Einführung: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Frage zur Vorabentscheidung bezüglich der Energieverbrauchskennzeichnungspflicht bei Online-Gewinnspielen vorgelegt. Der Fall betrifft die Auslegung der relevanten EU-Verordnungen und hat potenzielle Auswirkungen auf die Durchführung von Online-Gewinnspielen in Deutschland.
Der Fall gelangte vom Landgericht München I über das Oberlandesgericht München zum BGH. Im Kern geht es um die Frage, ob eine Person, die im Rahmen eines Online-Gewinnspiels einen Fernseher als Preis auslobt, als "Händler" im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 2017/1369 anzusehen ist und somit den Anforderungen zur Energieverbrauchskennzeichnung gemäß Art. 6 Unterabs. 1 Buchst. a der Verordnung (EU) Nr. 2017/1369 in Verbindung mit Art. 4 Buchst. d der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2019/2013 unterliegt.
Die zentrale Rechtsfrage betrifft die Auslegung des Begriffs "Händler" im Kontext der Energieverbrauchskennzeichnung. Konkret muss der EuGH klären, ob die Auslobung eines Fernsehers als Gewinn bei einem Online-Gewinnspiel eine Handlung darstellt, die unter die Definition des "Händlers" im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 2017/1369 fällt. Dies hat Auswirkungen darauf, ob der Auslober des Gewinnspiels verpflichtet ist, die Energieeffizienzklasse des Fernsehers anzugeben.
Der BGH hat noch keine endgültige Entscheidung getroffen, sondern die Frage dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt. Die Begründung für die Vorlage liegt in der Notwendigkeit einer einheitlichen Auslegung des EU-Rechts. Der BGH möchte sicherstellen, dass die Vorschriften zur Energieverbrauchskennzeichnung in allen Mitgliedstaaten gleich angewendet werden.
Die Entscheidung des EuGH wird erhebliche Auswirkungen auf die Durchführung von Online-Gewinnspielen in Deutschland und anderen EU-Mitgliedstaaten haben. Je nachdem, wie der EuGH die Frage auslegt, könnten Veranstalter von Online-Gewinnspielen künftig verpflichtet sein, die Energieeffizienzklasse von elektronischen Geräten, die als Preise ausgelobt werden, anzugeben. Dies würde einen zusätzlichen Aufwand für die Veranstalter bedeuten und könnte die Gestaltung von Gewinnspielen beeinflussen.
Die Vorlage an den EuGH verdeutlicht die Komplexität der Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Energieverbrauchskennzeichnung im digitalen Zeitalter. Die Entscheidung des EuGH wird Klarheit darüber schaffen, welche Pflichten für Veranstalter von Online-Gewinnspielen gelten und wie die relevanten EU-Verordnungen auszulegen sind. Es bleibt abzuwarten, wie der EuGH die Frage beantworten wird und welche konkreten Auswirkungen dies auf die Praxis haben wird.