Einführung: Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 20. November 2024 eine Verfassungsbeschwerde einer Übersetzerin im Zusammenhang mit der Neuregelung des Gerichtsdolmetscherwesens nicht zur Entscheidung angenommen. Dieser Beschluss verdeutlicht die Hürden für die Zulässigkeit von Verfassungsbeschwerden und bietet Einblicke in die rechtlichen Anforderungen an die Zulassung als Gerichtsdolmetscher.
Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin, eine Übersetzerin, wandte sich gegen die neuen Regelungen im Gerichtsdolmetscherwesen, welche unter anderem das Bestehen einer speziellen Übersetzerprüfung vorschreiben. Sie sah hierin eine Verletzung ihrer Grundrechte, insbesondere ihrer Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG).
Rechtliche Probleme: Der Fall wirft Fragen zur Vereinbarkeit der neuen Regelungen für Gerichtsdolmetscher mit der Berufsfreiheit auf. Im Zentrum stand die Prüfung der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde, insbesondere hinsichtlich der Subsidiarität, der Beschwerdebefugnis und der Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung.
Entscheidung und Begründung: Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde als unzulässig nicht zur Entscheidung angenommen (§ 93d Abs. 2 BVerfGG analog). Die 3. Kammer des Ersten Senats begründete ihre Entscheidung damit, dass die Beschwerdeführerin die Anforderungen an eine Rechtssatzverfassungsbeschwerde nicht erfüllt habe. Insbesondere fehlten ausreichende Darlegungen zur Subsidiarität, das heißt, dass der Rechtsweg ausgeschöpft wurde und andere Rechtsmittel nicht zur Verfügung standen (§ 90 Abs. 2 S. 1 BVerfGG i.V.m. § 23 Abs. 1 S. 2 BVerfGG). Weiterhin wurden mangelnde Darlegungen zur Beschwerdebefugnis (§ 90 Abs. 1 BVerfGG) und zur Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung gerügt.
Auswirkungen: Der Beschluss unterstreicht die Bedeutung der formalen Anforderungen an Verfassungsbeschwerden. Er bekräftigt die Notwendigkeit, die Subsidiarität des Verfassungsrechtsweges und die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung detailliert darzulegen. Der Beschluss hat keine direkten Auswirkungen auf die Neuregelung des Gerichtsdolmetscherwesens selbst, bestätigt aber die Gültigkeit der neuen Anforderungen bis zu einer erfolgreichen Anfechtung.
Schlussfolgerung: Die Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde verdeutlicht die hohen Hürden für den Zugang zum Bundesverfassungsgericht. Die Entscheidung liefert wichtige Hinweise für die anwaltliche Praxis bei der Erstellung von Verfassungsbeschwerden im Bereich des Berufsrechts. Es bleibt abzuwarten, ob zukünftige Verfassungsbeschwerden gegen die Neuregelung des Gerichtsdolmetscherwesens erfolgreicher sein werden.
Quelle: Bundesverfassungsgericht, Nichtannahmebeschluss vom 20.11.2024 - 1 BvR 105/24