
Die Landschaft der europäischen Nachhaltigkeitsregulierung ist in ständiger Bewegung. Jüngste Entwicklungen, darunter ein durchgesickerter Entwurf zur Überarbeitung der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR), technische Updates der Aufsichtsbehörden und die nationale Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), signalisieren einen fundamentalen Wandel. Für Anwälte, Kanzleien und Rechtsabteilungen ist es entscheidend, diese komplexen und miteinander verknüpften Regelwerke zu verstehen, um Mandanten zukunftssicher beraten zu können. In diesem Beitrag schlüsseln wir die wichtigsten Änderungen auf und zeigen, wie innovative Tools wie AnwaltGPT dabei helfen, den Überblick zu behalten und die Effizienz zu steigern.
Die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR), oder EU-Offenlegungsverordnung, ist seit März 2021 ein zentraler Pfeiler der EU-Strategie für ein nachhaltiges Finanzwesen. Ihr primäres Ziel ist es, die Transparenz auf dem Finanzmarkt zu erhöhen. Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater müssen offenlegen, wie sie Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen integrieren und welche nachteiligen Auswirkungen ihre Investitionen auf Umwelt und Gesellschaft haben.
Die SFDR soll sogenanntes Greenwashing verhindern und es Anlegern ermöglichen, fundierte Entscheidungen zu treffen und ihr Kapital gezielt in nachhaltige Projekte zu lenken. Bisher hat sich in der Praxis eine Klassifizierung von Finanzprodukten in drei Kategorien etabliert:
Diese Klassifizierung, obwohl nie als Labeling-System gedacht, hat sich zu einem De-facto-Standard entwickelt, der jedoch mit Unschärfen und Inkonsistenzen behaftet ist. Genau hier setzen die geplanten Reformen an.
Im Mai 2025 leitete die Europäische Kommission mit einem "Call for Evidence" eine umfassende Überprüfung der SFDR ein. Die durchgesickerten Entwürfe und Diskussionspapiere deuten auf eine grundlegende Neuausrichtung hin – weg von einem reinen Transparenz- hin zu einem klaren Klassifizierungs- und Kennzeichnungssystem.
Die wohl größte Änderung ist der geplante Abschied von der Artikel-6/8/9-Klassifizierung. Diese hat in der Praxis zu Abgrenzungsschwierigkeiten und Compliance-Risiken geführt. Stattdessen sollen neue, intuitivere Produktkategorien eingeführt werden, die die Nachhaltigkeitsziele klarer widerspiegeln. Mögliche neue Labels könnten sein:
Dieser Schritt soll die Vergleichbarkeit für Anleger, insbesondere für Retail-Investoren, drastisch verbessern und die Gefahr von Greenwashing weiter eindämmen.
Ein weiterer Kritikpunkt am aktuellen SFDR-Rahmen ist die vage Definition von Schlüsselkonzepten wie "nachhaltige Investition" und das "Do No Significant Harm" (DNSH)-Prinzip. Die Reform zielt darauf ab, diese Begriffe zu schärfen und besser mit anderen EU-Regulierungen wie der EU-Taxonomie und der CSRD abzustimmen. Dies ist besonders relevant für Investitionen in Sektoren wie Energie und Infrastruktur, die für die grüne Transformation entscheidend sind, aber unter der aktuellen Regulierung oft benachteiligt werden.
Die aktuellen Offenlegungsformate (Annex II bis V) gelten als zu komplex und textlastig. Um die Informationen zugänglicher und vergleichbarer zu machen, wird die Einführung eines standardisierten "ESG-Dashboards" diskutiert. Dieses soll die wichtigsten Kennzahlen – wie den Anteil nachhaltiger Investitionen, THG-Reduktionsziele und die Taxonomie-Konformität – auf einen Blick zusammenfassen.
Während die große SFDR-Reform noch in der Zukunft liegt, haben die Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) bereits technische Anpassungen (Regulatory Technical Standards, RTS) veröffentlicht, die für die Berichterstattung ab 2025 relevant sind. Diese zielen darauf ab, die Datenqualität und Vergleichbarkeit kurzfristig zu verbessern.
Parallel zu den Entwicklungen auf EU-Ebene schreitet die nationale Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) voran. Diese Richtlinie ist das entscheidende Bindeglied, denn sie verpflichtet eine weitaus größere Zahl von Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die von ihnen gelieferten Daten sind die Grundlage für die Offenlegungen der Finanzmarktteilnehmer unter der SFDR.
Der deutsche Gesetzgeber hat einen Entwurf zur Umsetzung vorgelegt, der wichtige nationale Weichenstellungen enthält:
Der Gesetzentwurf berücksichtigt die sogenannte „Stop-the-Clock-Richtlinie“ (EU) 2025/794. Diese verschiebt die erstmalige Berichtspflicht für die "zweite Welle" (grundsätzlich alle großen Unternehmen) und "dritte Welle" (kapitalmarktorientierte KMU) von Unternehmen um zwei Jahre. Die Berichtspflicht beginnt für diese Gruppen damit erst für die Geschäftsjahre 2027 bzw. 2028. Dies verschafft den betroffenen Unternehmen wertvolle Zeit zur Vorbereitung.
Die Bundesregierung unterstützt aktiv die Vorschläge der EU-Kommission zur Vereinfachung der Berichtspflichten ("Substance Proposal"). Kernpunkte sind:
Obwohl diese Vereinfachungen noch nicht final beschlossen sind, zeigt sich eine klare politische Tendenz, unverhältnismäßige Bürokratielasten zu vermeiden.
Für Anwälte und Rechtsabteilungen entsteht durch diese dynamische Rechtslage ein hoher Beratungsbedarf. Mandanten – seien es Fondsmanager oder berichtspflichtige Unternehmen – müssen auf zwei Gleisen fahren: Einerseits müssen sie die unmittelbaren Anforderungen der neuen technischen Standards erfüllen, andererseits müssen sie sich strategisch auf die grundlegende Überarbeitung der SFDR und die nationalen CSRD-Regeln vorbereiten.
In diesem komplexen Umfeld können KI-gestützte Plattformen wie AnwaltGPT einen entscheidenden Mehrwert bieten. Anstatt Stunden mit der manuellen Recherche in sich ständig ändernden Verordnungen und Entwürfen zu verbringen, können Juristen ihre Arbeitsabläufe optimieren:
AnwaltGPT ersetzt keine anwaltliche Beratung, aber es automatisiert recherche- und analyseintensive Aufgaben. Dadurch gewinnen juristische Fachkräfte wertvolle Zeit, um sich auf die strategische Beratung ihrer Mandanten zu konzentrieren – eine Fähigkeit, die in diesem sich wandelnden Rechtsgebiet wichtiger ist denn je.
Die Regulierung für nachhaltige Finanzen in der EU steht an einem Wendepunkt. Der Trend geht klar in Richtung mehr Klarheit, besserer Vergleichbarkeit und einer stärkeren Verknüpfung der verschiedenen Regelwerke wie SFDR, CSRD und EU-Taxonomie. Für die Rechtspraxis bedeutet dies eine anspruchsvolle, aber auch chancenreiche Phase.
Unternehmen und Finanzmarktteilnehmer, die sich jetzt proaktiv mit den Änderungen auseinandersetzen, werden nicht nur Compliance-Risiken minimieren, sondern auch einen Wettbewerbsvorteil im wachsenden Markt für nachhaltige Investitionen erlangen. Plattformen wie AnwaltGPT sind dabei das ideale Werkzeug, um die Komplexität zu beherrschen, die Effizienz zu steigern und Mandanten auf höchstem Niveau zu beraten.
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