Einführung: Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat am 17. Dezember 2024 einen wichtigen Beschluss zur Richterbesoldung gefasst. Der Beschluss klärt, unter welchen Umständen ein Systemwechsel im Besoldungsrecht vorliegt, der erhöhte Anforderungen an die Begründung von Gesetzentwürfen auslöst.
Der Fall betrifft die Besoldung von Richter*innen in einem Bundesland. Die Kläger*innen, Richter*innen des Landes, argumentierten, dass eine Änderung der Besoldungsregelungen einen Systemwechsel darstelle und daher eine ausführlichere Begründung im Gesetzgebungsverfahren erfordere. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte zuvor zugunsten der Kläger geurteilt.
Kernfrage des Verfahrens war, ob das Festhalten an der bisherigen, vom Bundesgesetzgeber vorgenommenen besoldungsrechtlichen Einstufung von Richterämtern einen Systemwechsel im Besoldungsrecht darstellt. Ein solcher Systemwechsel würde erhöhte Anforderungen an die Begründung von Gesetzentwürfen auslösen.
Das BVerwG hat die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg aufgehoben und die Klage abgewiesen. Der 2. Senat des BVerwG entschied, dass kein Systemwechsel vorliegt, wenn der Landesgesetzgeber an der bisherigen Einstufung festhält. Die Begründung des Gerichts besagt, dass ein Systemwechsel nur dann anzunehmen ist, wenn der Landesgesetzgeber von der bisherigen Praxis des Bundesgesetzgebers abweicht und eine neue, eigenständige Regelung trifft. Das bloße Festhalten an der bestehenden Regelung stellt keinen solchen Wechsel dar.
Dieser Beschluss hat weitreichende Bedeutung für die Besoldung von Richter*innen in Deutschland. Er stärkt die Autonomie der Landesgesetzgeber bei der Gestaltung der Richterbesoldung, solange sie sich im Rahmen der bestehenden bundesgesetzlichen Vorgaben bewegen. Der Beschluss dürfte auch Auswirkungen auf zukünftige Gesetzgebungsverfahren im Besoldungsrecht haben, da er die Anforderungen an die Begründung von Gesetzentwürfen präzisiert.
Der Beschluss des BVerwG vom 17. Dezember 2024 bietet Klarheit darüber, was unter einem Systemwechsel im Besoldungsrecht zu verstehen ist. Er unterstreicht die Bedeutung der bundesgesetzlichen Vorgaben für die Landesgesetzgeber und dürfte die Diskussionen um die Richterbesoldung in Zukunft beeinflussen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Rechtsprechung in diesem Bereich weiterentwickeln wird.
Quelle: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 17. Dezember 2024 - 2 B 28/24