Einführung: Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat am 14.11.2024 ein wichtiges Urteil (Az. 7 A 8/23) zur immissionsschutzrechtlichen Genehmigung von LNG-Anlagen gefällt. Die Entscheidung klärt Fragen zur Auslegungsfrist, zum Anlagenbegriff und zur Zuverlässigkeit des Antragstellers und hat weitreichende Bedeutung für zukünftige Genehmigungsverfahren.
Der Fall betrifft die Genehmigung einer LNG-Anlage, bei der Gastransportschiffe (SLNGC) Flüssigerdgas von einem schwimmenden Gasspeicherschiff (FSU) zu einem festliegenden Regasifizierungsschiff (FSRU) transportieren. Gegen die Genehmigung wurde Klage erhoben.
Das Verfahren warf drei zentrale Rechtsfragen auf:
Das BVerwG entschied:
Das Gericht begründete seine Entscheidung unter anderem damit, dass die Verkürzung der Auslegungsfrist durch das LNGG im Hinblick auf die besondere Bedeutung der Energieversorgung gerechtfertigt sei. Bezüglich des Anlagenbegriffs stellte das Gericht klar, dass die SLNGC funktional nicht zur Anlage gehören. Zur Zuverlässigkeit führte das Gericht aus, dass diese im Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG in der Regel keine Rolle spielt.
Das Urteil dürfte erhebliche Auswirkungen auf zukünftige Genehmigungsverfahren von LNG-Anlagen haben. Es schafft Klarheit über die Auslegung des LNGG und den Anlagenbegriff im Immissionsschutzrecht. Die Entscheidung zur Zuverlässigkeit dürfte ebenfalls in anderen Genehmigungsverfahren relevant sein.
Das BVerwG hat mit diesem Urteil wichtige Fragen im Zusammenhang mit LNG-Anlagen geklärt. Die Entscheidung dürfte die Genehmigungspraxis beschleunigen und Rechtssicherheit für zukünftige Projekte schaffen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Rechtsprechung in diesem Bereich weiterentwickelt.
Quelle: Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 14.11.2024, Az. 7 A 8/23 (ECLI:ECLI:DE:BVerwG:2024:141124U7A8.23.0), veröffentlicht auf der Website des Gerichts.