Ein kürzlich vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) gefälltes Urteil vom 12. September 2024 (Az.: 7 C 3/23) klärt wichtige Fragen zu Ersatzmaßnahmen bei Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch Windenergieanlagen. Die Entscheidung hat weitreichende Bedeutung für die Genehmigungspraxis von Windenergieprojekten.
Der zugrundeliegende Fall betraf die Genehmigung einer Windenergieanlage, die das Landschaftsbild beeinträchtigte. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte zuvor am 31. März 2023 (Az.: OVG 3a A 47/23) geurteilt. Gegen dieses Urteil wurde Revision eingelegt, über die das BVerwG nun entschieden hat. Details zum konkreten Sachverhalt sind im vorliegenden Dokument nicht enthalten.
Im Mittelpunkt des Verfahrens standen die Anforderungen an Ersatzmaßnahmen gemäß § 15 Abs. 2 Satz 3 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Es ging um die Fragen, welche Art von Maßnahmen als Ersatz für eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes geeignet sind und welche räumlichen Anforderungen an diese Maßnahmen zu stellen sind. Insbesondere war strittig, ob der Ersatz "spiegelbildlich" zur Beeinträchtigung erfolgen muss und ob er sich auf die Beseitigung vertikaler Strukturen beschränkt.
Das BVerwG entschied, dass Ersatzmaßnahmen auf eine gleichwertige, nicht notwendigerweise gleichartige Wiederherstellung der beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes gerichtet sind. Es genügt die Herstellung ähnlicher Funktionen. Räumlich genügt es, wenn die Maßnahme im betroffenen Naturraum liegt. Ein "spiegelbildlicher" Ersatz ist nicht erforderlich. Auch Maßnahmen, die in anderer Weise positiv auf das Landschaftsbild einwirken, sind zulässig. Der Ersatz beschränkt sich nicht auf die Beseitigung vertikaler Strukturen.
Das Urteil des BVerwG präzisiert die Anforderungen an Ersatzmaßnahmen für Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch Windenergieanlagen. Es schafft Klarheit für die Genehmigungspraxis und dürfte die Umsetzung von Windenergieprojekten erleichtern. Die Entscheidung betont die Flexibilität bei der Wahl der Ersatzmaßnahmen und ermöglicht eine differenzierte Abwägung der jeweiligen Gegebenheiten.
Die Entscheidung des BVerwG ist ein wichtiger Beitrag zur Rechtsprechung im Bereich des Natur- und Landschaftsschutzes. Sie stärkt den Ausbau der Windenergie und trägt zur Erreichung der Klimaschutzziele bei. Zukünftige Entscheidungen werden zeigen, wie die Grundsätze des Urteils in der Praxis angewendet werden.