Einführung: Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 13. März 2025 mehrere Eilanträge der Partei BSW im Rahmen eines Organstreitverfahrens abgelehnt (Az. 2 BvE 6/25). Die Partei hatte sich gegen das Fehlen von Rechtsbehelfen gewandt, die vor der Verkündung des amtlichen Endergebnisses der Bundestagswahl 2025 auf die Korrektur von Auszählungsfehlern gerichtet sind.
Sachverhalt: Die Partei BSW hatte Eilanträge beim BVerfG gestellt, um Möglichkeiten zu schaffen, angebliche Auszählungsfehler bei der Bundestagswahl 2025 noch vor der Verkündung des amtlichen Endergebnisses anzufechten. Die Partei argumentierte, dass das bestehende Rechtsschutzsystem keine ausreichenden Möglichkeiten biete, solche Fehler rechtzeitig zu korrigieren.
Rechtliche Fragen: Kern der rechtlichen Auseinandersetzung war die Frage, ob das Fehlen von Rechtsbehelfen gegen Auszählungsfehler vor Verkündung des amtlichen Endergebnisses mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Insbesondere waren die Artikel 41 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Grundgesetz (GG) relevant, die die allgemeinen Wahlgrundsätze regeln, sowie § 42 Absatz 3 des Bundeswahlgesetzes (BWahlG). Weiterhin spielte § 32 Absatz 1 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (BVerfGG) eine Rolle, der die Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung regelt.
Entscheidung und Begründung: Das BVerfG lehnte die Eilanträge der Partei BSW ab. Die Begründung des Gerichts beschränkt sich im vorliegenden Kurztext auf den Hinweis, dass der Rechtsschutz gegen etwaige Auszählungsfehler auf das Wahlprüfungsverfahren beschränkt sei. Eine ausführlichere Begründung des Gerichts findet sich im Langtext der Entscheidung.
Auswirkungen: Die Entscheidung des BVerfG bestätigt die bestehende Rechtslage. Sie unterstreicht, dass das Wahlprüfungsverfahren den vorgesehenen Weg darstellt, um die Gültigkeit einer Wahl und mögliche Auszählungsfehler anzufechten. Die Entscheidung dürfte die Diskussion über die Ausgestaltung des Wahlrechts und die Möglichkeiten des Rechtsschutzes in diesem Bereich weiter befeuern.
Schlussfolgerung: Die Ablehnung der Eilanträge der Partei BSW durch das BVerfG klärt die Rechtslage hinsichtlich der Anfechtung von Auszählungsfehlern bei Bundestagswahlen. Es bleibt abzuwarten, ob die Partei weitere rechtliche Schritte im Rahmen des Wahlprüfungsverfahrens einleiten wird. Die vollständige Begründung des Gerichts im Langtext wird weitere Einblicke in die Argumentation des Gerichts geben.
Quelle: Bundesverfassungsgericht, Entscheidung vom 13.03.2025, Az. 2 BvE 6/25, www.bundesverfassungsgericht.de