Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die Erhebung von Gebühren für Polizeieinsätze bei sogenannten "Hochrisikospielen" der Fußball-Bundesliga zurückgewiesen. Die Entscheidung hat weitreichende Bedeutung für die Finanzierung polizeilicher Leistungen und die Auslegung der Berufsfreiheit.
Der Fall betrifft die Erhebung von Gebühren für Polizeieinsätze bei Fußballspielen der Bundesliga, die als "Hochrisikospiele" eingestuft wurden. Die Gebühren wurden von den jeweiligen Vereinen erhoben. Der Kläger argumentierte, die Gebührenerhebung verletze seine Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) und den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG).
Das Verfahren durchlief mehrere Instanzen, darunter das Oberverwaltungsgericht Bremen und das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), bevor es schließlich vor dem BVerfG landete.
Im Zentrum des Verfahrens standen die Fragen, ob die Erhebung von Gebühren für Polizeieinsätze bei Fußballspielen verfassungsgemäß ist und unter welchen Voraussetzungen die Polizei Kosten für ihre Leistungen in Rechnung stellen darf. Es ging um die Abgrenzung zwischen der Finanzierung allgemeiner Sicherheitsaufgaben aus Steuermitteln und der Möglichkeit, Kosten für besondere Leistungen von einzelnen zu erheben.
Das BVerfG wies die Verfassungsbeschwerde zurück. Es stellte fest, dass die Verfassung kein generelles Gebührenerhebungsverbot im Polizeirecht kennt. Polizeikosten müssen nicht zwingend ausschließlich aus Steuermitteln finanziert werden. Entscheidend ist, ob eine individuell zurechenbare Leistung vorliegt, die einen konkreten Vorteil für den Gebührenschuldner darstellt oder von ihm veranlasst wurde. Im Falle von "Hochrisikospielen" sah das BVerfG die Voraussetzungen für eine Gebührenerhebung als gegeben an, da die Vereine durch die Spiele eine besondere Inanspruchnahme begrenzter staatlicher Ressourcen verursachen.
Die Entscheidung des BVerfG stärkt die Möglichkeit der Länder, Gebühren für Polizeileistungen zu erheben. Sie präzisiert die Anforderungen an die individuell-konkrete Zurechenbarkeit von Leistungen und bietet Orientierung für zukünftige Gebührenregelungen im Polizeirecht. Die Entscheidung dürfte auch Auswirkungen auf andere Bereiche haben, in denen die Polizei besondere Leistungen für Einzelne erbringt.
Das Urteil des BVerfG klärt wichtige Fragen zur Gebührenerhebung im Polizeirecht. Es bestätigt die Zulässigkeit von Gebühren für Polizeieinsätze bei "Hochrisikospielen" und setzt damit einen Rahmen für die Finanzierung polizeilicher Leistungen. Zukünftig wird es darauf ankommen, die Grundsätze der individuell-konkreten Zurechenbarkeit und der Angemessenheit der Gebühren im Einzelfall sorgfältig zu prüfen.