Einführung: Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 20. November 2024 eine Verfassungsbeschwerde mehrerer Gerichtsdolmetscherinnen nicht zur Entscheidung angenommen. Der Beschluss betrifft die Neuregelung des Gerichtsdolmetscherwesens und die Voraussetzungen für ein Berufen auf eine allgemeine Beeidigung gemäß § 189 Abs. 2 GVG. Dieser Artikel beleuchtet die Hintergründe und Implikationen des Beschlusses.
Mehrere Gerichtsdolmetscherinnen erhoben Verfassungsbeschwerde gegen die Neuregelung des Gerichtsdolmetscherwesens. Sie argumentierten, dass ihre berufliche Tätigkeit durch die neuen Regelungen beeinträchtigt werde. Der genaue Inhalt ihrer Beschwerde wird im Beschluss des BVerfG nicht detailliert dargestellt.
Im Zentrum des Verfahrens standen die Voraussetzungen für ein Berufen auf eine allgemeine Beeidigung nach § 189 Abs. 2 GVG im Kontext der Neuregelung des Gerichtsdolmetscherwesens. Die Beschwerdeführerinnen machten geltend, dass ihre Grundrechte verletzt seien. Das BVerfG hatte zu prüfen, ob die Beschwerde zulässig und ob die gerügten Grundrechtsverletzungen begründet waren.
Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Die Kammer begründete ihre Entscheidung mit der Unzulässigkeit der Rechtssatzverfassungsbeschwerde. Insbesondere fehlten ausreichende Darlegungen zur Subsidiarität, zur Beschwerdebefugnis und zur Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung. Gemäß § 23 Abs. 1 S. 2 BVerfGG, § 90 Abs. 2 S. 1 BVerfGG und § 92 BVerfGG in Verbindung mit § 189 Abs. 2 GVG waren die Voraussetzungen für eine Annahme der Beschwerde nicht erfüllt.
Der Nichtannahmebeschluss bestätigt die Gültigkeit der Neuregelung des Gerichtsdolmetscherwesens, zumindest im Hinblick auf die von den Beschwerdeführerinnen gerügten Punkte. Es bleibt abzuwarten, ob weitere Verfassungsbeschwerden gegen die Neuregelung eingereicht werden und wie das BVerfG in diesen Fällen entscheiden wird. Die Entscheidung unterstreicht die Bedeutung der formalen Anforderungen an eine Verfassungsbeschwerde.
Der Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 20. November 2024 verdeutlicht die hohen Hürden für die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde. Die Entscheidung liefert wichtige Hinweise für zukünftige Verfahren im Zusammenhang mit der Neuregelung des Gerichtsdolmetscherwesens. Die Entwicklungen in diesem Bereich bleiben weiterhin relevant.
Quelle: Bundesverfassungsgericht, Nichtannahmebeschluss vom 20.11.2024 - 1 BvR 225/24 (ECLI:ECLI:DE:BVerfG:2024:rk20241120.1bvr022524)