Förderung zum Flugkapitän: BAG-Urteil zur Seniorität und Gleichbehandlung
Einführung: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 19. Dezember 2024 ein wichtiges Urteil zur Frage der Seniorität und Gleichbehandlung bei der Förderung zum Flugkapitän gefällt. Das Urteil klärt Fragen zur Berücksichtigung der Betriebszugehörigkeit bei der Auswahl von Kandidaten für Förderprogramme.
Sachverhalt: Der Fall betrifft ein Verfahren zwischen einem Arbeitnehmer und seinem Arbeitgeber, einer Fluggesellschaft. Der Arbeitnehmer klagte gegen die Auswahlentscheidung des Arbeitgebers, einen anderen Mitarbeiter für ein Förderprogramm zum Flugkapitän auszuwählen. Der Kläger argumentierte, dass seine längere Betriebszugehörigkeit bei der Auswahlentscheidung hätte berücksichtigt werden müssen.
Rechtliche Fragen: Das BAG hatte zu klären, ob die Seniorität, also die Dauer der Betriebszugehörigkeit, ein relevantes Kriterium bei der Auswahl für Förderprogramme darstellt und ob der Arbeitgeber gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen hat.
Entscheidung und Begründung: Das BAG entschied, dass die Berücksichtigung der Seniorität bei der Auswahl für ein Förderprogramm zum Flugkapitän grundsätzlich zulässig ist. Das Gericht betonte jedoch, dass die Seniorität nicht das alleinige Kriterium sein darf. Weitere Faktoren wie Qualifikation, Leistung und Eignung müssen ebenfalls berücksichtigt werden. Im vorliegenden Fall sah das BAG keine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes, da der Arbeitgeber neben der Seniorität auch andere Kriterien in seine Entscheidung einbezogen hatte. Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf wurde damit bestätigt.
Auswirkungen: Das Urteil des BAG hat Bedeutung für die Auswahlverfahren von Förderprogrammen, insbesondere in Branchen, in denen die Seniorität traditionell eine Rolle spielt. Es verdeutlicht, dass Arbeitgeber bei der Auswahlentscheidung einen breiten Kriterienkatalog berücksichtigen müssen und die Seniorität nur eines von mehreren relevanten Kriterien sein kann.
Schlussfolgerung: Das BAG-Urteil vom 19. Dezember 2024 liefert wichtige Klarstellungen zur Berücksichtigung der Seniorität bei der Auswahl für Förderprogramme. Es unterstreicht die Bedeutung einer ausgewogenen Berücksichtigung verschiedener Kriterien, um eine faire und diskriminierungsfreie Auswahl zu gewährleisten. Zukünftige Entscheidungen werden zeigen, wie dieses Urteil in der Praxis angewendet wird.
Quellen:
- Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19. Dezember 2024, Az: 6 AZR 258/23
- Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 18. Juli 2023, Az: 8 Sa 512/22
- Arbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 23. Mai 2022, Az: 14 Ca 581/22