BVerwG verhandelt über Vorgriffsstunden für Lehrkräfte

BVerwG lässt Revision zur Verpflichtung von Lehrkräften zu "Vorgriffsstunden" zu

BVerwG lässt Revision zur Verpflichtung von Lehrkräften zu "Vorgriffsstunden" zu

Einführung: Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat am 06.03.2025 die Revision in einem Fall bezüglich der Verpflichtung von Lehrkräften zu zusätzlichen Pflichtstunden, sogenannten "Vorgriffsstunden", zugelassen. Diese Entscheidung könnte weitreichende Folgen für die Arbeitsbedingungen von Lehrkräften haben.

Sachverhalt:

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte zuvor die Revision gegen ein Urteil in dieser Sache nicht zugelassen. Der Antragsgegner legte daraufhin Beschwerde ein, der das BVerwG nun stattgegeben hat. Der zugrundeliegende Fall betrifft die Frage, unter welchen Bedingungen Lehrkräfte verpflichtet werden können, zusätzliche Stunden über ihr reguläres Deputat hinaus zu leisten.

Rechtliche Fragen:

Im Kern geht es um die rechtliche Zulässigkeit von Regelungen zu "Vorgriffsstunden". Das BVerwG wird sich mit der Frage auseinandersetzen müssen, welche Anforderungen an solche Regelungen zu stellen sind, um die Rechte der Lehrkräfte zu wahren. Dies betrifft insbesondere die Verhältnismäßigkeit solcher Maßnahmen und die Grenzen der Verpflichtung zu Mehrarbeit.

Entscheidung und Begründung:

Das BVerwG hat die Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen. Die Begründung des Gerichts liegt darin, dass die Klärung der Anforderungen an Regelungen zu "Vorgriffsstunden" von übergeordneter Bedeutung ist und eine einheitliche Rechtsprechung erfordert. Die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs wurde daher aufgehoben.

Auswirkungen:

Die Entscheidung des BVerwG wird voraussichtlich erhebliche Auswirkungen auf die Praxis der Verpflichtung von Lehrkräften zu zusätzlichen Stunden haben. Sie könnte dazu führen, dass bestehende Regelungen zu "Vorgriffsstunden" angepasst werden müssen, um den rechtlichen Anforderungen zu genügen. Dies könnte die Arbeitsbedingungen von Lehrkräften verbessern und Rechtssicherheit schaffen.

Schlussfolgerung:

Die Zulassung der Revision durch das BVerwG ist ein wichtiger Schritt zur Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen für "Vorgriffsstunden". Die endgültige Entscheidung des BVerwG wird mit Spannung erwartet und dürfte wegweisend für die zukünftige Gestaltung der Arbeitsbedingungen von Lehrkräften sein. Der Streitwert für das Revisionsverfahren wurde vorläufig auf 5.000 € festgesetzt.

Quelle: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 06.03.2025, Az: 2 BN 1/25, 2 BN 1/25 (2 CN 1/25), ECLI: ECLI:DE:BVerwG:2025:060325B2BN1.25.0

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