Einleitung: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den Stand vor Ablauf der Frist zur Begründung der Revision verworfen. Der Fall betrifft eine Verurteilung wegen Mordes und beleuchtet die strengen Anforderungen an Wiedereinsetzungsanträge im Strafverfahren.
Das Landgericht Berlin verurteilte den Angeklagten wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Der Angeklagte legte gegen dieses Urteil Revision ein. Das Landgericht verwarf die Revision jedoch als unzulässig, da die Frist zur Begründung versäumt wurde. Daraufhin stellte der Angeklagte einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.
Kernfrage des Verfahrens war, ob die Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 45 StPO vorlagen. Insbesondere war zu prüfen, ob der Antrag den gesetzlichen Anforderungen entsprach und ob der Angeklagte die Frist zur Antragstellung gewahrt hatte.
Der BGH verwarf den Wiedereinsetzungsantrag als unzulässig. Gemäß § 45 Abs. 2 StPO muss der Antragsteller den Zeitpunkt des Wegfalls des Hindernisses, das zur Fristversäumnis geführt hat, mitteilen. Im vorliegenden Fall fehlte diese Angabe. Der Verteidiger hatte zwar vorgetragen, er habe die Fristversäumnis erst durch den Zugang des Verwerfungsbeschlusses bemerkt. Den Zeitpunkt der Zustellung dieses Beschlusses an den Angeklagten hatte er jedoch nicht mitgeteilt. Somit konnte nicht festgestellt werden, ob die Wochenfrist des § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO zur Antragstellung eingehalten wurde. Der BGH stellte fest, dass die Wahrung der Frist auch nicht offensichtlich aus den Akten hervorging.
Diese Entscheidung unterstreicht die Bedeutung der präzisen Darlegung der Voraussetzungen für einen Wiedereinsetzungsantrag. Die Gerichte prüfen die Einhaltung der formalen Anforderungen streng. Die Angabe des Zeitpunkts des Wegfalls des Hindernisses ist essentiell für die Beurteilung der Fristwahrung. Mängel in der Antragstellung können zur Unzulässigkeit des Antrags führen, selbst wenn die Fristversäumnis unverschuldet war.
Der Fall verdeutlicht die Komplexität von Wiedereinsetzungsanträgen im Strafverfahren. Die strikte Anwendung der gesetzlichen Vorgaben durch den BGH unterstreicht die Notwendigkeit einer sorgfältigen Antragstellung durch die Verteidigung. Die Entscheidung dient als wichtiger Hinweis für die Praxis und bekräftigt die Bedeutung der formalen Anforderungen im deutschen Strafprozessrecht.
Quelle: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 08.10.2024 - 5 StR 342/24