Einführung: Ein kürzlich veröffentlichter Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 28.06.2023 (Az. VII B 14/23) befasst sich mit der Bedeutung der vollständigen Erfassung des Klagebegehrens durch das Finanzgericht. Der Beschluss verdeutlicht die Grenzen der Bindung des Gerichts an den Wortlaut des Klageantrags und betont die Notwendigkeit der Berücksichtigung des tatsächlichen Klagebegehrens.
Der zugrundeliegende Fall betrifft ein Verfahren vor dem Schleswig-Holsteinischen Finanzgericht (Az. 2 K 211/21). Die Details des ursprünglichen Verfahrens werden im Beschluss des BFH nicht dargelegt. Der BFH befasst sich ausschließlich mit der Frage der korrekten Erfassung des Klagebegehrens durch das Finanzgericht.
Kernfrage des Verfahrens war, ob das Finanzgericht das Klagebegehren der klagenden Partei vollständig erfasst hat. Der BFH stellte fest, dass das Finanzgericht zwar nicht an den exakten Wortlaut des Klageantrags gebunden ist, jedoch sehr wohl an das dahinterstehende Klagebegehren. Im vorliegenden Fall hatte die klagende Partei nach Auffassung des BFH sowohl eine Anfechtungsklage als auch eine Feststellungsklage erhoben. Das Finanzgericht hatte jedoch lediglich die Anfechtungsklage berücksichtigt und die Feststellungsklage nicht in seine Entscheidung einbezogen.
Der BFH entschied, dass das Finanzgericht durch die unvollständige Erfassung des Klagebegehrens einen Verfahrensfehler gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO begangen hat. Die Nichtberücksichtigung der Feststellungsklage stelle eine Verletzung des Rechts der klagenden Partei auf rechtliches Gehör (Art. 19 Abs. 4 GG) dar. Der BFH hob die Entscheidung des Finanzgerichts auf und verwies den Fall zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurück.
Der Beschluss des BFH unterstreicht die Bedeutung der sorgfältigen Prüfung des Klagebegehrens durch die Finanzgerichte. Es reicht nicht aus, sich allein am Wortlaut des Klageantrags zu orientieren. Vielmehr muss das Gericht das tatsächliche Anliegen der klagenden Partei ermitteln und in seiner Entscheidung berücksichtigen. Die Entscheidung stärkt die Rechte der Kläger und gewährleistet ein faires Verfahren.
Der BFH-Beschluss verdeutlicht die Anforderungen an die Rechtsanwendung durch die Finanzgerichte. Die vollständige Erfassung des Klagebegehrens ist essentiell für ein rechtmäßiges Verfahren. Es bleibt abzuwarten, wie das Finanzgericht im weiteren Verfahren mit dem Klagebegehren umgehen wird.
Quelle: Bundesfinanzhof, Beschluss vom 28.06.2023, Az. VII B 14/23 (Veröffentlichung nachträglich)