Der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) hat am 05.09.2024 einen Beschluss (1 WB 50/22) zur COVID-19-Impfpflicht bei der Bundeswehr gefasst. Der Fall betrifft die Klage eines Soldaten gegen die Duldungspflicht einer COVID-19-Impfung. Aufgrund zwischenzeitlicher Entwicklungen hat das Gericht die Klage als unzulässig abgewiesen.
Der Antragsteller, ein Berufssoldat, wehrte sich gegen die im November 2021 eingeführte Duldungspflicht für die COVID-19-Impfung innerhalb der Bundeswehr. Diese Pflicht ergab sich aus einer Änderung der Allgemeinen Regelung A1-840/8-4000 und der Zentralen Dienstvorschrift A-840/8. Dem Antragsteller wurde zweimal die Impfung befohlen, die Befehle wurden jedoch wieder zurückgenommen. Zwischenzeitlich, vor der Verhandlung vor dem BVerwG, änderte das Bundesministerium der Verteidigung seine Position und stufte die Impfpflicht zu einer Empfehlung herab. Dem Antragsteller wurde zugesichert, dass er keiner Duldungspflicht mehr unterliegt.
Das BVerwG erklärte den Hauptantrag und die Hilfsanträge für unzulässig. Die ursprüngliche Anordnung der Verteidigungsministerin stellte keine unmittelbar gegen den Soldaten gerichtete dienstliche Maßnahme dar, sondern war ein interner Schritt zur Änderung der Regelungen. Die Anfechtung richtete sich letztlich gegen die geänderten Regelungen selbst. Durch die Herabstufung der Impfpflicht zur Empfehlung und die Zusicherung an den Antragsteller hat sich die Klage erledigt.
Das Gericht verneinte auch ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse. Es sah weder eine Wiederholungsgefahr noch ein Rehabilitierungsinteresse. Die Erkrankung des Antragstellers wurde nicht durch die Impfpflicht selbst, sondern durch die ihm erteilten Befehle und den damit verbundenen Druck ausgelöst. Ein Amtshaftungsanspruch wurde ebenfalls als aussichtslos angesehen, da kein Schaden, keine Kausalität und kein Verschulden des Dienstherrn vorlagen. Die vom Antragsteller vorgebrachte Kritik an den Senatsbeschlüssen vom 7. Juli 2022 (1 WB 2.22 und 1 WB 5.22) wurde zurückgewiesen.
Der Beschluss verdeutlicht die rechtlichen Hürden bei der Anfechtung allgemeiner Regelungen im Wehrdienst. Die zwischenzeitliche Erledigung durch die Änderung der ministeriellen Anordnung zeigt die Dynamik der rechtlichen Auseinandersetzung um die COVID-19-Impfpflicht.
Die Entscheidung des BVerwG beendet den konkreten Rechtsstreit. Die grundsätzlichen Fragen zur Zulässigkeit einer Impfpflicht im Kontext des Wehrdienstes bleiben jedoch relevant und könnten in zukünftigen Fällen erneut Gegenstand gerichtlicher Prüfung werden, sollten sich die Umstände ändern.