Einführung: Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat die Revision in einem Fall zugelassen, der die Frage der Fahrtkostenerstattung für amtsärztliche Untersuchungen von Beamten im Ruhestand klären könnte. Die Entscheidung hat potenzielle Auswirkungen auf die Rechte von Beamten im Ruhestand bundesweit.
Der Fall betrifft einen Beamten, der wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wurde. Im Rahmen der Überprüfung der Dienstunfähigkeit gemäß § 29 Abs. 5 Satz 1 BeamtStG wurde der Beamte vom Dienstherrn zu einer amtsärztlichen Untersuchung aufgefordert. Der Beamte beantragte die Erstattung der entstandenen Fahrtkosten, was jedoch abgelehnt wurde. Nach erfolglosem Vorgehen vor dem Verwaltungsgericht München und dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof hat das BVerwG nun die Revision zugelassen.
Die zentrale Rechtsfrage des Falls ist, ob Beamten, die wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wurden, ein Anspruch auf Erstattung von Fahrtkosten zusteht, die im Zusammenhang mit einer vom Dienstherrn angeordneten amtsärztlichen Untersuchung zur Überprüfung der Dienstfähigkeit entstehen. Das BVerwG wird klären müssen, ob und inwieweit die bestehenden Regelungen zur Fahrtkostenerstattung im Beamtenrecht auch auf Beamte im Ruhestand Anwendung finden, die zu amtsärztlichen Untersuchungen im Rahmen der Überprüfung ihrer Dienstunfähigkeit verpflichtet werden.
Das BVerwG hat die Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen. Der Beschluss hebt die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs über die Nichtzulassung der Revision auf. Die Begründung des BVerwG betont die grundsätzliche Bedeutung der Klärung der Frage für die Rechtsprechung.
Die Entscheidung des BVerwG wird voraussichtlich weitreichende Auswirkungen auf die Praxis der Fahrtkostenerstattung im Beamtenrecht haben. Je nach Ausgang des Verfahrens könnten zahlreiche Beamte im Ruhestand Anspruch auf Erstattung ihrer Fahrtkosten für amtsärztliche Untersuchungen geltend machen. Die Entscheidung könnte auch die Verfahren zur Überprüfung der Dienstunfähigkeit beeinflussen.
Die Zulassung der Revision durch das BVerwG eröffnet die Möglichkeit, eine wichtige Rechtsfrage im Beamtenrecht abschließend zu klären. Die Entscheidung des BVerwG wird mit Spannung erwartet und die Rechte von Beamten im Ruhestand maßgeblich beeinflussen.
Quelle: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 11.02.2025 - 5 B 3/25, 5 B 3/25 (5 C 2/25)