Einführung: Ein aktueller Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 28. Februar 2025 (Az: IX B 108/24) klärt wichtige Fragen zur Rüge der Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes, des rechtlichen Gehörs und der Sachaufklärungspflicht im Finanzgerichtsprozess. Der Beschluss verdeutlicht die Anforderungen an die Prozessführung und die Bedeutung der Einhaltung prozessualer Vorschriften.
Dem Beschluss lag ein Verfahren zugrunde, in dem der Kläger Nichtzulassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Finanzgerichts (FG) München vom 27. Juni 2024 (Az: 15 K 2590/21) eingelegt hatte. Die Details des zugrundeliegenden Streitfalls werden im Beschluss nicht näher erläutert.
Der BFH hatte sich mit folgenden Rechtsfragen auseinanderzusetzen:
Der BFH wies die Nichtzulassungsbeschwerde zurück. Er stellte fest:
Der Beschluss bekräftigt die Bedeutung der prozessualen Vorschriften im Finanzgerichtsprozess und verdeutlicht die Anforderungen an die Prozessführung. Er unterstreicht die Notwendigkeit, Rügen sorgfältig zu formulieren und zu begründen. Die Entscheidung dürfte die Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen beeinflussen.
Der BFH-Beschluss liefert wichtige Klarstellungen zu zentralen Verfahrensfragen im Finanzgerichtsprozess. Er betont die Bedeutung der Einhaltung prozessualer Vorschriften und die Notwendigkeit einer sorgfältigen Prozessführung. Die Entscheidung dürfte die Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen beeinflussen und trägt zur Rechtssicherheit bei.
Quelle: Bundesfinanzhof, Beschluss vom 28. Februar 2025, Az: IX B 108/24 (abrufbar über die Entscheidungsdatenbank des BFH)