BVerwG lehnt Revision zu Müggelspree-Renaturierung ab

BVerwG Beschluss zur Renaturierung der Müggelspree

BVerwG Beschluss zur Renaturierung der Müggelspree: Keine Revisionszulassung

Einführung

Der Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat am 29. Januar 2025 die Beschwerde einer Landwirtin gegen die Nichtzulassung der Revision durch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) zurückgewiesen. Der Fall betrifft die Renaturierungsmaßnahmen an der Müggelspree und deren Auswirkungen auf landwirtschaftlich genutzte Flächen.

Hintergrund des Falls

Die Klägerin, eine Landwirtin, machte geltend, dass die vom Land Brandenburg durchgeführten Renaturierungsmaßnahmen an der Müggelspree die Entwässerung ihrer Eigentums- und Pachtflächen erheblich beeinträchtigt hätten. Sie beantragte die Rückgängigmachung der Maßnahmen, eine Entschädigung und die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Maßnahmen. Sowohl das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) als auch das OVG wiesen ihre Klage ab.

Rechtliche Fragen

Die Klägerin begründete ihre Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision mit der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache. Sie warf mehrere Rechtsfragen auf, darunter:

  • Die Bestimmung eines Gesamtvorhabens im fachplanungsrechtlichen Sinne.
  • Das Verhältnis des fachplanungsrechtlichen Vorhabenbegriffs zu den Regelungen über kumulierende Vorhaben im UVPG.
  • Die Voraussetzungen für einen Eingriff in das Eigentumsgrundrecht.
  • Ansprüche Privater gegen den Vorhabenträger bei fehlender Zulassungsentscheidung.
  • Die Beweislast bei mehreren möglichen Schadensursachen.
  • Die Relevanz des Klimawandels bei der Ermittlung der situationsbedingten Vorbelastung von Grundeigentum.
  • Der Beginn der Verjährungsfrist bei Ansprüchen auf Beseitigung einer Störungsquelle.
  • Die Notwendigkeit einer Verpflichtungsklage gegen die Planfeststellungsbehörde.
  • Die Möglichkeit des Ausgleichs mittelbar eingetretener Folgen im Wege eines Folgenbeseitigungsanspruchs.

Entscheidung und Begründung des BVerwG

Der BVerwG wies die Beschwerde zurück. Er stellte fest, dass die aufgeworfenen Rechtsfragen bereits durch die bestehende Rechtsprechung geklärt seien oder sich im konkreten Fall nicht stellten. Das OVG habe den zutreffenden Maßstab für die fachplanungsrechtliche Vorhabenbestimmung angelegt und keine Rechtsfehler begangen. Die Klägerin habe zudem die Auswirkungen der Maßnahmen auf ihre Flächen nicht ausreichend substantiiert dargelegt.

Auswirkungen

Die Entscheidung des BVerwG bestätigt die bestehende Rechtsprechung zu den genannten Rechtsfragen. Sie unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen Substantiierung von Ansprüchen im Zusammenhang mit Renaturierungsmaßnahmen.

Schlussfolgerung

Der Beschluss des BVerwG verdeutlicht die hohen Hürden für eine Revisionszulassung in Umweltrechtsstreitigkeiten. Die Entscheidung dürfte Auswirkungen auf ähnliche Fälle haben und die Anforderungen an die Darlegung von Ansprüchen in diesem Bereich präzisieren.

Quellen

Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 29. Januar 2025 - 10 B 6/24

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