Der vorliegende Artikel befasst sich mit einem Beschluss des 11. Senats des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 14. November 2024 (Az. 11 A 8/24, 11 A 25/24). Der Beschluss behandelt die Folgen einer vollmachtlosen Klageerhebung und die damit verbundenen Kostenentscheidungen. Der Fall verdeutlicht die Bedeutung einer wirksamen Prozessvollmacht und die Konsequenzen, die sich aus deren Fehlen ergeben können.
Im vorliegenden Fall hatten zwei Kläger (Kläger zu 1) und Kläger zu 2)) Klage vor dem BVerwG erhoben. Der Kläger zu 2) nahm seine Klage später zurück. Es stellte sich jedoch heraus, dass der Kläger zu 2) seinen vermeintlichen Prozessbevollmächtigten, Rechtsanwalt A., nicht wirksam bevollmächtigt hatte. Die Klageerhebung erfolgte unter der Bedingung einer Kostenfreistellung, die jedoch nicht gewährt wurde.
Der Fall wirft die folgenden rechtlichen Fragen auf:
Das BVerwG entschied, die Verfahren der beiden Kläger zu trennen und das Verfahren des Klägers zu 2) einzustellen. Die Klagerücknahme durch den Kläger zu 2) wurde als wirksam anerkannt, obwohl Anwaltszwang bestand. Das Gericht begründete dies damit, dass die Rücknahmeerklärung vom Kläger selbst stammte und hierfür keine anwaltliche Vertretung erforderlich sei.
Die Kosten des Verfahrens des Klägers zu 2) wurden dem Rechtsanwalt A. auferlegt. Das BVerwG bestätigte seine ständige Rechtsprechung, wonach der vollmachtlose Vertreter die Kosten zu tragen hat, wenn er den nutzlosen Verfahrensaufwand veranlasst hat. Im vorliegenden Fall konnte Rechtsanwalt A. keine wirksame Vollmacht vorlegen und auch nicht glaubhaft machen, dass eine Bevollmächtigung zur Klageerhebung ohne die Bedingung der Kostenfreistellung vorlag.
Der Beschluss unterstreicht die Bedeutung einer ordnungsgemäßen Prozessvollmacht im Verwaltungsgerichtsverfahren, insbesondere bei Anwaltszwang. Er verdeutlicht die Kostenrisiken für vollmachtlose Vertreter und die Notwendigkeit, die Vollmacht vor Klageerhebung sorgfältig zu prüfen.
Der vorliegende Beschluss des BVerwG liefert eine klare Aussage zu den Folgen einer vollmachtlosen Klageerhebung. Die Entscheidung stärkt die Rechtssicherheit im Verwaltungsrecht und betont die Wichtigkeit einer sorgfältigen Prüfung der Vollmacht im Rahmen der anwaltlichen Tätigkeit.
Quelle: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 14. November 2024 - 11 A 8/24, 11 A 25/24 (abgerufen von der Webseite des Bundesverwaltungsgerichts)