Einführung: Ein kürzlich vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschiedener Fall beleuchtet die Grundsätze des Bewerbungsverfahrensanspruchs im Soldatenrecht, insbesondere im Kontext von Konkurrentenstreitigkeiten um höherwertige Dienstposten. Der Fall betrifft die Besetzung eines Dienstpostens als Kommandozahnarzt und bietet Einblicke in die Bedeutung dienstlicher Beurteilungen im Auswahlverfahren.
Hintergrund des Falls: Der Antragsteller und die Beigeladene, beide Oberärzte der Bundeswehr, bewarben sich um den Dienstposten eines Kommandozahnarztes. Der Antragsteller erhielt in seiner letzten Regelbeurteilung das Gesamturteil "D+", während die Beigeladene mit "B+" bewertet wurde. Das Bundesministerium der Verteidigung entschied sich für die Beigeladene, da sie im Vergleich zum Antragsteller ein besseres Leistungsbild aufwies. Der Antragsteller erhob Beschwerde gegen diese Entscheidung und rügte unter anderem seine letzte Regelbeurteilung.
Rechtliche Fragen: Der Fall wirft mehrere rechtliche Fragen auf, darunter die Bedeutung dienstlicher Beurteilungen im Auswahlverfahren, die Reichweite des Bewerbungsverfahrensanspruchs nach Art. 33 Abs. 2 GG im Soldatenrecht und die Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine bereits bestandskräftige Beurteilung.
Entscheidung und Begründung: Das BVerwG wies den Antrag des Antragstellers zurück. Das Gericht bestätigte, dass dienstliche Beurteilungen im Auswahlverfahren eine ausschlaggebende Rolle spielen. Da der Antragsteller seine Regelbeurteilung nicht fristgerecht angefochten hatte, war diese Beurteilung bestandskräftig geworden und musste im Auswahlverfahren berücksichtigt werden. Das Gericht stellte fest, dass die Auswahlentscheidung des Bundesministeriums der Verteidigung rechtmäßig war, da die Beigeladene aufgrund ihrer besseren Beurteilung den Vorrang erhielt. Die Kritik des Antragstellers an der Vergleichsgruppenbildung wurde vom Gericht zurückgewiesen.
Auswirkungen: Die Entscheidung des BVerwG unterstreicht die Bedeutung fristgerechter Beschwerden gegen dienstliche Beurteilungen. Sie verdeutlicht auch, dass bestandskräftige Beurteilungen im Auswahlverfahren berücksichtigt werden müssen, selbst wenn sie vom Betroffenen als ungerecht empfunden werden. Der Fall bekräftigt die Grundsätze des Bewerbungsverfahrensanspruchs im Soldatenrecht und die Bedeutung einer transparenten Dokumentation des Auswahlverfahrens.
Schlussfolgerung: Der vorliegende Fall verdeutlicht die Bedeutung dienstlicher Beurteilungen für die Karriere von Soldaten. Die Entscheidung des BVerwG unterstreicht die Notwendigkeit, Beurteilungen sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls fristgerecht anzufechten. Für die Zukunft bleibt abzuwarten, ob weitere Rechtsprechung zu ähnlichen Fällen die hier dargestellten Grundsätze weiter konkretisieren wird.
Quelle: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 19.12.2024 - 1 WB 32/23