Einführung: Ein kürzlich ergangenes Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 18.12.2024 (Az. IV R 11/23) klärt wichtige Fragen zur Kraftfahrzeugsteuerbefreiung nach § 3 Nr. 7 KraftStG im Zusammenhang mit land- und forstwirtschaftlicher Nutzung und gewerblicher Tätigkeit. Die Entscheidung hat potenzielle Auswirkungen auf Unternehmen, die sowohl landwirtschaftliche als auch gewerbliche Tätigkeiten ausüben.
Im vorliegenden Fall ging es um eine Personengesellschaft, die landwirtschaftliche Produkte erzeugte und gleichzeitig eine Biogasanlage gewerblich betrieb. Die Gesellschaft nutzte Fahrzeuge, um die landwirtschaftlich erzeugten Produkte zur Biogasanlage zu transportieren. Streitig war, ob für diese Fahrzeuge eine Kraftfahrzeugsteuerbefreiung nach § 3 Nr. 7 KraftStG in Anspruch genommen werden konnte.
Der BFH hatte im Wesentlichen zwei Rechtsfragen zu klären:
Der BFH entschied, dass die Kraftfahrzeugsteuerbefreiung nicht gewährt werden kann. Er begründete dies damit, dass ein Gewerbebetrieb für die Zwecke des § 3 Nr. 7 KraftStG nicht allein aufgrund der einkommensteuerrechtlichen Fiktion der Abfärbung oder gewerblichen Prägung nach § 15 Abs. 3 EStG anzunehmen ist. Weiterhin stellte der BFH fest, dass die Fahrzeuge nicht ausschließlich für land- oder forstwirtschaftliche Betriebe verwendet werden, wenn sie für Transporte zu einer gewerblichen Biogasanlage eingesetzt werden, selbst wenn die transportierten Produkte landwirtschaftlichen Ursprungs sind.
Das Urteil verdeutlicht die Grenzen der Kraftfahrzeugsteuerbefreiung nach § 3 Nr. 7 KraftStG und präzisiert die Anforderungen an die ausschließliche Nutzung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke. Unternehmen, die sowohl landwirtschaftliche als auch gewerbliche Tätigkeiten ausüben, müssen die Nutzung ihrer Fahrzeuge sorgfältig prüfen, um die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung zu erfüllen. Die Entscheidung könnte dazu führen, dass die Steuerbehörden die Anwendung der Befreiungsvorschrift in vergleichbaren Fällen strenger kontrollieren.
Das BFH-Urteil vom 18.12.2024 liefert wichtige Klarstellungen zur Kraftfahrzeugsteuerbefreiung im Kontext von gemischt land- und forstwirtschaftlich-gewerblicher Nutzung. Die Entscheidung hat praktische Relevanz für Unternehmen in diesem Bereich und unterstreicht die Bedeutung einer genauen Prüfung der Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung.
Quelle: Bundesfinanzhof, Urteil vom 18.12.2024, Az. IV R 11/23, veröffentlicht auf der Website des Bundesfinanzhofs.