Einführung
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 28. August 2024 ein wichtiges Urteil zur Vergütung teilfreigestellter Betriebsratsmitglieder gefällt (Az.: 7 AZR 198/23). Die Entscheidung klärt Fragen zur Berechnung der Vergütung und hat potenzielle Auswirkungen auf die Praxis in Unternehmen mit Betriebsräten.
Hintergrund des Falls
Der Fall betrifft ein teilfreigestelltes Betriebsratsmitglied, dessen Vergütung Gegenstand eines Rechtsstreits war. Das Verfahren durchlief Instanzen vor dem Arbeitsgericht Kassel (Urteil vom 1. Juni 2022, Az: 6 Ca 196/21) und dem Hessischen Landesarbeitsgericht (Urteil vom 13. Juni 2023, Az: 12 Sa 1294/22), bevor es schließlich vom BAG entschieden wurde.
Rechtliche Fragen
Im Kern ging es um die Auslegung der gesetzlichen Bestimmungen zur Vergütung teilfreigestellter Betriebsratsmitglieder. Streitig war, welche Faktoren bei der Berechnung der Vergütung zu berücksichtigen sind und wie die Teilfreistellung sich auf den Vergütungsanspruch auswirkt.
Entscheidung und Begründung des Gerichts
Das BAG hat in seinem Urteil vom 28.08.2024 entschieden (7 AZR 198/23). Die detaillierte Begründung des Gerichts kann dem vollständigen Urteil entnommen werden, welches auf der Website des Bundesarbeitsgerichts verfügbar ist (ECLI: ECLI:DE:BAG:2024:280824.U.7AZR198.23.0).
Auswirkungen des Urteils
Die Entscheidung des BAG dürfte Auswirkungen auf die Praxis der Vergütung teilfreigestellter Betriebsratsmitglieder haben. Unternehmen müssen die Grundsätze des Urteils bei der Berechnung der Vergütung berücksichtigen, um rechtliche Konflikte zu vermeiden. Es bleibt abzuwarten, wie die Rechtsprechung die Entscheidung in zukünftigen Fällen anwenden wird.
Schlussfolgerung
Das BAG-Urteil vom 28.08.2024 liefert wichtige Klarstellungen zur Vergütung teilfreigestellter Betriebsratsmitglieder. Die Entscheidung ist relevant für alle Unternehmen mit Betriebsrat und trägt zur Rechtssicherheit in diesem Bereich bei. Es wird empfohlen, die vollständige Urteilsbegründung zu studieren, um die Auswirkungen auf die jeweilige betriebliche Situation zu beurteilen.
Quellen: