Einführung: Ein kürzlich vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschiedener Fall beleuchtet die Grenzen des "Grundsatzes bundesfreundlichen Verhaltens" im Kontext des Informationszugangs nach dem Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern. Die Entscheidung hat potenziell weitreichende Auswirkungen auf die Transparenz von Regierungshandeln, insbesondere in Fällen mit bundesstaatlichen Bezügen.
Der Fall betrifft die Klage eines Antragstellers auf Zugang zu Unterlagen der Werftenförderung in Mecklenburg-Vorpommern. Das Verwaltungsgericht Schwerin und anschließend das Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern hatten den Antrag zuvor abgelehnt. Die Begründung der Vorinstanzen ist dem vorliegenden Text nicht zu entnehmen.
Im Kern drehte sich der Rechtsstreit um die Frage, ob der Grundsatz bundesfreundlichen Verhaltens die Informationsfreiheit nach Landesrecht einschränken kann. Konkret ging es darum, ob die Herausgabe von Informationen im Zusammenhang mit der Werftenförderung aufgrund möglicher Auswirkungen auf die Beziehungen zwischen Bund und Ländern verweigert werden kann.
Das BVerwG hat die Revision des Klägers zugelassen und die vorherigen Urteile aufgehoben. Das Gericht stellte klar, dass der Grundsatz bundesfreundlichen Verhaltens nicht als Schranke bei der Auslegung von Gesetzen oder als Einschränkung subjektiver Rechte dienen kann. Demnach kann der Grundsatz bundesfreundlichen Verhaltens nicht als eigenständiger Versagungsgrund für den Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern herangezogen werden.
Diese Entscheidung stärkt den Anspruch auf Informationsfreiheit und unterstreicht die Bedeutung von Transparenz in staatlichen Angelegenheiten. Sie verdeutlicht, dass der Grundsatz bundesfreundlichen Verhaltens nicht dazu verwendet werden kann, den Zugang zu Informationen zu beschränken, die nach Landesrecht zugänglich sein sollten. Die Entscheidung dürfte Auswirkungen auf zukünftige Fälle mit ähnlicher Konstellation haben.
Das Urteil des BVerwG setzt ein wichtiges Zeichen für die Informationsfreiheit in Deutschland. Es bekräftigt die Bedeutung des Zugangs zu Informationen für die demokratische Kontrolle staatlichen Handelns und schränkt die Möglichkeit ein, diesen Zugang mit Verweis auf den Grundsatz bundesfreundlichen Verhaltens zu beschränken. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Rechtsprechung in der Praxis weiterentwickelt.
Quelle: Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26.09.2024 - 10 C 11/23 (ECLI:ECLI:DE:BVerwG:2024:260924U10C11.23.0)