Einführung: Ein neuer Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 9. Oktober 2024 (XII ZB 289/24) bekräftigt die Pflicht der Gerichte, die Geschäftsfähigkeit eines Vollmachtgebers im Zeitpunkt der Vollmachterteilung von Amts wegen zu prüfen. Dieser Beschluss hat weitreichende Bedeutung für die Praxis im Betreuungsrecht und unterstreicht den Schutz von Personen, die möglicherweise nicht in der Lage sind, ihre rechtlichen Angelegenheiten selbstständig zu regeln.
Der zugrundeliegende Fall betrifft ein Verfahren, das durch das Amtsgericht Düsseldorf (98 XVII 133/23) und das Landgericht Düsseldorf (25 T 86/24) ging, bevor es vom BGH entschieden wurde. Die Details des konkreten Falls wurden anonymisiert, um den Datenschutz zu gewährleisten. Im Kern geht es um die Frage, ob die vom Betroffenen erteilte Vollmacht wirksam ist, da Zweifel an seiner Geschäftsfähigkeit zum Zeitpunkt der Vollmachterteilung bestanden.
Zentraler Punkt der rechtlichen Auseinandersetzung ist die Auslegung von § 104 Nr. 2 BGB in Verbindung mit § 1814 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 BGB und § 26 FamFG. Es stellt sich die Frage, wie weit die Aufklärungspflicht des Gerichts bezüglich der Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers geht und welche Maßnahmen das Gericht ergreifen muss, um etwaige Zweifel auszuräumen.
Der BGH entschied, dass die Gerichte die Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers im Zeitpunkt der Vollmachterteilung von Amts wegen zu prüfen haben. Dies bedeutet, dass das Gericht nicht erst tätig werden darf, wenn eine Partei die Geschäftsfähigkeit explizit in Frage stellt. Vielmehr ist das Gericht verpflichtet, selbstständig zu ermitteln und Unklarheiten, Zweifeln oder Widersprüchen nachzugehen. Der BGH stützt seine Entscheidung auf § 26 FamFG und verweist auf seinen früheren Beschluss vom 22. Juni 2022 (XII ZB 544/21, FamRZ 2022, 1556).
Die Entscheidung des BGH stärkt den Schutz von Personen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung möglicherweise nicht in der Lage sind, ihre rechtlichen Angelegenheiten selbstständig zu regeln. Sie unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen Prüfung der Geschäftsfähigkeit durch die Gerichte und erhöht die Rechtssicherheit im Umgang mit Vollmachten. Die Entscheidung dürfte auch Auswirkungen auf die Praxis der Betreuungsgerichte haben und zu einer verstärkten Sensibilisierung für das Thema Geschäftsfähigkeit führen.
Der Beschluss des BGH vom 9. Oktober 2024 verdeutlicht die Wichtigkeit der amtswegigen Prüfung der Geschäftsfähigkeit bei Vollmachterteilungen. Die Gerichte sind verpflichtet, aktiv zu ermitteln und allen Zweifeln nachzugehen, um den Schutz vulnerabler Personen zu gewährleisten. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Entscheidung in der Praxis auswirken wird und ob sie zu weiteren Klarstellungen im Betreuungsrecht führt.
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