine relevante strukturelle Zeitersparnis."
„Für mich klingt das, was die KI letzten Endes auswirft, immer genial."
„Das ist einfach ein Tool, das dem [...] Otto Normalverbraucher hilft oder helfen kann, rechtliche Themen besser einzuordnen [...] also juristisches Empowerment vielleicht."
„Im Unterschied zu ChatGPT sind die Verweise auf die Literatur und auf die Rechtsprechung eigentlich fast immer richtig. In irgendwie neunundneunzig Prozent der Fälle hat es bei AnwaltGPT gestimmt."
„Grundsätzlich sehe ich in der Lösung [...], die KI bietet, [...] eine unfassbar große Arbeitserleichterung bei der Formulierung von Schriftsätzen [und] bei der strukturierten Subsumtion der jeweiligen Fragestellungen."
„Ich kann als Unternehmensberater heute eine Stunde abrechnen, und die KI nimmt mir im Prinzip eine Dreiviertelstunde Arbeit ab."
Preise & Pakete
Wählen Sie das passende Modell für Ihre Kanzlei oder Rechtsabteilung.
Nur was die KI tatsächlich rechnen lässt: eine Chat-Nachricht, eine Vertragsprüfung, ein generiertes Dokument. Alles andere zählt nicht.
Alles rund um die KI-Anfrage: Dokumente hochladen, Fälle und Mandate anlegen, Akten verwalten, Antworten nachlesen, als PDF oder Word exportieren — ohne Limit.
Statt selbst ein KI-Modell zu wählen, lassen Sie AnwaltGPT für jede Frage automatisch das passende wählen — einfache Fragen laufen auf kleineren Modellen. Deshalb reicht Ihr Kontingent 50 % weiter.
Free
Einmaliges Test-Kontingent, keine Kreditkarte nötig
30 Anfragen einmalig
1 Anfrage = 1 Frage an die KI · je Nutzerkonto
45 Anfragen einmalig
im Auto-Modus (50 % mehr)
Uploads, Fälle, Akten & Exporte unbegrenzt
- Alle Premium-Funktionen testen
- KI JURA Chatbot
- Dynamischer KI Vertragsgenerator
- Mit der KI über einen Vertrag sprechen
- Gesetze & Rechtsprechung mit Fundstellen
- PDF und Word Export
- Eigene Dokumente als Quelle
- Pseudonymisierung
- Direkte Quellverweise
Standard
inkl. MwSt., monatlich kündbar · Preis gilt je Nutzerkonto
20 Anfragen pro Tag
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30 Anfragen pro Tag
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- KI JURA Chatbot
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Premium
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50 Anfragen pro Tag · 500 pro Monat
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75 Anfragen pro Tag · 750 pro Monat
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100 Anfragen pro Tag · 1.000 pro Monat
1 Anfrage = 1 Frage an die KI · je Nutzerkonto
150 Anfragen pro Tag · 1.500 pro Monat
im Auto-Modus (50 % mehr)
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- E-Mail-Postfach: Outlook live lesen und KI-Antwortentwürfe erstellen
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- Deep Research
- API Zugriff
- Gesetze & Rechtsprechung mit Fundstellen
- PDF und Word Export
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Enterprise
Für individuelle Kanzlei- und Rechtsabteilungs-Setups
- Custom Hosting in Ihrer Cloud
- Freie Auswahl der LLMs
- Individuelle Integrationen
- Team-Onboarding
- Schulungen für Kanzlei und Rechtsabteilung
Der Auto-Modus lässt sich jederzeit im Chat ein- und ausschalten. Die höheren Limits gelten automatisch, solange er aktiv ist — ein Wechsel des Tarifs ist dafür nicht nötig.
Bereit für die Zukunft
der juristischen Arbeit?
Starten Sie noch heute mit AnwaltGPT und erleben Sie, wie künstliche Intelligenz Ihre juristische Arbeit revolutionieren kann.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ist AnwaltGPT eine Rechtsberatung?
Nein, Anwaltgpt.de ist keine Rechtsberatung. Unsere KI bietet Unterstützung bei juristischen Prozessen, ersetzt jedoch nicht die individuelle Beratung durch einen Anwalt.
Welche Daten nutzt die KI?
Unsere Jura KI greift auf aktuelle Gesetzestexte, Vorschriften und Rechtsprechungen zu, um Ihnen präzise Informationen zu liefern.
Ist meine Arbeit mit AnwaltGPT sicher?
Ja, wir garantieren höchste Sicherheitsstandards und schützen Ihre sensiblen Daten.
Wie funktioniert die AI-Erinnerungsfunktion?
Optional kann AnwaltGPT wichtige Informationen aus Ihren Gesprächen als Erinnerungen speichern, etwa zu Ihrer Kanzlei, laufenden Fällen oder Arbeitspräferenzen. Diese Erinnerungen sind verschlüsselt, nur für Sie sichtbar, jederzeit in den Einstellungen löschbar und werden genutzt, damit Sie Kontext in neuen Sitzungen nicht erneut erklären müssen.
Wie funktioniert das Mandantenportal?
Sie erstellen pro Mandant ein gebrandetes Portal und teilen einen sicheren Link. Mandanten greifen ohne Login im Browser zu, können Dokumente einsehen, Dateien hochladen und direkt mit Ihrer Kanzlei kommunizieren.
Was ist eine Anschlussberufung?
Mit der Anschlussberufung schließt sich der Berufungsbeklagte der Berufung des Gegners an (§ 524 ZPO). Er kann so selbst eine Abänderung des erstinstanzlichen Urteils zu seinen Gunsten beantragen, ohne eine eigene Berufung innerhalb der Berufungsfrist eingelegt zu haben. Die Anschlussberufung ist kein eigenständiges Rechtsmittel, sondern ein Angriff innerhalb der fremden Berufung: Sie ist von deren Schicksal abhängig. Zugleich verschiebt sie das Risiko für den Berufungskläger, denn das Berufungsgericht kann das Urteil dann auch zu seinem Nachteil abändern.
Voraussetzungen, Frist und Form
- Berufung des Gegners: Es muss eine Berufung der Gegenpartei vorliegen. Die Anschließung erfolgt durch Einreichung der Berufungsanschlussschrift bei dem Berufungsgericht (§ 524 Abs. 1 ZPO).
- Auch nach Verzicht oder Fristablauf: Die Anschließung ist auch statthaft, wenn der Berufungsbeklagte auf die Berufung verzichtet hat oder die Berufungsfrist verstrichen ist (§ 524 Abs. 2 Satz 1 ZPO).
- Frist: Die Anschließung ist zulässig bis zum Ablauf der dem Berufungsbeklagten gesetzten Frist zur Berufungserwiderung (§ 524 Abs. 2 Satz 2 ZPO; zur Frist § 521 Abs. 2 ZPO). Für Verurteilungen zu künftig fällig werdenden wiederkehrenden Leistungen (§ 323 ZPO) gilt diese Grenze nicht (§ 524 Abs. 2 Satz 3 ZPO).
- Begründung: Die Anschlussberufung muss in der Anschlussschrift begründet werden (§ 524 Abs. 3 Satz 1 ZPO). Für Inhalt und Begründung gelten § 519 Abs. 2 und 4, § 520 Abs. 3 sowie § 521 ZPO entsprechend.
- Anwaltszwang: Vor dem Berufungsgericht gilt Anwaltszwang (§ 78 ZPO).
Wozu die Anschlussberufung dient
Teilunterliegen
Wer in erster Instanz teilweise unterlegen ist und zunächst keine Berufung einlegen wollte, kann auf die Berufung des Gegners reagieren und seinerseits die Abänderung des ihn belastenden Teils beantragen.
Klageerweiterung
Auch der in erster Instanz voll obsiegende Kläger kann sich anschließen, etwa um die Klage zu erweitern. Eine Beschwer ist für die Anschließung nach der Rechtsprechung nicht erforderlich. Mehr dazu unter Klageerweiterung.
Widerklage
Der Beklagte kann eine Widerklage in der Berufungsinstanz nur im Wege der Anschlussberufung erheben, wenn er nicht selbst Berufung eingelegt hat; zusätzlich gelten die Grenzen des § 533 ZPO.
Wirkungsverlust (§ 524 Abs. 4 ZPO)
- Rücknahme der Berufung: Nimmt der Berufungskläger seine Berufung zurück, verliert die Anschließung ihre Wirkung.
- Verwerfung: Gleiches gilt, wenn die Hauptberufung als unzulässig verworfen wird.
- Zurückweisung durch Beschluss: Weist das Berufungsgericht die Berufung durch einstimmigen Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO zurück, wird auch die Anschlussberufung wirkungslos.
- Folge für die Praxis: Wer unabhängig vom Schicksal der gegnerischen Berufung eine Abänderung erreichen will, sollte innerhalb der eigenen Frist selbst Berufung einlegen. Die Berufungsfrist lässt sich mit dem Fristenrechner berechnen.
Kosten und Streitwert
- Streitwert: Für wechselseitig eingelegte Rechtsmittel, die nicht in getrennten Prozessen verhandelt werden, sind die Werte entsprechend § 45 Abs. 1 Satz 1 und 3 GKG zusammenzurechnen, soweit sie nicht denselben Gegenstand betreffen (§ 45 Abs. 2 GKG).
- Kostenrisiko: Mit der Anschließung erhöhen sich Streitwert und Gebühren des Berufungsverfahrens. Wer die Kosten einer wirkungslos gewordenen Anschlussberufung trägt, hängt nach der Rechtsprechung vom Grund der Beendigung ab und sollte im Einzelfall recherchiert werden.
- Gebühren überschlagen: Mit dem RVG-Rechner und dem Prozesskostenrechner in der Kanzlei-Organisation lassen sich Gebühren und Gesamtkostenrisiko je Instanz überschlagen.
Anschlussberufung, Berufungserwiderung und Anschlussrevision
- Berufungserwiderung: Anschlussberufung und Berufungserwiderung werden in der Praxis häufig in einem Schriftsatz verbunden. Wird die Erwiderungsfrist verlängert, verlängert sich auch die Frist zur Anschließung, da diese an die gesetzte Erwiderungsfrist anknüpft.
- Abgrenzung zur eigenen Berufung: Eine eigene Berufung muss innerhalb der Berufungsfrist eingelegt und innerhalb der Begründungsfrist begründet werden (siehe Berufungsbegründung); sie bleibt von einer Rücknahme der gegnerischen Berufung unberührt.
- Anschlussrevision (§ 554 ZPO): Auch in der Revisionsinstanz ist eine Anschließung möglich. Sie ist bis zum Ablauf eines Monats nach der Zustellung der Revisionsbegründung zu erklären und in der Anschlussschrift zu begründen.
- Nichtzulassung: Wird die Revision nicht zugelassen, kommt die Nichtzulassungsbeschwerde in Betracht.
Häufige Fehler
- Frist falsch berechnet: Maßgeblich ist die vom Gericht gesetzte Berufungserwiderungsfrist, nicht die eigene Berufungsfrist. Nach Ablauf ist die Anschließung grundsätzlich unzulässig.
- Begründung fehlt: Die Anschlussberufung muss bereits in der Anschlussschrift begründet werden; eine spätere Begründung genügt nicht.
- Abhängigkeit unterschätzt: Wird die Hauptberufung zurückgenommen oder nach § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen, ist auch die Anschlussberufung wirkungslos. Ist das eigene Abänderungsinteresse gewichtig, ist eine eigene Berufung sicherer.
- Neuer Vortrag ohne Prüfung: Für neue Angriffs- und Verteidigungsmittel gelten §§ 529, 531 ZPO, für Klageänderung und Widerklage § 533 ZPO.
- Mandant nicht über Kostenfolgen informiert: Die Anschließung erhöht den Streitwert und damit das Kostenrisiko.
Anschlussberufung mit AnwaltGPT vorbereiten
AnwaltGPT ist ein KI-Assistent für das deutsche Recht. Bei der Anschlussberufung unterstützt er Recherche, Fristenkontrolle und Entwurf – die anwaltliche Prüfung und Verantwortung ersetzt er nicht. Die Einreichung bei Gericht nimmt AnwaltGPT nicht vor:
1. Urteil und Berufungsbegründung auswerten
Laden Sie das erstinstanzliche Urteil, die Berufungsbegründung des Gegners und die Verfügung zur Erwiderungsfrist in einen Fall und lassen Sie herausarbeiten, in welchen Punkten Ihre Partei beschwert ist und welche Angriffe der Gegner führt. Der Fallkontext wird bei weiteren Chat-Anfragen berücksichtigt.
2. § 524 ZPO recherchieren
Der KI-Chat antwortet mit Verweisen auf Normen und Urteile, etwa zur Frist der Anschließung, zur Kostentragung nach Wirkungsverlust oder zur Klageerweiterung im Wege der Anschlussberufung. Für ausführliche Berichte gibt es Deep Research (ab Premium). Prüfen Sie jede Fundstelle vor der Verwendung.
3. Schriftsatz entwerfen
Lassen Sie eine Berufungserwiderung mit Anschlussberufung, Anträgen und Begründung entwerfen und bearbeiten Sie den Text im Dokumenten-Editor oder mit dem Word Add-in weiter. Das Ergebnis exportieren Sie als Word- oder PDF-Datei.
4. Fristen und Kosten im Blick behalten
Die Kanzlei-Organisation enthält einen Fristenrechner nach §§ 187–193 BGB mit automatischer Vorfrist und einen Prozesskostenrechner für Gerichtskosten und RVG-Gebühren je Instanz. Erwiderungs- und Anschließungsfristen sehen Sie im Fristen-Cockpit kanzleiweit auf einen Blick.
5. Mandantendaten schützen
Ist die Pseudonymisierung aktiv, werden erkannte personenbezogene Angaben durch Platzhalter ersetzt, bevor die Anfrage an das KI-Modell geht. AnwaltGPT wird im EWR gehostet; ein AVV nach Art. 28 DSGVO ist verfügbar.
Wichtiger Hinweis
Diese Seite bietet allgemeine Informationen zur Anschlussberufung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Maßgeblich ist stets die aktuelle Fassung von ZPO, GKG und RVG sowie die aktuelle Rechtsprechung. KI-generierte Entwürfe können unvollständig oder fehlerhaft sein und müssen vor der Verwendung fachlich geprüft werden.
Anschlussberufung: Häufige Fragen
Bis wann kann ich mich der Berufung anschließen?
Bis zum Ablauf der Frist, die das Gericht dem Berufungsbeklagten zur Berufungserwiderung gesetzt hat (§ 524 Abs. 2 Satz 2 ZPO) – auch wenn die eigene Berufungsfrist bereits abgelaufen ist.
Muss die Anschlussberufung begründet werden?
Ja, und zwar bereits in der Anschlussschrift (§ 524 Abs. 3 ZPO). Für den Inhalt gilt § 520 Abs. 3 ZPO entsprechend.
Was passiert, wenn die Berufung zurückgenommen wird?
Die Anschließung verliert ihre Wirkung – ebenso bei Verwerfung der Berufung oder Zurückweisung durch Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO (§ 524 Abs. 4 ZPO).
Gibt es eine Anschlussrevision?
Ja. Nach § 554 ZPO kann sich der Revisionsbeklagte der Revision anschließen – bis zum Ablauf eines Monats nach Zustellung der Revisionsbegründung.
Was kostet AnwaltGPT?
Mit dem kostenlosen Test-Kontingent von 30 Anfragen können Sie AnwaltGPT ohne Kreditkarte ausprobieren. Bezahlte Tarife beginnen bei €19 pro Monat. Alle Details auf der Preisseite.
Die nächste Anschlussberufung mit KI-Unterstützung vorbereiten
Werten Sie Urteil und Berufungsbegründung aus, prüfen Sie Frist und Risiken nach § 524 ZPO und entwerfen Sie Erwiderung und Anschlussberufung – mit Fristen sicher in der Akte. Der Einstieg ist kostenlos – mit 30 Anfragen, ohne Kreditkarte und ohne Vertragsbindung.