Der Bundesfinanzhof (BFH) hat am 20. November 2024 einen Beschluss (IX B 77/23) zur Verletzung der Sachaufklärungspflicht bei Beweisermittlungs- und -ausforschungsanträgen veröffentlicht. Dieser Beschluss verdeutlicht die Anforderungen an die Konkretisierung von Beweisanträgen im Finanzgerichtsverfahren.
Der Beschluss erging im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 14. September 2023 (Az: 3 K 333/17). Die genauen Details des zugrundeliegenden Sachverhalts sind im Beschluss des BFH nicht dargestellt und bleiben daher im Rahmen dieses Artikels unerwähnt.
Kern der rechtlichen Auseinandersetzung war die Frage, ob das Finanzgericht seiner Sachaufklärungspflicht ausreichend nachgekommen ist. Die Klägerseite rügte eine Verletzung dieser Pflicht, da das Finanzgericht ihre Beweisermittlungs- und -ausforschungsanträge nicht befolgt hatte.
Der BFH wies die Nichtzulassungsbeschwerde zurück. Er bestätigte die Auffassung des Finanzgerichts, dass Beweisermittlungs- oder -ausforschungsanträge, die so unbestimmt gefasst sind, dass erst die Beweiserhebung selbst die entscheidungserheblichen Tatsachen und Behauptungen aufdecken kann, regelmäßig nicht befolgt werden müssen. Mit anderen Worten: Die Beweisanträge müssen so konkret formuliert sein, dass das Gericht erkennen kann, welche Tatsachen bewiesen werden sollen und welche Relevanz diese Tatsachen für die Entscheidung haben.
Dieser Beschluss bekräftigt die bestehende Rechtsprechung zur Sachaufklärungspflicht im Finanzgerichtsverfahren. Er unterstreicht die Bedeutung präzise formulierter Beweisanträge und verdeutlicht, dass eine bloße "fishing expedition" im Rahmen der Beweisaufnahme nicht zulässig ist. Die Entscheidung dürfte die Praxis der Finanzgerichte beeinflussen und die Anforderungen an die Substantiierung von Beweisanträgen weiter konkretisieren.
Der Beschluss des BFH liefert eine wichtige Klarstellung zur Reichweite der Sachaufklärungspflicht im Zusammenhang mit Beweisermittlungs- und -ausforschungsanträgen. Er unterstreicht die Notwendigkeit, dass Beweisanträge konkret und zielgerichtet formuliert werden müssen, um vom Gericht berücksichtigt zu werden. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Rechtsprechung in der Praxis weiterentwickeln wird.
Bundesfinanzhof, Beschluss vom 20.11.2024 - IX B 77/23 (veröffentlicht auf der Website des Bundesfinanzhofs)