Einführung: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) Fragen zur Auslegung der europäischen Insolvenzverordnung (EuInsVO) vorgelegt. Der Fall betrifft die Anfechtung von Gesellschafterdarlehen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens und wirft komplexe Fragen hinsichtlich des anzuwendenden Rechts und des Schutzes gutgläubiger Dritter auf.
Der Sachverhalt betrifft ein Insolvenzverfahren, in dem der Insolvenzverwalter die Rückforderung von Darlehen anstrebt, die ein Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft dieser gewährt hatte. Streitig ist, ob diese Darlehen aufgrund des Nachrangs von Gesellschafterdarlehen im Insolvenzverfahren angefochten werden können, obwohl der Darlehensnehmer sich auf den Schutz des Art. 13 EuInsVO a.F. beruft.
Der BGH hat dem EuGH folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:
Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Artikels liegt noch keine Entscheidung des EuGH vor. Der BGH hat das Verfahren ausgesetzt und dem EuGH die Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt.
Die Entscheidung des EuGH wird erhebliche Auswirkungen auf die Praxis der Anfechtung von Gesellschafterdarlehen in Insolvenzverfahren haben. Sie wird Klarheit darüber schaffen, inwieweit sich Darlehensnehmer auf den Schutz des Art. 13 EuInsVO a.F. berufen können und welches Recht auf die Gesellschafterdarlehen anwendbar ist. Die Entscheidung wird auch die Rechtssicherheit für grenzüberschreitende Insolvenzverfahren erhöhen.
Die Vorlage des BGH an den EuGH verdeutlicht die komplexen Rechtsfragen, die sich im Zusammenhang mit Gesellschafterdarlehen in grenzüberschreitenden Insolvenzverfahren stellen. Die Entscheidung des EuGH wird mit Spannung erwartet und wird die zukünftige Rechtsprechung in diesem Bereich maßgeblich beeinflussen.