Einführung
Ein aktueller Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 07.08.2024 (VII B 168/22) klärt wichtige Fragen zur Verzinsung von Ausfuhrerstattungen, die unter Verstoß gegen Unionsrecht vorenthalten wurden. Der Beschluss bestätigt die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und hat weitreichende Bedeutung für die Praxis.
Sachverhalt
Der zugrundeliegende Fall betraf die Verzinsung von Ausfuhrerstattungen, die dem Kläger aufgrund einer fehlerhaften behördlichen Entscheidung vorenthalten worden waren. Das Finanzgericht (FG) Hamburg hatte dem EuGH die Frage nach dem Bestehen eines unionsrechtlichen Zinsanspruchs vorgelegt, insbesondere für den Fall, dass der Rückzahlungsanspruch nicht rechtshängig war. Der EuGH bestätigte den Zinsanspruch und wies die nationalen Gerichte an, die Modalitäten der Zinszahlung im Einklang mit den Grundsätzen der Äquivalenz und Effektivität zu regeln.
Rechtliche Probleme
Kernfrage des Verfahrens war, ob ein unionsrechtlicher Anspruch auf Verzinsung auch dann besteht, wenn die Abgaben aufgrund einer fehlerhaften behördlichen Entscheidung festgesetzt wurden und der Rückzahlungsanspruch nicht rechtshängig war. Weiterhin war zu klären, wie die Modalitäten der Zinszahlung im deutschen Recht ausgestaltet sein müssen, um den unionsrechtlichen Vorgaben zu entsprechen.
Entscheidung und Begründung
Der BFH folgte der Rechtsprechung des EuGH und bestätigte den unionsrechtlichen Zinsanspruch. Der BFH stellte klar, dass die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, die Modalitäten der Zinszahlung im Einklang mit den Grundsätzen der Äquivalenz und Effektivität zu regeln. Das nationale Recht ist gegebenenfalls unionsrechtskonform auszulegen. Im vorliegenden Fall bedeutete dies, dass die Vorschriften des deutschen Rechts zur Verzinsung von Steuerforderungen (§ 236 AO) entsprechend anzuwenden sind.
Auswirkungen
Die Entscheidung des BFH hat weitreichende Auswirkungen für die Praxis. Sie stärkt die Rechte der Steuerpflichtigen und stellt sicher, dass sie für die Vorenthaltung von Ausfuhrerstattungen angemessen entschädigt werden. Die Entscheidung unterstreicht die Bedeutung des Unionsrechts im Bereich der Steuererstattung und verpflichtet die nationalen Gerichte zur unionsrechtskonformen Auslegung des nationalen Rechts.
Schlussfolgerung
Der BFH-Beschluss vom 07.08.2024 stellt einen wichtigen Beitrag zur Klärung der Rechtslage bei der Verzinsung von Ausfuhrerstattungen dar. Die Entscheidung stärkt die Rechte der Steuerpflichtigen und sorgt für mehr Rechtssicherheit im Bereich des Unionsrechts. Zukünftige Entwicklungen in der Rechtsprechung und Gesetzgebung bleiben abzuwarten.
Quellen: