Einführung: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Beschluss vom 18. März 2025 (Az. VIa ZR 803/22) einen Wiedereinsetzungsantrag wegen Versäumung der Revisionsbegründungsfrist zurückgewiesen. Der Fall beleuchtet die Sorgfaltspflichten von Rechtsanwälten im Umgang mit elektronischen Zustellungen und Fristenkontrolle.
Die Klägerin hatte die Beklagte auf Schadensersatz wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen in einem Kraftfahrzeug verklagt. Sowohl das Landgericht als auch das Berufungsgericht wiesen die Klage ab. Der BGH ließ daraufhin die Revision teilweise zu. Der Zulassungsbeschluss wurde dem Prozessbevollmächtigten der Klägerin am 7. November 2024 elektronisch über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) zugestellt. Die Revisionsbegründungsfrist endete am 7. Januar 2025. Erst nach Ablauf der Frist, am 15. Januar 2025, reichte der Prozessbevollmächtigte die Revisionsbegründung ein und beantragte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.
Kernfrage des Verfahrens war, ob der Klägerin Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Revisionsbegründungsfrist zu gewähren war. Hierzu musste geprüft werden, ob die Fristversäumung auf einem Verschulden des Prozessbevollmächtigten beruhte.
Der BGH wies den Wiedereinsetzungsantrag zurück. Das Gericht stellte fest, dass der Prozessbevollmächtigte seinen Sorgfaltspflichten nicht ausreichend nachgekommen war. Obwohl der Anwalt den Empfang des Zulassungsbeschlusses über das beA bestätigt hatte, geriet der Ausdruck des Beschlusses in die falsche Handakte und die Frist wurde nicht notiert. Der BGH betonte die Pflicht von Rechtsanwälten, zuverlässige Vorkehrungen für die Dokumentation elektronischer Zustellungen und die Fristenkontrolle zu treffen. Die Verwendung einer einzigen Fristenmappe ohne Unterteilung und das Fehlen eines Abgleichs zwischen beA-Eingängen und Fristenkalender wurden als Organisationsmängel gewertet, die dem Prozessbevollmächtigten zuzurechnen sind.
Die Entscheidung unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen Fristenkontrolle und eines zuverlässigen Kanzleimanagements, insbesondere im Umgang mit elektronischen Zustellungen. Rechtsanwälte müssen sicherstellen, dass elektronisch zugestellte Dokumente korrekt in die Handakten gelangen und Fristen rechtzeitig notiert werden, um Fristversäumnisse und deren negative Folgen für die Mandanten zu vermeiden.
Der Beschluss des BGH verdeutlicht die strengen Anforderungen an die Sorgfaltspflicht von Rechtsanwälten in Fristensachen. Die zunehmende Digitalisierung des Rechtsverkehrs erfordert eine Anpassung der Kanzleiorganisation, um die Risiken elektronischer Zustellungen zu minimieren. Die Entscheidung dient als Mahnung an Rechtsanwälte, ihre Arbeitsabläufe zu überprüfen und zu optimieren, um die Interessen ihrer Mandanten bestmöglich zu wahren.
Quelle: Beschluss des BGH vom 18. März 2025 (Az. VIa ZR 803/22) - abrufbar über die Entscheidungsdatenbank des Bundesgerichtshofs.