Einführung: Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat in einem aktuellen Beschluss die Feststellung eines Sicherheitsrisikos bei einem Berufssoldaten bestätigt. Der Fall wirft wichtige Fragen zur Sicherheitsüberprüfung von Soldaten und den Umgang mit widersprüchlichen Angaben auf.
Hintergrund des Falls: Der Antragsteller, ein Stabsbootsmann, dessen Dienstzeit demnächst endet, war im Bereich der militärischen Sicherheit, insbesondere Nachrichtengewinnung und Aufklärung, tätig. Im Jahr 2017 wurde eine Wiederholungsüberprüfung seiner erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen (Ü 3) eingeleitet. Im Zuge dessen wurden Zweifel an seiner Zuverlässigkeit geäußert, insbesondere aufgrund von Kontakten zur Rockerszene und zum Rotlichtmilieu sowie Unstimmigkeiten in seinen Aussagen.
Rechtliche Fragen: Kern der rechtlichen Auseinandersetzung war die Frage, ob die vom Geheimschutzbeauftragten im Bundesministerium der Verteidigung festgestellten Zweifel an der Zuverlässigkeit des Soldaten und die angenommene besondere Gefährdung durch Anbahnungs- und Werbungsversuche ausreichen, um ein Sicherheitsrisiko zu begründen. Weiterhin war zu klären, ob die Befragung durch den Militärischen Abschirmdienst (MAD) rechtmäßig erfolgte und ob dem Soldaten ausreichend Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wurde.
Entscheidung und Begründung: Das BVerwG wies den Antrag des Soldaten auf Aufhebung des Bescheids zurück. Das Gericht bestätigte die Einschätzung des Geheimschutzbeauftragten, dass die unwahren Angaben des Soldaten im Sicherheitsüberprüfungsverfahren ausreichend seien, um Zweifel an seiner Zuverlässigkeit zu begründen. Insbesondere die widersprüchlichen Aussagen des Soldaten zu seinen Kontakten zur Rockerszene und die unglaubhafte Erklärung zu seinem Motorradkennzeichen führten zu dieser Bewertung. Das Gericht betonte die besondere Bedeutung der Wahrheitspflicht in dienstlichen Angelegenheiten, insbesondere im Umgang mit Verschlusssachen.
Das Gericht stellte fest, dass der Antragsteller ausreichend Gelegenheit hatte, sich zu den erhobenen Vorwürfen zu äußern. Die Befragung durch den MAD wurde als rechtmäßig bewertet, da der Antragsteller über den Zweck der Befragung informiert und auf sein Recht zur Verweigerung von Angaben hingewiesen wurde.
Auswirkungen: Die Entscheidung des BVerwG unterstreicht die Bedeutung der Wahrheitsgemäßen Angaben in Sicherheitsüberprüfungsverfahren. Sie verdeutlicht auch den Beurteilungsspielraum des Geheimschutzbeauftragten bei der Bewertung von Sicherheitsrisiken und die eingeschränkte gerichtliche Kontrolle dieser Entscheidungen.
Schlussfolgerung: Der Fall zeigt die Herausforderungen bei der Abwägung zwischen den Sicherheitsinteressen des Staates und den Persönlichkeitsrechten von Soldaten. Die Entscheidung des BVerwG bestätigt die strengen Anforderungen an die Zuverlässigkeit von Personen mit Zugang zu sicherheitsempfindlichen Informationen.
Quellen: