Notarkostenpflicht bei Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers
Einleitung: Ein kürzlich vom Bundesgerichtshof (BGH) entschiedener Fall beleuchtet die Notarkostenpflicht, wenn der Auftraggeber geschäftsunfähig ist. Die Entscheidung hat weitreichende Bedeutung für das Verständnis der Geschäftsfähigkeit im Kontext notarieller Dienstleistungen.
Hintergrund des Falls: Der Fall betrifft einen Auftraggeber, der - für den Notar nicht erkennbar - geschäftsunfähig war. Der Auftraggeber wurde vom Landgericht (LG) Berlin und anschließend vom Kammergericht (KG) Berlin zur Zahlung der Notarkosten verurteilt. Die Angelegenheit gelangte schließlich zum BGH.
Rechtliche Fragen: Die zentrale Rechtsfrage war, ob die Vorschriften zur Geschäftsfähigkeit in §§ 104 ff. BGB auf Aufträge an einen Notar anwendbar sind und ob ein geschäftsunfähiger Auftraggeber von der Zahlung der Notarkosten befreit ist.
Entscheidung und Begründung: Der BGH entschied am 26.02.2025 (Az.: IV ZB 37/24), dass ein – für den Notar nicht erkennbar – geschäftsunfähiger Auftraggeber unabhängig von der Art der notariellen Tätigkeit zur Zahlung der Notarkosten verpflichtet ist. Die Vorschriften zur Geschäftsfähigkeit in §§ 104 ff. BGB sind auf Aufträge an einen Notar weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar. Der BGH argumentierte, dass die Notarkostenpflicht unabhängig von der Wirksamkeit des zugrundeliegenden Rechtsgeschäfts besteht. Die Tätigkeit des Notars ist eine öffentliche Dienstleistung, für die eine Gebühr zu entrichten ist.
Auswirkungen: Die Entscheidung des BGH stärkt die Position der Notare und verdeutlicht, dass die Notarkostenpflicht auch bei Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers besteht, sofern die Geschäftsunfähigkeit für den Notar nicht erkennbar war. Dies trägt zur Sicherung der Finanzierung notarieller Dienstleistungen bei.
Schlussfolgerung: Der BGH hat mit seiner Entscheidung klargestellt, dass die Geschäftsfähigkeit des Auftraggebers nicht die Pflicht zur Zahlung von Notarkosten entfallen lässt. Die Entscheidung dürfte in der notariellen Praxis für Klarheit sorgen und möglicherweise zukünftige Rechtsstreitigkeiten verhindern. Die Entscheidung unterstreicht die Bedeutung der notariellen Tätigkeit als öffentliche Dienstleistung.
Quellen:
- BGH, Beschluss vom 26.02.2025 - IV ZB 37/24 (Quelle: Entscheidungsdatenbank des Bundesgerichtshofs)
- KG Berlin, Beschluss vom 27. März 2024, Az: 9 W 59/22
- LG Berlin, Beschluss vom 8. Juni 2022, Az: 80 OH 153/21