BGH gibt Verfahren an 4. Strafsenat ab

Verfahrensabgabe an den 4. Strafsenat durch den BGH

Verfahrensabgabe an den 4. Strafsenat durch den BGH

Einleitung: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Beschluss vom 28. Januar 2025 (Az. 5 StR 650/24) ein Verfahren zuständigkeitshalber an den 4. Strafsenat abgegeben. Dieser Beschluss verdeutlicht die Bedeutung der Geschäftsverteilung innerhalb des BGH und die Relevanz des Eingangsdatums von Akten für die Zuständigkeitsbestimmung.

Sachverhalt:

Die Angeklagte legte Revision gegen ein Urteil des Landgerichts Bremen vom 10. Juni 2024 (Az. 9 KLs 33/23) ein. Die Revisionsschrift ging am 6. Januar 2025 beim BGH ein.

Rechtliche Fragen:

Die zentrale Frage war, welcher Senat des BGH für die Entscheidung über die Revision zuständig ist. Die Zuständigkeit der Senate richtet sich nach dem Geschäftsverteilungsplan des BGH.

Entscheidung und Begründung:

Der 5. Strafsenat des BGH entschied, das Verfahren an den 4. Strafsenat abzugeben. Gemäß dem Geschäftsverteilungsplan des BGH für das Jahr 2025 sind Revisionen gegen Urteile aus dem Bezirk des Oberlandesgerichts Bremen dem 4. Strafsenat zugewiesen. Da die Akten erst am 6. Januar 2025 beim BGH eingingen, ist der Geschäftsverteilungsplan des Jahres 2025 maßgeblich. Der Eingang der Papierakten ist entscheidend, da das Verfahren noch nicht elektronisch geführt wurde.

Auswirkungen:

Dieser Beschluss unterstreicht die strikte Anwendung des Geschäftsverteilungsplans des BGH zur Sicherstellung einer klaren Zuständigkeitsregelung. Er verdeutlicht auch die Bedeutung des Eingangsdatums der Akten, insbesondere im Übergang zu elektronischen Verfahren.

Schlussfolgerung:

Die Abgabe des Verfahrens an den 4. Strafsenat stellt die ordnungsgemäße Bearbeitung der Revision sicher. Die Entscheidung betont die Relevanz des Geschäftsverteilungsplans und des Akteneingangsdatums für die Zuständigkeitsbestimmung innerhalb des BGH.

Quelle: Entscheidung des BGH vom 28. Januar 2025 (Az. 5 StR 650/24), veröffentlicht auf der Website des Bundesgerichtshofs.

KÜNSTLICHE INTELLIGENZ BEREICHERT DIE INTERAKTION MIT RECHTSTHEMEN

Jetzt kostenlos testen