Einführung: Das Bundesverwaltungsgericht hat am 11.09.2024 ein wichtiges Urteil (Az. 11 A 21/23) zur Planfeststellung einer Höchstspannungsleitung gefällt. Die Entscheidung klärt Fragen zur Abwägung von privaten Belangen, insbesondere im Hinblick auf landwirtschaftliche Betriebe und Wohngrundstücke, gegenüber dem öffentlichen Interesse am Ausbau der Stromnetze.
Hintergrund des Falls: Die Klägerin, eine Landwirtin, wehrte sich gegen die Planfeststellung einer 380-kV-Höchstspannungsleitung, die ihr Grundstück durchqueren und einen Maststandort darauf erfordern sollte. Sie argumentierte unter anderem mit Verfahrensfehlern, Gesundheitsgefahren durch elektromagnetische Felder und Lärm, Beeinträchtigung ihrer landwirtschaftlichen Betriebsentwicklung sowie einer fehlerhaften Variantenabwägung.
Rechtliche Fragen: Das Gericht hatte zu prüfen, ob die Planfeststellung formell und materiell rechtmäßig war. Im Fokus standen dabei folgende Fragen:
Entscheidung und Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht wies die Klage ab. Es stellte fest, dass der Planfeststellungsbeschluss weder Verfahrensfehler aufwies noch die Rechte der Klägerin verletzte. Die vorgelegten Pläne zur Betriebserweiterung seien nicht verfahrensfehlerhaft übergangen worden, da sie nicht zu den auszulegenden Unterlagen gehörten. Die Grenzwerte für elektromagnetische Felder und Lärm würden eingehalten. Die Belange der Klägerin seien ausreichend berücksichtigt worden. Die Abwägung der Trassenvarianten sei ebenfalls nicht zu beanstanden. Das Gericht betonte, dass die Wahl einer Trassenvariante eine fachplanerische Abwägungsentscheidung sei, die gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar ist.
Auswirkungen: Das Urteil bestätigt die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Planfeststellung von Infrastrukturprojekten. Es unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen Abwägung aller betroffenen Belange, räumt der Planfeststellungsbehörde aber gleichzeitig einen gewissen Entscheidungsspielraum ein. Das Urteil dürfte Auswirkungen auf zukünftige Planfeststellungsverfahren für Höchstspannungsleitungen und ähnliche Infrastrukturprojekte haben.
Schlussfolgerung: Die Entscheidung verdeutlicht den schwierigen Ausgleich zwischen dem öffentlichen Interesse am Ausbau der Energieinfrastruktur und den privaten Belangen der betroffenen Grundstückseigentümer. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Rechtsprechung in diesem Bereich weiterentwickeln wird.
Quelle: Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 11.09.2024 - 11 A 21/23