Einleitung: Ein kürzlich vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschiedener Fall beleuchtet die rechtlichen Grenzen der Durchsuchung elektronischer Geräte von Soldaten im Rahmen disziplinarer Ermittlungen. Der Fall betrifft einen Soldaten, der verdächtigt wurde, verfassungsfeindliches Material auf seinen Geräten zu besitzen und in die Kaserne gebracht zu haben.
Sachverhalt: Die Wehrdisziplinaranwaltschaft führte gegen den Soldaten Vorermittlungen wegen des Verdachts auf Rechtsextremismus. Nach einem Bericht des Bundesamtes für den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD) wurde der Soldat befragt und gewährte freiwillig Einblick in seinen Gaming-PC, sein Tablet und teilweise in sein Smartphone. Mitarbeiter des BAMAD fotografierten dabei vorgefundene Bilddateien und zeigten diese dem Disziplinarvorgesetzten. Daraufhin beantragte dieser beim Truppendienstgericht die Durchsuchung verschiedener Gegenstände des Soldaten, einschließlich seiner elektronischen Geräte. Der Vorsitzende der Truppendienstkammer ordnete die Durchsuchung an. Der Soldat legte Beschwerde gegen den Durchsuchungsbeschluss ein.
Rechtliche Fragen: Der Fall wirft mehrere rechtliche Fragen auf, darunter die Zulässigkeit der Durchsuchung dienstlicher Behältnisse, die Voraussetzungen für eine Durchsuchungsanordnung im Wehrdisziplinarrecht und die Zulässigkeit der Beweismittelgewinnung durch das BAMAD.
Entscheidung und Begründung: Das BVerwG hob den Beschluss des Truppendienstgerichts teilweise auf. Die Anordnung der Durchsuchung dienstlicher Behältnisse wurde als rechtswidrig angesehen, da sie über den Durchsuchungsantrag hinausging. Im Übrigen wurde die Beschwerde zurückgewiesen. Das Gericht stellte fest, dass der Anfangsverdacht eines Dienstvergehens in Form einer Verletzung der Verfassungstreuepflicht bestand, da der Soldat Bilder mit verfassungsfeindlichem Inhalt auf seinen Geräten gespeichert hatte. Das Gericht betonte, dass die Verfassungstreuepflicht eine Kernpflicht des Soldaten darstellt und deren Verletzung schwer wiegt. Die Durchsuchung wurde als verhältnismäßig angesehen, da sie erforderlich war, um Beweismittel für das vorgeworfene Dienstvergehen zu sichern.
Auswirkungen: Die Entscheidung des BVerwG verdeutlicht die Bedeutung der Verfassungstreuepflicht für Soldaten und die Grenzen der Durchsuchung elektronischer Geräte im Rahmen disziplinarer Ermittlungen. Sie unterstreicht auch die Notwendigkeit einer sorgfältigen Prüfung der Verhältnismäßigkeit solcher Maßnahmen.
Schlussfolgerung: Der Fall zeigt die Komplexität der rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Durchsuchung elektronischer Geräte von Soldaten. Die Entscheidung des BVerwG liefert wichtige Hinweise für die Praxis und trägt zur Klärung der Rechtslage bei.
Quellen: