Soldat wegen Fahnenflucht und NS-Vergehen aus Bundeswehr entlassen

Entfernung aus dem Dienstverhältnis wegen Fahnenflucht, Hitlergruß und nationalsozialistischer Grußformel

Entfernung aus dem Dienstverhältnis wegen Fahnenflucht, Hitlergruß und nationalsozialistischer Grußformel

Einleitung: Das Bundesverwaltungsgericht hat am 04.12.2024 (Az.: 2 WD 26/24) ein Urteil gefällt, das die Bedeutung der Treuepflicht und Verfassungstreue von Soldaten unterstreicht. Ein Oberfeldwebel wurde wegen Fahnenflucht, öffentlichen Erweisens des Hitlergrußes und Verwendung einer nationalsozialistischen Grußformel aus dem Dienstverhältnis entfernt.

Sachverhalt: Der Soldat blieb seinem Dienst 13 Tage lang unentschuldigt fern und äußerte im Beisein von Kameraden und Zivilisten den Hitlergruß sowie die Formel "Heil Hitler, jetzt kann ich es ja sagen". Er begründete sein Verhalten mit psychischen Belastungen aufgrund eines tätlichen Angriffs, Dienstunzufriedenheit und Überforderung auf seinem Dienstposten.

Rechtliche Würdigung: Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte die vom Truppendienstgericht festgestellten Dienstvergehen. Die Fahnenflucht stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Pflicht zum treuen Dienen dar. Der Hitlergruß und die Grußformel verletzen die Verfassungstreuepflicht.

Entscheidung und Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht folgte der Berufung der Wehrdisziplinaranwaltschaft und erhöhte die Disziplinarmaßnahme auf Entfernung aus dem Dienstverhältnis. Als Regelmaßnahme für Fahnenflucht gilt die Entfernung aus dem Dienstverhältnis. Das Gericht sah keine Milderungsgründe, die ein Abweichen von dieser Regelmaßnahme rechtfertigen würden. Die psychischen Belastungen des Soldaten wurden zwar berücksichtigt, jedoch nicht als ausreichend angesehen, um ein rechtstreues Verhalten zu entschuldigen. Erschwerend wirkten sich die Vorgesetztenstellung des Soldaten, die wiederholte Straffälligkeit und die erneute Straftatbegehung während des laufenden Disziplinarverfahrens aus. Das Gericht stellte zudem fest, dass keine verminderte Schuldfähigkeit vorlag und die Fürsorgepflicht des Dienstherrn nicht verletzt wurde.

Implikationen: Das Urteil verdeutlicht die hohen Anforderungen an die Treue- und Verfassungstreuepflicht von Soldaten. Es zeigt, dass selbst bei psychischen Belastungen ein schwerwiegender Verstoß gegen diese Pflichten zur Entfernung aus dem Dienstverhältnis führen kann.

Schlussfolgerung: Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts bekräftigt die Bedeutung der militärischen Ordnung und Disziplin. Sie unterstreicht, dass die Bundeswehr ein hohes Maß an Loyalität und Verfassungstreue von ihren Angehörigen erwartet und Verstöße gegen diese Pflichten konsequent ahndet.

Quelle: Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 04.12.2024 (Az.: 2 WD 26/24), veröffentlicht auf der Website des Bundesverwaltungsgerichts.

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