Einführung: Ein kürzlich ergangenes Urteil des V. Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 05.12.2024 (Az: V R 16/22) klärt die Haftung eines Grundstückserwerbers für unrichtige Steuerausweise in vom Voreigentümer abgeschlossenen Mietverträgen. Die Entscheidung hat erhebliche Bedeutung für die Praxis im Immobilienbereich.
Der Fall betrifft die Frage, ob ein Grundstückserwerber für unrichtige Steuerausweise in Mietverträgen haftet, die vom Voreigentümer abgeschlossen wurden. Der Kläger erwarb ein Grundstück mit bestehenden Mietverhältnissen. In den vom Voreigentümer ausgestellten Mietverträgen waren unrichtige Steuerausweise enthalten.
Der Rechtsstreit drehte sich um die Auslegung von § 14c Abs. 1 Satz 1 UStG in Verbindung mit § 566 BGB. Kernfrage war, ob die Haftung für unrichtige Steuerausweise auf den Erwerber übergeht, obwohl dieser die Rechnungen nicht selbst erstellt hat. Es stellte sich die Frage, ob die Regelungen zur Mietvertragsübernahme bei einem Eigentümerwechsel (§ 566 BGB) auch die Haftung für unrichtige Steuerausweise umfassen.
Der BFH entschied, dass der Grundstückserwerber nicht für die unrichtigen Steuerausweise des Voreigentümers haftet. Die Inanspruchnahme nach § 14c Abs. 1 Satz 1 UStG setzt voraus, dass die in der Rechnung als Aussteller bezeichnete Person an der Erstellung der Rechnung mitgewirkt hat oder ihr die Ausstellung anderweitig zuzurechnen ist. Eine solche Zurechnung ist nach Ansicht des BFH im vorliegenden Fall nicht gegeben. Der BFH argumentierte, dass § 566 BGB zwar die Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis auf den Erwerber überträgt, dies aber nicht die Haftung für unrichtige Steuerausweise einschließt. Diese Haftung knüpft an die Erstellung der Rechnung an, die dem Voreigentümer zuzurechnen ist.
Das Urteil schafft Klarheit für Grundstückserwerber. Es begrenzt die Haftung für Steuerschulden des Voreigentümers und schützt Erwerber vor unvorhergesehenen finanziellen Belastungen. Die Entscheidung stärkt die Rechtssicherheit im Immobilienverkehr.
Der BFH hat mit seiner Entscheidung die Haftung für unrichtige Steuerausweise in übernommenen Mietverträgen klar geregelt. Die Entscheidung dürfte erhebliche Auswirkungen auf die Praxis haben und zu mehr Rechtssicherheit im Immobilienbereich beitragen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Rechtsprechung zu dieser Frage in Zukunft weiterentwickelt.
Quelle: Bundesfinanzhof, Urteil vom 05.12.2024, Az: V R 16/22 (veröffentlicht auf der Website des Bundesfinanzministeriums)