Einführung: Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Beschluss vom 16. August 2023 (Az. VII B 121/22 (AdV)) wichtige Klarstellungen zur Entstehung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer bei der Einfuhr von Waren im Zusammenhang mit einem Umstieg im Flugverkehr getroffen. Der Fall betrifft die Frage, ob die Benutzung des grünen Ausgangs "Anmeldefreie Waren" bei der Einfuhr von kommerziell genutzten Waren als konkludente Gestellung gewertet werden kann und welche Auswirkungen dies auf die Zoll- und Steuerschuld hat.
Der zugrundeliegende Sachverhalt ist im Beschluss des Hessischen Finanzgerichts vom 26. Juli 2022 (Az: 7 V 85/22) dargestellt. Im vorliegenden Fall ging es um die Einfuhr von Waren durch eine Person, die einen Umstieg in Deutschland hatte. Die Waren waren für kommerzielle Zwecke bestimmt. Die Person benutzte den grünen Ausgang "Anmeldefreie Waren".
Der BFH hatte sich mit folgenden zentralen Rechtsfragen auseinanderzusetzen:
Der BFH entschied, dass die Benutzung des grünen Ausgangs "Anmeldefreie Waren" bei kommerziell genutzten Waren nicht als konkludente Gestellung gewertet werden kann. Die Richter begründeten dies damit, dass die Gestellung eine eindeutige Willensäußerung des Einführers erfordert, die Waren der Zollbehörde zur Überführung in ein Zollverfahren zu präsentieren. Die Benutzung des grünen Ausgangs signalisiere hingegen das Gegenteil, nämlich die Abwesenheit von anmeldepflichtigen Waren. Weiterhin stellte der BFH klar, dass die Vermutung einer Einfuhrumsatzsteuerpflicht bei Vorliegen einer Zollschuld aufgrund einer Pflichtverletzung widerlegbar ist. Im konkreten Fall müssten die Umstände des Einzelfalls geprüft werden, um festzustellen, ob tatsächlich eine Steuerschuld entstanden ist.
Die Entscheidung des BFH hat weitreichende Bedeutung für die Praxis. Sie verdeutlicht die Wichtigkeit der korrekten Zollanmeldung, insbesondere bei der Einfuhr von Waren zu kommerziellen Zwecken. Die Benutzung des grünen Ausgangs kann in solchen Fällen zu erheblichen Nachforderungen von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer führen. Die Möglichkeit der Widerlegung der Vermutung einer Steuerschuld bietet jedoch einen gewissen Schutz vor ungerechtfertigten Steuerforderungen.
Der BFH-Beschluss vom 16.08.2023 liefert wichtige Klarstellungen zum Zoll- und Steuerrecht im Flugverkehr. Reisende, die Waren zu kommerziellen Zwecken einführen, sollten die Regelungen zur Zollanmeldung genau beachten, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Die Entscheidung unterstreicht die Notwendigkeit einer sorgfältigen Prüfung der individuellen Umstände im Einzelfall.
Quelle: Bundesfinanzhof, Beschluss vom 16.08.2023, Az. VII B 121/22 (AdV), Hessisches Finanzgericht, Beschluss vom 26. Juli 2022, Az: 7 V 85/22.