Einführung: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 05.02.2025 die Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Nebenklägerin gegen einen Freispruch des Landgerichts Freiburg im Breisgau in einem Fall des sexuellen Missbrauchs von Kindern verworfen. Die Entscheidung wirft Fragen zur Bewertung von Aussagen bei Verdacht auf Scheinerinnerungen auf.
Hintergrund des Falls: Das Landgericht Freiburg hatte den Angeklagten vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern in zwei Fällen, jeweils in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen, in einem Fall in Tateinheit mit schwerem sexuellem Missbrauch von Kindern, freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft und die Nebenklägerin legten daraufhin Revision beim BGH ein.
Rechtliche Fragen: Kern der rechtlichen Auseinandersetzung war die Frage, ob das Landgericht die Aussagen der Nebenklägerin korrekt gewürdigt hat und ob die erhobenen Verfahrensrügen der Staatsanwaltschaft und der Nebenklägerin begründet waren. Insbesondere ging es um die Beurteilung der Glaubwürdigkeit der Aussagen angesichts von Indizien für Scheinerinnerungen.
Entscheidung und Begründung: Der BGH verwarf die Revisionen. Er stellte fest, dass die Aufklärungsrüge der Nebenklägerin unzulässig und die „Ausschöpfungsrüge“ der Staatsanwaltschaft unbehelflich sei. Die Beweiswürdigung des Landgerichts, insbesondere die Berücksichtigung der aussagepsychologischen Gutachten, sei frei von Rechtsfehlern. Der BGH betonte, dass das Landgericht die Möglichkeit von Suggestionen nicht habe ausschließen können und den vorhandenen Tagebucheintrag als Indiz für einen Realbezug ausreichend gewürdigt habe. Es habe keine ausreichenden Anknüpfungstatsachen für ein ergänzendes psychiatrisches Gutachten gegeben.
Auswirkungen: Die Entscheidung des BGH unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen Beweiswürdigung in Fällen des sexuellen Missbrauchs, insbesondere wenn Hinweise auf Scheinerinnerungen vorliegen. Die Entscheidung stärkt die Position der Verteidigung und betont die Notwendigkeit einer umfassenden Auseinandersetzung mit aussagepsychologischen Gutachten.
Schlussfolgerung: Der BGH bestätigt mit seiner Entscheidung die Freisprechung des Angeklagten. Der Fall verdeutlicht die Komplexität der Beweiswürdigung bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch und die Herausforderungen im Umgang mit potentiellen Scheinerinnerungen. Die Entscheidung dürfte die Rechtsprechung in ähnlichen Fällen beeinflussen.
Quelle: Bundesgerichtshof, Urteil vom 05.02.2025 - 1 StR 161/24 (abgerufen von der Website des Bundesgerichtshofs).